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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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- ! s) Gam aus schlecht bereitetem Flachs oder schlecht gespon nenen pur als Ramsch (Ausschuß) und durchaus nicht mit gu tem Garne gemischt zu verkaufen; d) daß in jedem Strähne und jedem Bündel nur Garn von gleicher Stärke und Qualität genommen werde; o) die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Fädenzahl und der Fädenlänge. Es liege auf der Hand, daß von solchen Gamsammlern ein reichlicher Absatz zu erwarten sei. Ein vorzüglicher Grund, die Handspinnerei zu hegen,, liege in der Erfahrung, daß Leinwand aus Maschinengarn weniger haltbar sei, als die Leinwand von Handgarn. Hieraus recht- fertige sich der Antrag, - die zweite hohe Kammer möge im Verein mit der ersten , hohen Kammer die hohe Staatsregkerung ersuchen, ge- ,eignete Maßregeln ergreifen zu wollen, um die Flachs- handspi'nnerei vor dem Untergange zu bewahren, sie viel mehr zu verbessern. Zugleich scheine es zur Verbesserung der Lejnwandfabrication wünschenswerth, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, auf gesandtschaft- lichem Wege dahin zu wirken, daß auch in Schlesien die ebenfalls vorkommenden Uebelstände auf geeignete Weise beseitigt werden, inwieweit es daselbst noch nicht der Fall ist, indem in Sachsen das schlesische Garn, namentlich als Einschuß nicht wohl entbehrt werden könne, diese Garnsorte aber dieselben Mangel habe, als die sächsischen Garne. Derselbe Gegenstand ist der hohen Ständeversammlung in einem an dieselbe gerichteten Vortrage von Christian Ehregott Rascher in Schneeberg zur Erwägung anheimgegeben worden. Derselbe geht von der Ansicht aus, daß zur Beschäftigung für Arme im Erzgebirge kein zweckmäßigeres Mittel als Flachs spinnerei vorhanden sei. Dieselbe werde aber nicht gehörig ge pflegt, vielmehr werde der Flachs als Naturprodukt in das Aus land verkauft und kaum der hundertste Lheil des erbauten Flachses in Sachsen versponnen. Sonach ziehe das Ausland den Fabricationsgewinn, den viele müssige Hände erwerben könnten, da das Flachsspinnen eine große Geschicklichkeit nicht verlange. Der Flachs sei von der Natur dazu bestimmt, mit der Hand gesponnen zu werden, und könne auf Maschinen nie zu einem festen Garne gesponnen werden. Es setze dies jedoch eine bessere und pfleglichere Behandlung des Flachses, als zeither geschehe, voraus, namentlich müsse man darauf sehen, daß 1) der Flachs zum Bleichen nicht auf Brachen und Stop peln gebreitet, was ihn bei dem mehrmaligen Aufbreiten, Zusam menraffen und Wenden verwirre, sondern in einem dazu geeig neten Wasser geröstet werde; 2) die Flachsdarren zweckmäßiger, ungefähr nach Muster der Malzdarren eingerichtet würden, damit der Flachs in seinem Bastnichtverbrenne; 3) der gedarrte Flachs, ehe er zum Brechen komme, ge schlagen werde, damit der holzige Theil sich zermalme und beim bloßen Durchziehen durch die Breche abfalle und nicht, wie zeit her, auf den harten Stengel zwischen scharfen Brechen der Bast sich beschädige; Ik. 98. 4) das Hecheln nicht auf Bockhecheln durch Unverständig^ sondern auf rheinischen Hecheln durch Kunstverständige ge schehe. Würde der Flachs auf diese geeignete Weise behandelt, so könnten eine Menge müssiger Hande leicht Beschäftigung finden und es leicht erfolgen, daß Leinwand wie in Bielefeld, Eattist wie in Chalons und Spitzen wie in der brüsseler Gegend bei uns be reitet werden. Hierzu bedürfe es keines großen Anlagekapitals, sondern nur geringer pekuniärer Kräfte. Am vortheilhaftesten lasse sich ein solches Etablissement in der annaberger und Wolken steiner Gegend, wo der beste Flachs erzeugt werde, errichten. Sollte in Sachsen sich auch noch der Hanfbau verbreiten, so könne damit eine Zwirnfabrik, die den schottischen Zwirn ver dränge, verbunden werden. Da der dritten Deputation, die mit Berichtserstattung über diesen Gegenstand beauftragt worden ist, bekannt war, daß die hohe Staatsregierung schon seit längerer Zeit die Einführung und Verbreitung der belgischen Flachsbereitungsmethode und der Flachsgarnspinnerei im Auge hat und vielseitige Verhandlungen darüber stattgefunden haben, so hat sie von der hohen Staats regierung die nöthige Auskunft erbeten und von derselben folgen den Aufsatz, in dem zugleich der Handfpr'nnerei, des Garnhandels und der Spinnschulen gedacht wird, bereitwillig erhalten: Der Flachsbau in größerem Umfange gehört in Sachsen nur gewissen Gegenden an, die durch Boden- und klimatische Verhältnisse, auch wohl die Gewohnheiten der Landleute vor zugsweise dazu geeignet sind. Sein Umfang läßt sich nicht wohl unbeschränkt erweitern und auf ansere Gegenden ausdehnen, da hierbei wesentlich die Bodenart und die sonst eingeführte Be- wirthschaftungsweise in Rücksicht kommt, die Pflege des Flachses auch nur da ausführbar ist, wo Arber'tshände nicht fehlen, daher vorzugsweise in kleinen ländlichen Besitzungen. Auf die Vor theile der Erweiterung des Leinbaues, da wo solche thunlich ist, hat man aber bereits längst durch vielfache Schriften, Erinne rungen und Beispiele aufmerksam gemacht, und die neuerlichen Bekanntmachungen über die Vorlheile des belgischen Flachs bereitungsverfahrens können wesentlich mit dazu dienen, auch an die Vorrheile des Leinbaues überhaupt wieder zu erinnern. Ist es übrigens bisher Grundsatz gewesen, durch besonders ausgesetzte Prämien nur solche Industrie- und Culturzweige an zuregen und aufzumuntern, welche entweder noch gar nicht, oder nicht in hinreichender Allgemeinheit und Vollkommenheit ge kannt und angewender sind, so hat dies auf den gewöhnlichen Leinbau nicht angewendet werden können, obwohl auch bei diesem für ganz vorzugsweise verdienstliche Unternehmungen und Lei stungen Prämien nach §. 20 der Bekanntmachung voml-März 1838 nicht gerade ausgeschlossen sein würden. Nöthiger hat daher eine Anregung zu besserer Benutzung des Produktes des Leinbaues, folglich zü vervollkommneter Flachs zubereitung, geschienen. In dieser ^Beziehung hatte unter dm in dem Berichte über das landwirthschaftliche Fest zu Cannstadt im Königreiche Württemberg vom Jahre 1839 namhaft ge machten Preisbewerbüngsgegenständen unter andern auch eine neue Wasserröste zum Rösten des Flachses von dem Schultheiß Heinsch die Aufmerksamkeit des Ministern des Innern dergestalt auf sich gezogen, daß dasselbe sich bewogen fand, über solche durch die königlich sächsische Gesandtschaft zu Stuttgart weitere Erkundigung einziehen zu lassen. In dem von ermeldeter Ge sandtschaft erstatteten Berichte ward zugleich auf einen, in einer 2*
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