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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Landtags zur Berathung kommen wird. Wir soll es dann mög lich sein, daß die Mitgl'eder der Kammer ihre Meinungen zu Auf hellung der Frage noch äußern können? Es ist eine Sache von großer Wichtigkeit, eine Position des Einnahmebudjets von 1^- M llion Ehlr. im Jahre, von nahe 4 Millionen für die Finanz periode, welche von den Gewerben und dem Handel zunächst auf gebracht und vermittelt werden, wobei das Bestehen der Gewerbe von der Einnahme, die sie vermitteln, großeniheils nach den An sätzen der Zölle selbst wieder abhangt. Der Kammer wird es nicht mehr möglich sein, dann, wenn dieser Bericht erstattet wer den wird, noch irgend eine Einwirkung darauf zu gewinnen. Dem Vernehmen nach soll der Bericht nicht einmal gedruckt wer den, sondern es soll nur ein mündlicher Vortrag darüber erstattet oder ein kurzer schriftlicher Bericht vorgeleftn werden. Es kann das n'cht im Sinne der Constitution liegen, daß eine so wichtige Angelegenheit, die Einnahme aus dem Handel und Gewerbe, so kurz abgemacht werde. Ich habe mich bescheiden müssen, da das allerhöchste Decret, die Gewerbsteuer betreffend, auch für A des Inhalt s liegen geblieben und vertagt worden ist bis zum näch sten Landtage. Ich sollte meinen, daß, wenn Hunderttausende von einem Eheile der Angehörigen des Staatsverbandcs aufge bracht und von den Ständen bewilligt werden, eine solche Ange legenheit nicht so kurz abgemacht werden dürfe. Es ist bei der Gewerbsteu r denkbar, daß eine andere Vertheilung dieselbe Summe bringe und doch gerechter sei, und cs ist auch denkbar, daß in Bezug auf die Zollvercintariftätze hier und da eine an dere Vertheilung der Einnahmesumme zu bevorworten wäre; wenn auch in Sachsen nicht einseitig Beschluß gefaßt werden kann, so wäre es doch gut, wenn unsere hohe Staatsreg eeung Aufklärung aus dem Schooße der Ständeversammlung erhalten könnte über die Wirkungen der Tarifsätze und über die Wünsche auf eine solche Vertheilung derselben, wie zum Gedeihen des Han dels und der Industrie nothwendig ersch int. Ich muß erklä ren, daß zufo'g.' der jetzigen Art der Verhandlung uns die Hande gebunden sind, nur irgend darüber zu debatliren, was aber doch im hohen Grade förderlich sein könnte. Das hohe Finanzmi nisterium hat seine festen Ansichten, und diese müssen nach Lage der Sachen nurallün entscheiden. Werden Behauptungen gegen Be hauptungen aufgestellt, und sind die Behauptungen selbst nicht mehr näher zu untersuchen, so wird man sich für diejenigen ent scheiden, welche die größeren Bürgschaften der Erfahrung und Uebersicht für sich haben. Das muß bei der vorliegenden Frage in dieser Kürze der Zeit allemal die Ansicht der hohen StaatLre- gierung sein. Eine abweichende Ansicht kann dann nicht mehr Prüfung und Rücksicht erwarten. Ich muß bedauern, daß der Staat, der an der Spitze der deutschen Handelsstaaten steht, der vor allen Staaten des Zollvere'ns den Vorzug hat, ein Handels staat zu sein, sich der Einwirkung in dieser Angelegenheit begeben hat. Ich meine unser Sachsen und die Bevorwortungm unsrer hohen Staatsregie-ung auf den verfassungsmäßigen B.irath der sächsischen Stande. Nach den durchgreifenden Reden, die zu An fang dieses Landtags in der Kammer zu Gunsten von Handel und Fabrikwesen gehalten worden sind, nach den großen Hoffnungen, die man hierdurch allgemein km Lande erweckt und hierdurch selbst die Petitionen hervorgerufen hat, hatte man nun allein das zu erwarten, daß eine größere Fürsorge für den Handel und das Gewerbwesen sich beim künftigen Landtage bethäligen werde, und daß man künftig die Zoll- und Handelssachen und die Jn- dustrieangelegenheiten früher zur Berathung ziehen werde. Ich muß mich jetzt dem Vorschläge fügen, weil er eben unumgäng lich ist. Abg. v. Gablenz: Ich muß meine.Ansicht bei diesem Punkte in der geheimen Sitzung aussprechen, da diese Dinge bei uns leider geheim behandelt werden. Präsident O. Haase: Es würde gegenwärtig die Frage sein: ob die Kammer einverstanden ist, bei diese Angelegen heit auf sich beruhen zu lassen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. T z sch u ck e: Im B e r i ch t e heißt es weiter: ä. 2. Nach der Erklärung des königlichen Commissars hat die Staatsregierung, wo nur immer sich Gelegenheit dargeboten hat, und ein Vortheil zu bemerken gewesen ist, sich angelegen sein lassen, Handelsverträge einzugehen und Handelsconsulate zu errichten, und sie ist auch ferner bereit, die eingeschlagene Bahn zu verfolgen. In neuerer Zeit hat Sachsen zwei selbstständige Verträge mit Mexico und Griechenland abgeschlossen, und ist sämmtlichen, von dem Zollvereine mit fremden Staaten eingegangenen Verbin dungen beigetreten. Auch die Handelsconsulate sind vermehrt worden, so daß jetzt überhaupt 28 existiren, während im Jahre 1832 nur 16 bestanden. Da die Petenten nur im Allgemeinen auf Errichtung von Handelsverträgen und Handelsconjulaten angctragen und beson dere Orte oder Staaten, mir denen eine nähere Verbkndnng hier durch angeknüpft werden könnte, nicht angeführt haben, so glaubt die Deputation sich eines besondern Antrags enthalten zu können und schlägt der verehrten Kammer vor: bei der Erklärung der hohen Staatsregierung Beruhigung zu fassen. Stellv. Abg. Gehe: Ich kann auch hierbei nicht stillschwei gend Beruhigung fassen. Es ist zwar dankbar anzuerkennen, daß die hohe Staatsregierung Verträge abgeschlossen hat mit Mex'co und Griechenland, ich kann mir aber von diesen Handelsverbin dungen einen allgemeinen Nutzen nicht versprechen. Einen grö- ßcrn Nutzen würde es haben, wenn weitere Handelsverbindun gen in der Nahe, in Deutschland selbst bewirkt würden, wenn ein Handelsvertrag, wo nicht ein Zollvereinsvertrag, mit Oesterreich möglich wäre; käme der zu Stande, so würde das große Folgen für Deutschland haben und zurückwirken auf die industrielle Wohlfahrt Sachsens. Selbst wenn Sachsen bei dem Abschlüsse eines solchen Vertrags specielle Opfer bringen müßte, selbst wenn ein solcher Abschluß anfangs für die Zcllvereinsstaa- ten mit einem Rückgänge in der Einnahme verbunden sein sollte, so bin ich doch überzeugt, daß, wenn der Zollverein sich über ganz Deutschland erstrecken wird, dann di' großen Wohlthaten der Handelsfreiheit erst recht eintreten werden, und daß Deutsch land dem Auslande gegenüber sich dann auch ein Handelsrecht
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