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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Constitution in Bezug auf Gymnasien geschehen ist, so müssen wir doch bekennen: Es ist nicht viel gewesen. Dann aber, wenn die Vorbereitungen bis jetzt gedauert Haden — da nament lich die geehrte Deputation sich darauf bezieht, daß ja im 1.1835 die bekannte Verordnung ergangen wäre, und jetzt alle die Vor arbeiten soweit gediehen seien, daß man nun wieder weiter schrei ten könne— so muß ich gestehen, es scheint mir der Zeitraum von 8 Jahren etwas lang. Sollen wieder 8 Jahre verstrei chen, bis Etwas geschieht, so möchte die Zeit weit hinaus geschoben sein, wo wir einer zweckmäßigen Organisation dec Gymnasien entgegenzusehen haben. Ich bin auch damit einver standen, daß, wenn Alles zur Ausführung gekommen wäre, wie es Seiten des Ministern angeführt wurde, die Sache sich ganz anders und in einem bessern Zustande befinden müßte. Ich habe in meiner Petition darauf hingewiesen, daß eben die Verordnung vom März 1835 nicht ins Leben getreten ist. Inwiefern also hierbei eine specielle Beziehung darauf stattsinden soll, kann ich nicht begreifen; denn wenn soviel notorisch ist, daß diese Verord nung vorschreibt, es sollten in allen Gymnasien des Landes die Gesetze revidirt, auch, wo sie nicht schon bestanden haben, derglei chen entworfen werden, und zwar im Laufe eines Jahres, wenn ich nicht irre, oder in H Jahren, dies aber keineswegs erfolgt ist, so glaube ich wohl, meine Herren! daß man Grund habe, im All gemeinen zu erkennen zu geben, daß diese Verordnung, welche doch eine gesetzliche Bestimmung ist, dann nicht befolgt ist, wenn die Gesetze für die Gymnasien nicht ins Leben getreten sind. Daß aber dies der Fall ist, dafür liegen Beweise vor. Einmal existiren in den meisten Gymnasien so gut als gar keine Gesetze, in andern wi.'der, wo sie noch existiren, sind sie veraltet; sie sind nicht revidirt und nicht an das Ministerium eingesendet worden, es ist wenigstens noch keine Ergänzung erfolgt. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß es unter Andern bei solchen Gesetzen des einen Gymnasii heißt: „es möchten die Schüler ohne Masken und Abzeichen erscheinen". Ich glaube, daß das wohl in das Bereich des Veralteten gehört, wenn es noch bei Schul gesetzen vorkommt. So lange man also nicht nachweisen kann, daß den neuern gesetzlichen Anordnungen nachgekommen ist, und die veralteten Gesetze gegen passendere neue vertauscht sind, so glaube ich, kann man nicht annehmen, es sei viel geschehen. Wenn die verehrte Deputation darauf hinweist, daß namenhafte Be stimmungen erfolgt sind, so ist das allerdings Etwas, ich möchte sagen: viel, aber ausreichend kann es unmöglich sein, denn sie gibt selbst zu, daß in mancherlei Beziehung sich noch Mängel vorfiaden, bezieht sich auch darauf, was ein fremder Schulmann über unsere sächsischen Gymnasien gesagt hat, welcher das bestä tigt, was ich in meiner Petition angeführt habe. Es würde auch daraus selbst wieder hervorgchen, daß seit seinen Reisen, welche im Jahre 1839 erfolgten, da sich die von ihm gerügten Mängel in doctrineller und disciplinarischer Hinsicht auch jetzt noch vor- siaden, denselben k.ine Abhülfe geschehen ist, und es würde dies mein Bedenken vermehren, daß es damit nicht abzethan sein dürfte, wenn es heißt: die Petition möge auf sich beruhen. Ein Anderes wäre es, wenn dis Deputation, was ebenfalls keinen großen Zeitaufwand veranlaßt haben würde, gesagt hätte: „an die Regierung abzuzebcn", wie wir das sehr oft in diesem Saale hier gehört haben, da man gar keine Gefahr dabei läuft. Wenn eine Petition an die hohe Staatsregierung abgegeben wird, sek es zur Kenntnißnahme, sei es zur Erwägung, so bedeutet das so viel, es interessire sich die Kammer für die Ang legenheit, anstatt daß, wenn sie dieselbe auf sich beruhen läßt, es sehr oft den Schein hat, als sei die Kammer damit nicht einverstanden, und wenn ich die verehrte Deputation richtig verstanden habe, so ist das gar nicht ihre Meinung gewesen. Sie fügt hinzu, daß die Sache von Wichu'gk it sei, sie hat mir selbst die Ehre erwiesen, zu sagen, sie ehrte diese Anregung. Ist das der Fall, so glaube ich, ist es besser, wenn die Staatsregierung erfährt, die Kammer wünscht, daß Etwas geschehe, denn bei dem bloßen Aufsichberuhenlassen ist es sehr zweifelhaft, ob die hohe Staatsregicrung diese Ausle gung darüber stattsinden laßt. Ich habe schon gesagt, daß ich keineswegs bezweifeln will, daß das Ministerium weiter vorwärts schreiten wird, indessen, ich habe nur auf die Langsamkeit hinge wiesen, welch: gerade dieser Gang genommen hat. Wenn ich ins Auge fasse, daß bei dem hohen Cultusministerio mehre Mini- sterialräthe angestellt sind, worunter namentlich einer mit dem Prädicate: Geheimer „Kirchen-und Schulrath", so sollte ich meinen, läge cs in dessen Obliegenheit, diese Schulangclegenheit ganz besonders in sein Ressort zu ziehen. Ich habe mir gedacht, daß jener Rath vielleicht die Beaufsichtigung des ganzen Schul wesens habe, daß er in Kenntniß 1 leibe, sowohl über das Doctri- nelle, als auch über die Disciplinareinrichlung der Schulen im Allgemeinen. Ich muß aber befürchten, viel davon kann nicht erfolgt sein, sonst müßte in dem Zeiträume von zehn Jahren uns mehr mitgethei t worden sein, als es der Fall gewesen ist. Ich muß hinzufügen, daß ich dadurch keineswegs dem ehrenwer- then Manne zu nahe treten will, im Gegentheil, ich zolle ihm meine volle Hochachtung. Aber ich weiß nicht, liegt cs in der Einrichtung, oder in irgend Etwas, nur spreche ich die Befürch tung aus, daß derselbe, da bis jetzt nicht viel geschehen ist, auch in der Folge keine große Wirksamkeit wird äußern können. Was die verehrte Deputation darüber sagt, daß das, was bei der Auf nahme der Schüler u. s. w. erfolgen solle, in die Verordnung, nicht aber in das Gesetz gehöre, so will ich mich damit gern ein verstanden erklären; ich habe auch meine Petition nur sehr allge mein gehalten, und wenn ich jene besonder» Verhältnisse angedeu tet habe, so ist das nicht geschehen, damit sie spcciell in das Ge setz ausgenommen werden sollen, im Gegentheil habe ich mich gleich anfangs auf die Verhandlungen bezogen, die am Landtage 18AA über die Gelehrtenschulen stattgefunden haben. Aus die sen geht nach den Landtagsacten deutlich hervor, daß man schon damals zu scheiden suchte, was in die Verordnung gehört. Kom men die Bestimmungen nun in ein Gesetz oder in Verordnungen, so kann mir es gleich sein, wenn wir nur zum Ziele gelangen. Die verehrte Deputation sagt, daß sie in mehrer Beziehung mit mir einverstanden wäre, jedoch nicht in allen. Ich glaube aber, sie ist in allen mit mir einverstanden; denn gerade in dem, was sie anführt und wo sie glaubt, mir widersprechen zu müssen, da
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