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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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gelegen. Sollte eine Veranlassung dazu ekntreten, sollte sich die Ueberzeugung bei der Regierung Herausstellen, daß eine Ver mehrung der Kräfte nothwendig sei, so würde ein Antrag deshalb erfolgen können und nach Befinden die Zustimmung der Stände verlangt werden. — Ein hauptsächliches Motiv für den Antrag ist von den P.tenten daher genommen worden, daß in der Pe riode, seit die ehemals bestandene Commerziendeputation auf gelöst worden, das jetzige Ministerium des Innern eingetreten Und die Gewerbscuratel an das Ministerium des Innern über gegangen ist, verhältm'ßmäßig viel zu wenig in der Fürsorge und für die Anforderungen der Gewerbe geschehen sei. Dankbar muß gewiß anerkannt werden, daß auch die frühere Cornmerz'en- deputation sich warm und vielfältig des Handels und der In dustrie angenommen und vieles Nutzbare hervorgerufen hat; aber ebensowohl kann man der Regierung das Zeugniß geben und sollte doch nicht verkennen, daß seit dieser Einrichtung, und na mentlich in der Periode seit Auflösung der Commerziendeputation, sehr viele und nicht weniger erhebliche Gegenstände von der Re gierung ausgegangen sind, welche wesentlich dazu gedient haben, den Gewerben und der Industrie großem Aufschwung zu ver schaffen. Ich darf nur zunächst an den Zollverein selbst erin nern, und an alle die wohltätigen Folgen, welche damit in Ver bindung gestanden haben, wie namentlich die Aufhebung aller innernZollschranken und die Erlangung eines Zollschutzes für die Industrie selbst. Ich darf ferner erinnern an mehre abgeschlos sene Handelsverträge, an die Gründung von Consulaten, an mehre g schliche Bestimmungen für das Gewerbwesen, die Be arbeitung der Wechselordnung und mehre Bestimmungen h'n- sr'chtlich des Maklerwesens. Sodann wird in dieser Bezie hung anzuerkennen s in, wie außerordentlich viel für die Vermehrung der Verkehrsmittel durch die Eisenbahnen, die Herstellung von Chausseen und die Postreform geschehen ist, wodurch der Handel einen wesentlichen Aufschwung erhielt. Es ist ferner unter den Maßregeln, welche lediglich dieser Periode angehören, zu nennen: die Privilegirung der leipziger Bank, die Unterstützung der leipziger Handelsschule mit jährlich 1,500 Lhalern und der Zwecke des Industrievereins mit 500 Thalern, die Einrichtung und Erhaltung des Gewerbschulwesens, für wel ches letztere dermalen jährlich 27,400 Lhlr. gewährt sind, die Ertheilung von Stipendien und Rciscunterstützungen für Zwecke der gewerblichen Ausbildung; ferner die Darbietung der Biblio theken und der Lehrer an den Gewerbsanstalten für gewerbliche Zwecke des Publicums selbst, die vollständige Organisirung der Industrieausstellungen, die Organisation des ganzen Institutes der Elsindungsprivilegien, wie es gegenwärtig ist, indem sich davon bis zum Jahre 1832 nur wenige Beispiele vorfinden. Desgleichen ist zu erinnern an die Einrichtung einer besonder» Vertretung des Handels- und Fabrikstandes beim Landtage, an die erweiterte Aussetzung gewerblicher Prämien, die jetzt regel mäßig und nach bestimmten Ausschreiben vor sich geht, während die einzelnen, Fälle, die vorhin erwähnt wurden, zwar anzuerken nen, aber mehr nur Ausnahmen gewesen sind. Es ist ferner zu gedenken des gewerblichen Vorschußfonds von 60,000 Thalern, der von der Standeversammlung während dreier Landtage be willigt worden ist, und von welchen regelmäßig Vorschußunter stützungen erfolgen, sowie der großen Menge einzelner Unter stützungen gewerblicher Unternehmungen durch Anschaffung neuer Maschinen, Modelle, Waarenmuster u. dergl. Es ist nicht un erwähnt zu lassen die Regulirung und Ueberwachung derActien- vereine, die sehr viele Mittel beschafft haben, um industrielle Zwecke zu erreichen und zu befördern. Endlich erwähne ich noch die Anregung und Unterstützung der Gewinnung von Steinkohlen im Lande. Wenn von einem der vorhin aufgetretenen Sprecher darauf Bezug genommen worden ist, daß die frühere Commer- ziendeputation wesentlichen Antheil an dem Besuche der Messen genommen hat, so hat dies jetzt gleichfalls nicht aufgehört, viel mehr ist eines der Mitglieder des Ministern fortwährend bei den Messen anwesend und beauftragt, den Gang des Handels und diejenigen Interessen wahrzunehmen, dle von da aus entnommen werden können, und woraus sich weitere Maßregeln entwickeln lassen. Daß jener mannigfachen Leistungen ungeachtet noch Wünsche übrig bleiben für Industrie und Handel, für Maßre geln, die dafür vielleicht noch zu ergreifen sein möchten, wer mag das wohl leugnen? Daß aber nicht allen Wünschen- sofort Ge nüge geschehen kann, liegt wohl in der Natur der Sache. Es steht aber auch allen denen, welchen Desiderien über Uebclstände, Nachtheile, noch vorhandene Mängel u. dergl. beigehen, frei, bei den betreffenden Behörden dieselben anzubringen, und cs wird die Bereitwilligkeit, dieselben zu erwägen und nach Befinden Ab hülfe zu verschaffen, gewiß vorhanden sein. Soviel kann aber jedenfalls behauptet werden, daß die Nichterfüllung der Wünsche, welche noch übrig sind, wenigstens nicht darin ihren Grund hat, worin sie von den Petenten gesucht wird, d. h. in der Organi sation der jetzigen Gewerbscuratelbehörde, in der Geschäfts überhäufung der darin arbeitenden Mitglieder oder in dem Man gel hinreichender K>äfte. Diese Umstande, haben wohl nicht von Erfüllung derjenizen Wünsche abgehalten, welche von den Petenten erwähnt worden sind, und gerade diese Beispiele, wel che in den Petitionen vvrliegen, beweisen eben das nicht, was sie zu beweisen bestimmt sind. Es ist hier Bezug genommen wor den auf die Einführung der Handelsgerichte. So eben ist aber von Seiten des Iustizministerü angedeutet worden, aus welchem Grunde dieser Wunsch noch nicht erledigt ist (insoweit überhaupt darauf eingegangen werden.kann) und namentlich für die einzige sich jetzt dazu eignende Stadt Chemnitz der Erfolg noch nicht vor liegt. Es ist ferner Bezug genommen worden auf den Mangel des Patentwesens. Allerdings hat die Regierung nicht die Ab sicht, ein eigentliches Patentgesetz zu erlassen. Sic hat dessen nicht bedurft, indem alle Vortheile, die durch das Patentgesetz erlangt werden könnten, durch die gegenwärtig bestehende Privi- legieneinrichtung vollkommen erreicht sind. Es ist kein Beispiel bekannt, daß in Ermangelung eines Patentgesetzcs in Sachsen wirklich nützliche Erfindungen Schaden erlitten hätten oder zu rückgeblieben wären. Es sind zudem die Grundsätze, welche zu wünschen waren, über eine gemeinschaftliche Behandlung des Patentwesens in sämmtlichep Zollvereinsstaaten vollständig ab-
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