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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nicht entscheiden, ob Alles auf dem Verordnungswege wird er ledigt werden können- Es ist jetzt nicht der Ort, auf Specielles einzugehen, wie cs in der Petition unsers geehrten Collegen ge schehen ist; die Zeit ist zu sehr bemessen, und ich muß gestehen, es schnürt einem fast die Kehle zu, wenn man sich auf Speciali- täten einlass n soll. Der geehrte Herr Petent hat mehre sehr beachtenswerthe Einzclnheiten aufgeführt: außer den Schulge setzen noch die Classenzeit, das Classenziel, die Schulgeldersatze, die Abiturientenprüfung, die Verfassung der Lehrercollegien. Zn Bezug auf den letzten Punkt scheint seine Meinung dahin zu gehen, daß die collegialische Verfassung noch mehr ausgebildet werden soll, da er Seite 5 sich gegen die bureaukratische Regie rung erklärt. Ich muß aber bemerken, wenn die collegialische Behandlung der Schulgeschäfte zu weit getrieben wird, daß da durch leicht die Einh it darunter leidet. Die Herren Schulcol- legen sind ohnehin nicht immer geneigt, ihre individuellen An sichten denen der Directoren unterzuordnen, und wenn irgendwo der Satz: „Nicht gut ist Vielhcrrschaft, Einer sei Herrscher", Anwendung leiden soll, so verdient er es gewiß in Schulsachen. Doch ich will mich weiterer Bemerkungen enthalten, und nur hinzufügen, wie ich glaube, daß es in der That dem hohen Cub tusministm'o nicht so gar unerwünscht s.in kann, wenn^in all gemeiner Antrag zur Vorlegung eines Gesetzes über die Gelehr tenschulen an dasselbe kommt, da ja ein früheres Ministerium schon ein solches unter weit ungünstigem Verhältnissen vorgelezt hat. Ich habe mich also allerdings im Allgemeinen gegen das Deputationsgutachten im Sinne der Petition zu erklären. Präsident 0. Haase: Wünscht Jemand noch das Wort? sonst würde ich den Schluß der Debatte annehmen. Abg. Meisel: Ich frage, wie es werden soll, ob die De putation meinem Vorschläge, die Petition an die erste Kammer abzugebcn, beitritt? Präsident v. Haase: Es würde dies als ein besonderer Antrag anzusehen sein. Abg. Meisel: Meins Petition ist an beide Kammern ge richtet. Präsident 0. Haase: Wenn ein Kammermitglied eine Petition seiner Kammer übergibt, so kann sie, wenn in dieser kein Antrag darauf beschlossen wird, nicht an die andere Kammer gelangen. Abg. Meisel: Insofern die Deputation „auf sich beruhen lassen" für gleichbedeutend hält mit „abgewiescn", so muß ich ge stehen, daß ich mir es nicht so gedacht habe. Wenn dies aber der Fall sein sollte, so würde ich darauf antragen, daß man den Be schluß nicht dahin auslege, als wäre meine Petition abgewiesen; bei wirklicher Abweisung würde ich mich allerdings bescheiden müssen, daß sie nicht an die erste Kammer kommen kann. Da aber die Deputation selbst sagt, daß sie mit vielen Punkten der Petition einverstanden sei, so hatte ich geglaubt, es sei durch jene Form eine Abweisung nicht gemeint. Ich würde daher den Herrn Präsidenten bitten, an die geehrte Kammer die Frage zu richten, ob mein Antrag genehmigt werde, die Petition noch an die erste Kammer abzugeben? H. 124. Secretair v. Schröder: Ich glaube, der Abgeordnete muß, um zu seinem Zweck zu gelangen, einen andern Weg einschlagen. Wenn die Kammer beschließt, die Petition auf sich beruhen zu lassen, so hat sie sich der Petition nicht angenommen, und wenn sie sich ihrcr nicht annimmt, so kann die Petition nach §. l09 der Verfassungsurkunde nicht an die andere Kammer gebracht wer den. W'll der Herr Abg. Meisel, daß sie an die erste Kammer komme, so muß er der Kammer einen andern Beschluß Vor schlägen. Abg. Meisel: Mir hat der Antrag nicht so geschienen, und ich würde bitten, daß die Deputation sich nicht dagegen er klärt, daß der Beschluß dahin gefaßt würde, die Petition an die Slaatsregierung abzugeben. Ich glaube auch, daß weder die Deputation noch die Kammer sich dadurch prägraviren würde. Referent Abg. Hensel: Ich wollte mir erlauben, hinzuzu fügen, daß die Deputation allerdings auch keine andere Ansicht bei ihrem Vorschläge gehabt hat, als daß die hohe Staatsregie rung von der Petition wenigstens Kenntniß nehmen möge. Weil die Deputation aber glaubte, es könne kein besonderer Antrag mit Erfolg noch gestellt werden, so wählte sie dis anscheinend rauhere Formel, die Petition auf sich beruhen zu lassen, und zwar aus dem besondern Grunde, weil sie die Zusicherung des hohen Mini stern ausdrücklich acceptirte. Ich weiß nicht, ob der geehrte Ab geordnete disserhalb etwas Weiteres wünscht; ich sollte meinen, es bliebe ihm leicht ein anderer Weg übrig, die Petition in die Hände der Mitglieder der ersten Kammer gelangen zu lassen, als der gewöhnliche formelle, der von keinem Erfolg mehr begleitet sein kann. Präsident v. Haase: Ich glaube, die Absicht des Petenten wird erreicht, insofern die Deputation mit dem kön'gl. Herrn Com« missar Rücksprache genommen und von diesem eine beruhigende Erklärung erhalten hat; und hierüber durch die Anwesenheit des Vorstandes des Ministern bei der eben stattgefundenen Verhand lung die Sache zur Kenntniß des Ministern gekommen ist. Sollte der Herr Petent weiter gehen, so fürchte ich, daß seine Absicht, aus welcher die Petition hervorgegangen, leicht vereitelt werden könnte, zumal wenn in der angegebenen Weise ein An trag an die Kammer gelangen sollte. Abg. Meisel: Da der Herr Referent erklärt, daß die scheinbar rauhe Form nicht zum Zweck hatte, die Petition abzu weisen, und man Bedenken zu haben scheint, daß es unschädlich sei, die Pet tion an die erste Kammer abzugeben, so würde ich mich begnügen, auf eine andere Weise eine Miltheilung zu machen. Präsident v. Haase: Es scheint Niemand weiter sprechen zu wollen, demnach wird der Referent das Schlußwort haben. Referent Abg. Hensel: Wohl möchte ich noch über Eini ges mich verbreiten, da der Bericht der Deputation wenigstens g"gen manche Aeußerungcn des Herrn Abg. Meisel zu verteidi gen ist. Die Deputation verkannte ebenso wenig, als der eben genannte Abgeordnete, daß auch das vaterländische Gelehrten schulwesen noch mancher heilbringenden V-rbesserung bedürfe, und sie hat dies, wie ich glaube, in ihrem Berichte klar genug 2
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