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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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des Mitglied zum Staatsgerkchtshof gewählte Advocat Herr v. Dieskau erklärt seine Annahme und spricht dafür seinen Dank gegen die Kammer aus. Präsident ».Haase: Das Schreiben ist zu den Acten zu nehmen. 4. (Nr. 1057.) Den 14. August. Bericht der ersten De putation der zweiten Kammer über das allerhöchste Dccret vom 26. Juni 1843, die Landtagsordnung betreffend. Präsident». Haase: DieserBericht ist zunächst zum Druck und dann auf eine Tagesordnung zu bringen. 5. (Nr. 1058.) Den 14. August. Zusammenstellung der bei dem Gesetzentwürfe über die Schuldhast zwischen den Be schlüssen der beiden Kammern verbliebenen Differenzpunkte be treffend. Präsident v. Haase: Ist bereits dem Druck übergeben und wird auf eine der nächsten Tagesordnungen gebracht werden. 6. (Nr. 1059.) Den 14. August. Petition des Professors Biedermann und Genossen zu Leipzig um Ueberwcisung des Widerrufsrechts hinsichtlich der Zeitungsconcessionen von der Verwaltungsbehörde an die Administrativjustizbehörde. Präsident l). Haase: Ich schlage der Kammer vor, diese Petition sofort der ersten Deputation zu übergeben, damit diese noch bei dem nahe bevorstehenden Vortrage über die Preßange legenheit darauf Rücksicht nehme. Ist die Kammer damit ein verstanden? — Einstimmig Ja. 7. (Nr. 1060.) D.n 14. August. Petition Robert Wlum's und Genossen zu Leipzig um Verwendung, daß dem bedrohli chen Zustande der Presse, falls das vorliegende Preßgesetz nicht ins Leben treten sollte, durch ein gemildertes Cmsursystem mög lichst abgeholfen werde. Präsident». Haase:Ich erlaube mir der geehrten Kam mer hinsichtlich dieser Petition den nämlichen Vorschlag zu machen, und frage dieselbe, ob sie damit einverstanden ist? — EinstimmigJa. 8. (Nr. 1061.) Den 14. August. Der Abg. Herr Schu mann bittet um Verlängerung seines Urlaubs bis zum 16. die ses Monats. Präsident O. Haase: Will die Kammer diesen Urlaub be willigen?— EinstimmigJa. Präsident 0. Haase: Ich habe der geehrten Kammer anzu zeigen, daß die Abgg. v. Beschwitz und v. Sahr für heute um Urlaub gebeten und von mir erhalten haben. Ferner hat sich der Abg. Blüher wegen dringender Deputationsarbciten entschul digt. — Wir können nun auf dieTagesordnung übergehen. Vicepräsident Eisen stuck: In der ersten Deputation ist vorgestern berathen worden über das allerhöchste Decret, den Schutz des literarischen Eigenthums betreffend, und der Herr Referent könnte den Vortrag an die Kammer deshalb machen. Und zweitens ist noch über das Verfahren der Vereinigungsde- putation rücksichtüch der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit im Strafverfahren der Kammer die nöthige M'ttheilung zu machen. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Vorträge anhören? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Todt: In Bezug aufden Gesetzentwurf, das Eigenthum an literarischen Erzeugnissen und Werken derKunst betreffend, ist bereits vorgestern ein mündlicher Vortrag ange kündigt worden, indem noch eine einzige Differenz zwischen den Beschlüssen beider Kammern übrig, die jedoch im Vereim- gungsverfahren gleichfalls zu beseitigen gesucht worden ist. Es ist nämlich von der diesseitigen Kammer bei §. 2 ein Antrag in die Schrift beschlossen worden, der nach diesem unserm Beschlüsse folgenden Inhalts ist, „die Staatsregierung zu ersuchen, daß sie, wenn ein literarisches Erzeugniß oder Werk der Kunst in das Eigenthum des Fiscus gelangt, die Veröffentlichung desselben entweder selbst veranstalte, oder durch einen Andern veranstalten lasse, dafcrn nicht bekannt ist, daß der Urheber des literarischen Erzeugnisses oder Werkes der Kunst diese Veröffentlichung selbst nicht gewollt hat, oder preßgesetzliche Bedenken dagegen obwal ten." Die erste Kammer hat gegen diese Fassung insofern Be denken gehabt, als sie dahin zu gehen schien, als cb in allen Fäl len, wo preßgesetzliche Gründe gegen ein literarisches Erzmgniß nicht vorlicgen, dessen Veröffentlichung auf Kosten des Staats erfolgen solle, was als unzweckmäßig angesehen worden ist, weil vielleicht die Möglichkeit vorliegen könnte, daß ein solches Erzeug- niß gar keinen Werth habe und mithin nur Kosten darauf zu verwenden wären, ohne daß dafür ein Ersatz zu erwarten sei. Demgemäß ist nun im Vereinigungsverfahren folgende Fassung substituirt worden: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß sie, wenn ein literarisches Erzeugniß oder Werk der Kunst in das Eigenthum des Fiscus gelangt, solches, wenn sie esm'chtselbstzu veröffentlichen gesonnen sein sollte, einem Buch- oder Kunsthänd ler zur Veröffentlichung überlasse, es wäre denn, daß der Urhe ber des literarischen Erzeugnisses oder Werkes der Kunst diese Veröffentlichung selbst nicht gewollt hat, oder preßgesetzl'che Be denken dagegen obwalten." Es soll also durch diese Fassung nur das erreicht werden, daß die finanziellen Bedenken beseitigt werden, daß also der Fiscus nicht unbedingt gezwungen sein soll, ein Werk zu veröffentlichen, wenn preßgesetzliche Bedenken dage gen nicht'obwalten, dafern nicht dafür ein Ersatz zu erwarten steht. Die Deputation hat geglaubt, diesen Antrag in der jetzigen Fassung zur Annahme empfehlen zu können, und schlägt diese hiermit nachträglich noch vor. Präsident ».Haase: Tritt die Kammer hierin dem Vor schläge der Deputation — EinstimmigJa. Referent Abg. Todt: Bis aufdiese einzige Differenz wären sämmtliche Differenzen in Beziehung auf den vorliegenden Gesetz entwurf ausgeglichen und cs stünde nun die Erlassung des Ge setzes zu erwarten. Allein noch während der vorigen Sitzung ist, wie Sie sich erinnern, ein Decret an die zweite Kammer gelangt, durch welches Seiten der Staatsregierung die bestimmte Erklä rung ausgesprochen wurde, daß dieses Gesitz nicht erlassen wer den könne, wenn die Kammer sich nicht entschlösse, die §§.11 und 12 in der früher vorgesthlagenen Fassung anzunehmcn. Alle übrigen Verbesserungsvorschlage und Anträge, welche in den Hei den Kammern gemacht worden sind, haben Seiten der Staats regierung Berücksichtigung gesunden, nur die schon erwähnten
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