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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Punkte: „insoweit nicht Communen, Kirchenararien oder Stif tungen zu Gewährung des Minimi des Schullehrergehaltes an 120 Lhlr. angezogen werden können, die Ergänzung dieses Mi- nimi aus dem hierzu bereits vorhandenen Staatsfonds gewäh ren," vollkommen bei, und übergehe die Bevorwortung dieses Punktes, da ich glaube, daß er von der Kammer angenommen werden wird, indem, was gesetzlich bestimmt ist, dochauchder Wille der Kammer sein muß, daß es ausgeführt werde. Ich stimme also mit der Mehrheit der Deputation da überein und bilde hier nicht die Minorität; was aber Punkt 2 und 3 betrifft, so spricht sich der erstere dahin aus, daß länger gedienten und bedürftigen Lehrern eine Zulage bis zu 130 Lhalern gewährt werden solle, und Hier selbst würde ich mich von der Majorität Her Deputation nicht getrennt haben, wenn meiner Ansicht nach dieser Punkt 2 nicht in gewisser Beziehung zu Punkt 3 stände und da nicht ausgesprochen wäre, daß die Gehaltserhöhung im Allgemeinen auf 130 Thlr. stattfinden möge und der hohen Staatsregierung in Erwägung gegeben werde, daß §. 39 des Schul gesetzes der nächsten Ständeversammlung zur Abänderung vor gelegt werden möchte, und zwar in der Art, daß das Mini mum von 120 Lhalern auf 130 gestellt werde. Ich habe mich aber für eine Erhöhung dieses Minimi im Allgemeinen und Abänderung des Gesetzes aus mehrfachen Gründen nicht be stimmen können, nicht einmal dafür, daß in Erwägung gezo gen werden solle, ob dies nöthig sei, oder nicht. Ich habe mich deswegen nicht dafür bestimmen können, erstens weil die jungem Schullehrer im Vergleiche zu vielen andern jungen Män nern, die sich dem Staatsdienste, der juristischen Carriere, dem geistlichen Stande widmen, oder eine andere Branche, z. B- die Oekonomie eknfchlagen, besser stehen, indem ja die jungen Seminaristen in einem Alter von 18 bis 20 Jahren in den Ge nuß von 120 Lhalern eingetreten sind, während jene Candida- ten oder Staatsdienstaspiranten noch 5 bis 6 Jahre ohne einen Deut Gehalt sind. Zweitens weil auf dem Lande eine Menge recht braver und ehrlicher Leute leben müssen, die ebenfalls die ses Einkommen in der Art nicht haben, zum wenigsten nicht mit der Sicherheit, wie es den Schullehrern gewährt wird. Und wenn ich auch gern zugebe, daß den länger Gedienten eine Gehaltserhöhung gegeben werde, so bedingt dies noch nicht, daß der Minimatfatz bei Anstellung der jungen Seminaristen bereits auch erhöht werde, sondern nur, was auch der Abg. Lobt her- vordob und die Deputation in einem späteren Anträge aus spricht, daß nämlich, wenn-irgend möglich, eine Ausrückung nach einer Staffelleiter eintrete, also eine allmälige Verbesse rung und für die späteren Jahre eine Gehaltserhöhung in Aussicht gestellt wird. Nicht aber könnte ich mich dafür erklären, daß sofort bei der Anstellung eine allgemeine Gehaltserhöhung eintrete, umsomehr, weil dieLandestheile überhaupt verschie den sind. Denn wenn ich zugebe, daß in der Nähe von Dres den und Leipzig der Minimalsatz eines Schullehrers selbst bei der ersten Anstellung als ein sehr geringer betrachtet werden muß, so wird in andern Landestheilen, die nicht unmittelbar in der näch sten Umgebung der großen Städte liegen, für einen Anfänger jener Satz ausreichen. Wenn nun auch für manche Landestheile der.Minimalsatz selbst bei der Anstellung zn gering sein sollte, so könnte dies mich doch nicht bestimmen, die hohe Staatsregierung aufzufordern, sofort den Minimalsatz im ganzen Lande auf die Erhöhung bis zu 130 Lhlr. eintreten zu lassen. Ferner könnte ich dazu mich nicht veranlaßt fühlen, weil ich zur Zeit nicht weiß, wo die Gelder herzunehmen, ob die Zahlung der nöthigen Gel der der Staatskasse oder den Gemeinden angesonnen werden soll. Auf die Staatskasse wollte und könnte ich es nicht sofort verweisen, den Steuerpflichtigen gegenüber, indem man das Postulat nicht weiß. Den Gemeinden könnte ich es auch nicht änsinnen, denn diese sind durch die Ausführung des Schul gesetzes in der neuesten Zeit so gedrückt worden, daß manche wünschten, das ganze Gesetz wäre gar nicht angenommen wor den, und dieselben werden sich schwer geneigt finden lassen, den Minimalsatz einestheils zu erhöhen, und anderntheils würden sie es selbst bei dem besten Willen nicht können. Ich glaube also, daß man die hohe Staatsregierung fieber auffordere, in Erwägung zu ziehen, ob nicht auf eine andere Weise diese Mittel aufgebracht werden können. Dem dritten Anträge der Depu tation habe ich mich deshalb nicht anschließen können, weil darin angetragen wird, daß der nächsten Ständeversammlung eine Ab änderung von §. 39 des Schulgesetzes vorgelegt werden soll,, diese §. gerade von dem Minimalsatze handelt, und ich durch gehends im ganzen Lande, für alle Stellen, für den jüngsten Schullehrer diese 10 Lhlr. Erhöhung nicht für nöthig halte. Wie ich nämlich für eine Verbesserung der Lehrerstellen im All gemeinen bin, so glaube ich andererseits, daß mit 10 Lhlr. Er höhung für den Minimalsatz nichts Wesentliches erreicht wird; ich verweise hierbei auf das, was der geehrte Abg. Lodt sagte, und suche eine wesentliche und allgemeinere Verbesserung in der Staffelleiter, die die Deputation in einem späteren Anträge der Staatsregierung besonders anempfohlen hat. - Wenn mich nun die von mir angeführten Gründe bestimmt haben, eine Minori tät zu bilden, so ist auf der andern Seite nicht zu verkennen, daß im Allgemeinen den Nothstand dieses Jahres, die Lheuerung der Lebensmittel auch die Lehrer, welche sie sich von ihrem firen Ge halte verschaffen müssen, wie ein großer Lheil der übrigen Bevölkerung, doppelt gefühlt haben, und ich glaube, daß diese -Lheuerung auch die Ursache der vielen Petitionen ist,.welche ohne -eine allgemeine Noth vielleicht nicht entstanden wären. In die ser Beziehung nun möchte ich sehr gern, daß bedürftigen Lehrern Seiten des Staates eine Unterstützung gewährt würde, kann meine Ansicht aber auch nicht dahin aussprechen, daß durch den vorübergehenden Nothstand der Minimalsatz sofort auf 130 Lhlr. gestellt werde, weil daraus leicht eine Analogie für spätere Erhöhungen gezogen werden könnte; deshalb möchte ich gern den Bedürftigen eine außerordentliche Gratisication gewahren. — Ferner möchte ich auch, daß Seiten der hohen Staatsregierung in Erwägung gegeben werde, ob nicht aus milden Stiftungen, deren viele und große bei dem hohen Ministers des Cultus ver waltet werden, oder aus Kirchenärarien, oder aus den betreffen den Kreiscaffen den zu gering dotirten Schullehrern,.wenn es
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