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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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scheint mir, waltet eine Verschiedenheit der Ansichten zwischen uns keineswegs vor. Nur ist, wie ich schon bemerkt habe, aller dings die jetz'ge Eile, welche wegen der Nähe des Landtags schlusses nothwendkg ist, Schuld daran, daß wohl Etwas ganz übersehen worden ist. Die verehrte Deputation sagt nämlich: sie müßte dem ganz widersprechen, daß die neuen und neuesten Disciplinareinrichtungen bei den Gymnasien eher Rückschritte, als Fortschritte voraussetzen ließen." Da bitte ich. doch zu bemerken, daß ich das keineswegs behauptet habe. Auf der sechsten Seite meiner gedruckten Petition, nachdem ich gesagt habe: „Darf es aber getadelt werden, wenn unter den ge genwärtigen Verhältnissen der Sinn für Rechtsgleichheit schon in jugendlichen Gemüthern rege wird? Ist es mit den Principien des fortschreitenden Bestrebens unsers Zeitalters vereinbar, der Jugend in den Jahren, wo sie vorbereitet werden soll, auf höhern Bildungsanstalten empfänglich zu werden für die L ebe zum Va terlande, für dieTheilnahme an Staatsangelegenheiten, dasjenige zu verweigern, was sie als Ausübung eigner strenger Pflicht er kennen soll?" so setzte ich hinzu: „zwar möchte fast ein Blick auf unsere Hochschulen zu dem Glauben berechtigen, daß eine solche Vereinbarung nicht nur möglich, sondern auch zweckmäßig sei." Hier spreche ich also von Hochschulen; ich müßte den Ausdruck falsch gewählt haben, all.in ich verstehe unter Hochschulen nichts Anderes, als Universitäten. Wenn ich sage, „daß durch die neuern und neuesten Disciplinareinrichtungen Rückschritte statt Fort schritte gethan worden sind", so kann ich das recht wohl behaup ten; denn wenn die Deputation nur betrachten will, wie die An ordnungen hinsichtlich der Disciplin auf der Universität lauten, was ich ins Auge gefaßt habe, so wird sie finden, daß ich nicht Unrecht habe, und daß allerdings das Vo zeigen von Zeugnissen, ich kann sie mit nichts Anderem vergleichen, als mit den Wander büchern der Handwerksgesellen, wenn die Studirenden außerhalb der Universität gewesen sind, das Beibringen der Einwilligung ihrer Eltern, daß sie studiren dü fen,mit gerichtlich recognoscirter Unterschrift des Vaters, wodurch dessen Casse in Anspruch genom men wird, sowie dies durch die wegen des Aufenthalts beizu bringende polizeiliche Bescheinigung ebenfalls geschieht, mich zu diesem Urtheil berechtigt hat. Es scheint mir dieses allerdings eine Einzwängung zu sein, die wahrhaftig nicht als ein Fortschritt betrachtet werden kann. Ich habe also durchaus nicht von dis- ciplinarischen Verfügungen und Verordnungen gesprochen, welche auf die Gymnasien Bezug haben sollen, sondern ich habe nur ei nen Seitenblick auf uns «Hochschulen geworfen, wobei auch na mentlich der Einrichtung zu gedenken, um dieses noch nachzuho len, daß die Herrn Quästoren wegen der Collegiengelder, die nicht sofort eingezahlt sich, sich an die Ettern wenden, anstatt die jungen Leute an ihre Schuldigkeit zu erinnern. Ich glaube, daß, nachdem ich das Nöthige berichtigt habe, die Deputation mir nicht mehr den Vorwurf machen wird, daß dem nicht so sei, weil ich wohl w iß, daß Verordnungen wegen der Disciplin auf den Gymnasien im Iah e 1835 erschienen sind, se'tdem aber nicht wieder. Daß allerdings nicht davon die Rede fein kann, daß neue Gesetze gegeben werden, wenn eben die Aufrechthaltung der Disci plin in Gymnasien zur Sprache kommt, dessen bescheide ich mich sehr gern, ich habe auch nie einen Antrag darauf gestellt, sondern nur in derAllgcmeinheit mich ausgesprochen. Wenn wieder eine Verordnung ergehen sollte, so würde mir das willkommen sein; bleibt es aber bei der Verordnung von 1835, so wird man keinen Nutzen erreichen. Dafür habesich gewünscht, die geehrte Kam mer möge sich darüber aussprechen und Vorschlägen, daß Etwas geschehen soll. Glaubt sie nun, daß es dadurch erfolgen könne, daß die Petition auf sich beruht, nachdem von Seiten des Mini stern die Zusicherung gegeben worden ist, es solle Etwas geschehen, so kann ich mir das allenfalls gefallen lassen. Jedoch habe ich schließlich zu bemerken, daß auch noch ein Jrrthum stattsinden dürste; denn gesetzt, die Kammer tritt dem Anträge der Deputa tion bei, so glaube ich, bleibt immer noch in der Form ein Verse hen, cs müßte denn sein, daß in der schriftlich eingercichten Pe tition Seilen des Copisten ein Supervisum stattgefunden hatte. Es soll nämlich die Petition nicht an die erste Kammer gelangen, sie ist aber an die Ständeversammlung, daher an beide Kam mern, zunächst an die zweite gerichtet, daher glaube ich doch, sie würde noch an die erste Kammer abzugeben sein. Wir haben auch vor wenig Lagen den Fall gehabt, wo der Antrag gestellt wurde: „die Petition auf sich beruhen zu lassen, jedoch noch an die erste Kammer abzugeben." Einen großen Werth lege ich nicht darauf, allein es scheint mir doch, die Sache komnit zur Kenntniß- nahme der ersten Kammer, es wird sich die hohe Staetsregierung vielleicht dadurch um so mehr veranlaßt sehen, die gegebene Ver sicherung in Erfüllung zu bringen, soweit es thunlich ist. Ich selbst aber habe noch hinzuzufügcn, daß, wenn ich die Sach: an geregt habe und sie zu irgend einem Resultate führt, ich nur glau ben kann, daß es ein günstiges fei. Sollte ich jedoch in der Zwischenzeit bis zu nächstem Landtage sehen, daß es bei der Ver ordnung 1835 geblieben wäre, so würde ich mir allerdings die Freiheit nehmen, die Sache nochmals in Anregung zu bringen, was ich mir hiermit ausdrücklich Vorbehalte. Staatsminister v. Wietersheim: Es scheint nothwen- dig, der verehrten Kammer einigen Ausschluß über den Gang die ser Angelegenheit zu geben. Allerdings hat das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts bereits 1832 die Noth- wendigkeit erkannt, daß für das Gelehrtenschulwesen im Lande einige allgemeine organische Bestimmungen getroffen werden möchten. Zu diesem Ende wurde ein Gesetzentwurf dem ersten Landtage vorgelegt und zu gleicher Zeit beabsichtigt, das, was sich für den Gesetzentwurf nicht eignete, im Wege der Verordnung zur Ausführung und Vollziehung zu bringen. Dieser Gesetz entwurf wurde bekanntlich in der ersten Kammer nur bis zur 4. §. berathen. Es veranlaßten diese gleichwohl eine Dis- cussion von vier Tagen und es fand die Regie ung sich damals bewogen, d n Gesetzentwurf zurückzunehmen. Weil aber das Be- dürfniß unverkennbar noch vorhanden war, so beschloß der dama lige Vorstand des C-ultusministerii, zur vollständigem Vorberei tung dieser wichtigen Angelegen!) it eine Conferenz mit sammt- lichen Gymnasialrectoren und Directoren im Lande zu veran stalten. Bei dieser Conferenz wurden auch andere Sachverstän-
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