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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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dige zugezogen. Dieses hatte den Zweck, durch Erörterungen festzustellen, worin eigentlich die Hauptgebrechen unsers Schul wesens beständen und auf w.lche Weise solchen die nöthige Ab hülfe zu verschaffen sei. Diese Conferenz, welche mehre Tage dauerte, gewährt in dem darüber niedergelegten Protokoll ein äußerst reichrs Material, um den Gegenstand vollständig zu über sehen, und gab zugleich die Mittel an die Hand, w'eauf die geeig nete Weise, und ganz besonders ohne die Autonomie der einzelnen Lehrerkollegien zu sehr zu beschränken, gleichwohl den sich darbie- tendcn Ungleichmäßigkeiten und Mängeln abgeholfen werden könne. Auf diese Conferenz ist von Seiten des Ministern aller dings Etwas nicht verfügt worden. War hierauf vielleicht der bald eintretende Wechsel in der Person des Borstandes nicht ganz ohne Einfluß, so ergab sich auch ein gewiß sehr beachtungs- werther Grund, warum das Ministerium damals Anstand nahm, in der Sache vorzuschreiten. Es gewann näml'ch d'e Ueber- zeugung, daßdemGymnasialwesenimLande sich nicht eher aufhel fen lasse, bis nicht den wichtigsten äußern Gebrechen derselben in ge höriger Maße abgeholfen sei. Es wurde in dieser Beziehung am zweiten Landtage 18^ ein Plan vorgelegt, welcher jedoch die Zu stimmung der damaligen Stände nicht erhielt. Dieser wichtige Gegenstand, den ich als präjudiciell zu bezeichnen habe, ist von der damaligen Verwaltung sorgfältig ins Auge gefaßt worden, und cs ist mit dem größten Danke anzuerkennen, daß die umsich tige Beurtheilunz und liberale Behandlung dieses Gegenstandes Seiten d.r Stände nunmehr die Mittel gewährt haben, diesen Mängeln abzuheifen. I tzt erst ist daher der Zeitpunkt gekom men, wo sich bei ollen Gymnasien im Lande Etwas wird thun lassen, um wenigstens den wichtigsten Mängeln abzuhelfen und eine mehrere Gleichartigkeit in Bezug auf Doctrin und Disciplin wenigstens im Hauptwerke einzuführen. Es wird sich das Mini sterium sofort nach dem Landtage damit sorgfältig beschäftigen. Man wird zuvörderst sehen, inwieweit dem Gegenstände im Wege der Verordnung und ganz besonders im Wege der Ver handlung mit den betreffenden Stadträthen und S chulcollegien abgeholfen werden könne. Sollte das aber nicht durchgängig der Fall sein, so wird dem Ministers unvergessen sein, der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vorzule gen. Es wird also Alles geschehen, was geschehen kann, und daß eine lange Zeit hindurch, wie dem geehrten Abg. zuzugeben ist, in der Sache wenig gethan worden ist, hat seinen Grund in den eben erwähnten Umständen. Wenn der geehrte Abg., der zuletzt sprach, noch einige Umstände bemerkt, so erlaube ich mir einiges Wenige darauf zu erwiedern. Wenn man erfährt, daß die Verordnung vom 21. März 1835 nicht völligen worden sei, so kann ich das im Allgemeinen nicht zugeben, vielmehr ist sie, so weit mir bekannt, stets gehörig vollzogen worden. Was aber die Einschickung der Gesetze betrifft, so hat er allerdings Recht. Es steht in der Verordnung, sie sollen binnen Jahresfrist einge reicht werden. Es hat sich aber gefunden, daß dies nur von zwei bis drei Gymnasien geschehen ist, sie werden jedoch, nachdem solche neuerlich erinnert werden sind, nunmehr wehl bis auf wenige eingrkommen sein. Was die übrigen Umstände betrifft. die der Abg. Meisel in Bezug auf einen Ministerialrath erwähnte, in dessen Function es zu liegen scheine, von Zeit zu Zeit Revi sionsreisen zu unternehmen, so kann ich dem geehrten Abg. ver sichern, daß das sehr ost geschehen ist, es hat sich dabei aber eben ergeben, daß es zu Abhülfe der hierbei wahrgenommenen Mangel allgemeiner Bestimmungen bedürfe. Ein Revisionscommissar kann aber nicht der Sache abhelfen, er kann nur Bericht erstat ten. Auf das, was der geehrte Abg. von der Universität sagt, gehe ich nicht ein, weil der Gegenstand nicht zur Berathung vor liegt. Abg. Oberländer: Ich habe schon bei mehren Gelegen heiten meine Khcilnahmean den Gelehrtenschulen, diesen Vorhallen zum Tempel der Wissenschaft, ausgesprochen, auch bin ich vermöge meiner amtlichen Stellung darauf hingcwiesen. Es ist nicht zu verkennen, daß namentlich unter dem Ministcrio Müller die An gelegenheiten der Gymnasi n in unserm Vaterlande eine erfreuliche Wendung zu nehmen versprachen. Spater war wenig Bestimmt heit in diesem Fache anzttrcffen; auch ist es gegründet, daß die Verordnung vom 21. März 1835, welche nur einen schwachen Ersatz für das zurückgezogene Gesttz geben konnte, nicht vollstän dig zur Ausführung gekommen ist. Nach dieser Verordnung sollten an den Gymnasien den besondcrn Verhältnissen der Schule angemessene Schulgesetze entworfen werden. Allein sie werden wohl bei keinem der Gymnasien völlig zu Stande und zur Aus führung gekommen sein. Ich kann versichern, daß von verschie denen Gymnasien diese Schulgesetze kurz nach Erlassung jener Verordnung entworfen und einges ndet worden sind. Mein sie müssen bei dem Ministerio beigelegt worden sein, denn es ist darauf keine Antwort erfolgt. In der neuern Zeit hat sich je doch wieder eine regere Theilnahme bei der Vorgesetzten Behörde für die Gymnasien gezeigt, und insbesondere hat man auch die Schulgesetze, durch welche in vielen Stücken wird nachgeholfen werden können, wieder an die Hand genommen. Man wird nicht von mir sagen können, daß ich mich je bemüht habe, einen Ministerpanegyricus zu machen, allein das muß ich zur Steuer der Wahrheit sagen, daß jetzt mehr Aussicht vorhanden ist, dem Gymnasialwesen diejenige Aufmerksamkeit gewidmet zu sehen, welcher es bedarf, um das nachzuholen, was in den f ühern Zei ten versäumt worden ist. Denn außer den Fürst nschulen wur den sonst die andern Gelehrtcnschulen völlig ignorirt. Es stieß sich anfangs besonders an finanzielle Angelegenheiten, als die höchste Behörde ihre Aufmerksamkeit den Gymnasien zuzuwen den anfing. Diese sind nun durch die dankenswerthen Bemü hungen des hohen Cultusministerii zu einem erfreulichen Ende ge führt worden, und es steht Nichts mehr entgegen, sich nun der Gymnasien auch in ihren innern Angrlegenheiten durchgreifender anzunehmen. Besonders sind, wie gesagt, in der neuern Zeit schon Verordnungen an die Schulen ergangen, die Schulgesetze wieder einzureichen; und die Schulcommissionen werden sich wohl überall beeilt haben, die früher entworfenen, aber beim Mini sterio verschwundenen Gesetze auf den Grund der inmittelst ge machten Erfahrungen zu verbessern. Den wesentlichsten Be dürfnissen wird dadurch wohl abgeholfen werden, indeß mag ich
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