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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nicht, daff man diesen Fall unter der Bestimmung §. 87 der Landtagsordnung subsumiren könne. Präsident O. Haase: Ich richte zunächst die Frage an die Kammer: ob dieselbe der Ansicht sei, daß §. 87 auf den Abg. Poppe in Anwendung zu bringen und derselbe gehalten sei, bei der Abstimmung abzutreten? — Es tritt deck gegen 14 Stim men die Kammer bei. / Präsident O. Haase: Es würde sonach der Abg. Poppe abtreten. Ich frage ferner: Ist die Kammer der Ansicht- daß §. 87 weder auf den Abg. Fleischer, noch auf andere Mitglieder der Kammer anzuwenden, welche Bankactien besitzen? — Auch hierin trittdie Kammer gegen 1 Stimme bei. Referent Abg. Tzschucke: Die Gründi, welche gegen das Deputationsgutachten aufgestellt worden sind, hat bereits der Herr Staatsminister widerlegt und es ist die Ansicht der Depu tation gerechtfertigt, so daß ich mich des Schlußworts wohl be geben kann. Nur eine Bemerkung erlaube ich mir noch. In der Petition ist als hauptsächlicher Grund angeführt, daß ohne Emittirung kleiner Appoints der Zweck der Bank nicht zu errei chen sei. Durch kleine Noten wird nur der Kleinverkehr unter stützt, der aber nicht der Zweck der Bank ist. Wollten wir mehre kleine Appoints creiren lassen, so würde der Grossovcrkehr keineswegs vermehrt werden, sondern es würden die Noten nur in die Hände derjenigen übergehen, für welche das Institut kei neswegs gegründet iss sie würden nur gewöhnliche Circulations- mittel werden. Das kann doch unmöglich der Zweck der Bank sein. Wird der Zweck der Bank nicht erfüllt und hat die Bank bisher den gehörigen Umfang nicht gewonnen, so, hat dies gewiß sesnen Grund darin, daß das Institut noch wenig bekannt sein möchte. Daß in den von Leipzig entfernteren Theilen des Lan des die Bank weniger bekannt sei, beweisen die von den Herren Abg. v. Thielau und V.v. Mayer gemachten Erfahrungen. Ich kann versichern, daß in meiner Gegend, die Leipzig näher liegt, keineswegs aufBanknoten Agio gegeben , wird und daß überhaupt diese Uoten außerordentlich leicht unterzubringen sind. Ue- berhanpt kann ich nicht zugeben, daß das ein Grund gegen die Ausgabe großer Appoints ist, wenn Agio darauf gegeben werden muß. Es geschieht dies auch mit den Caffenanweisungen des preußischen Staates zu 50,100 und 500 Thlr. Das sind Provisionen des Banquiers und kann für den Antrag der Pe tenten keineswegs angeführt werden. Ich glaube, daß die Zeit lehren wird, wie die Bank ihren Zweck auch durch Verausgebung großer Noten erfüllen kann. Präsident v. Haase: Meine Herren! Die Deputation hat k.inen Antrag an die Staatsregicrung gestellt, und daher möchte,es zureichen, wenn wir auf diegewöhnliche Art und Weise abstimmen. Die Deputation hat vorgeschlagen, uns der ersten Kammer anzuschließen, welche beschlossen hat, das Gesuch der leipziger Bank auf sich beruhen zu lassen, und ich frage die Kam mer Abg. v. d. Planitz: Herr Präsident, mein Antrag w'ürde wohl dann auch noch zur Abstimmung kommen. II. 98. Präsident v. Haase: Wenn das Deputationsgutachten angenommen wird, so kann der demselben entgegenstehende Antrag des Abgeordneten v. d. Planitz nicht weiter zur Ab stimmungkommen. Sollte das Deputationsgutachten hingegen abgelehnt werden, dann würde über diesen Antrag noch abzu stimmen sein. Referent Abg. Lzfchucke: Ich glaube, daß über den An trag des Abgeordneten v.d. Planitz abgestimmt werden kann, auch wenn das Deputationsgutachten angenommen wird. Das Gut achten der Deputation geht dahin, daß das Gesuch der Petenten, daß kleine Appoints bis zu 5 Thlaler oder I Thalcr ausgegeben werden können, auf sich beruhe. Der Abg. v. d. Planitz will aber, daß der Bank die Crekrung von Banknoten bis nur zu 5 Thaler herab gestattet werde. Präsident v. Haase: Der Antrag der Petenten geht auf die Erlaubniß zur Ausgabe von Banknoten nach Höhe von 5 Lhalern, der Antrag des Abgeordneten v. d. Planitz hat ganz gleichen Zweck. Referent Abg. Tz schucke: Bis auf 1 Thaler herab. Präsident 0. Haase: Wenn die Kammer beschließt, das Gesuch der Petenten auf sich beruhen zu lassen, so liegt doch darin offenbar, daß sie nicht wünscht, daß der Bank gestattet werde, Banknoten von 5 Thaler auszugeben. Abg. v. d. Planitz: Bon der Ausgabe kleiner Noten bis auf 1 Thaler herab habe ich ganz abgesehen, aber die Ausgabe auf eine bestimmte Summe beschränkt. Man kann der De putation beistimmen und doch meiner Ansicht sein. Präsident I). H a as e: Meine Ansicht issund bleibt dieselbe. Wenn das Deputationsgutachten angenommen wird, ist der An trag des Abgeordneten v. d. Planitz zugleich mit abgeworfen. Doch unterwerfe ich diese meine Ansicht völlig der Entscheidung der Kammer. Abg. v. Thielau: Dis Petenten haben um Emission vyn Noten von 5 Thaler bis zu I Thaler herab gebeten. Ich glaube, daß das Amendement von dem Gutachten der Deputation ganz verschieden ist. Abg. Klien: Die Deputation hat nichts Anderes ausge sprochen, als daß sie Banknoten weder zu 5, noch zu 4, noch zy 3, noch zu 2, noch zu 1 Thaler zu bevvrworten wünscht. Abg. v. Platzmann: Ich muß mich zu der Ansicht des Herrn Präsidenten und Abgeordneten Klien bekennen. Die Frage über den Antrag des geehrten Abgeordneten v. d. Planitz ist dann wohl nicht zulässig, wenn das Deputationsgutachten angenommen wird. Die Petenten haben die Ausgabe von Fünf thalernoten gewünscht, das will auch der Herr Abgeordnete v. d. Planitz; daß die Petenten noch weiter gehen, ist richtig, aber in der Ausgabe von 5 Thaler netto fällt das Gesuch der Petenten und der Antrag des Abgeordneten v. d. Planitz zusammen. Präsident v. Haase: Da sich Stimmen für und wider meine Ansicht erhoben haben, so überlasse ich die Entscheidung der Kammer und frage: ob dieselbe, wenn der Antrag der De putation angenommen sein wird, noch den Antrag des Abgeord neten v. d. Planitz zur Abstimmung gebracht wissen will? — 47 2
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