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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Ich gehe nun zur Fragstellung über: Nimmt die Kammer nun diese drei Ztz. an ? Nachdem sich die Herren Regierungscommiffarien entfernt haben, beantworten diese Frage mit Ja: Vicepräsident Eisen stuck, Müller (aus Chemnitz), Secretairv. Schröder, Ra hlenbeck, - Rothe, Meisel, die Abgg. Speck, Römer, Vogel, v. Geißler, Klien, Hensel, Eckhardt, Schwabe, v. Schönfels, Löser, a. d. Winkel, Georgi (aus Zschorlau), V.v. Mayer, v. d. Beek, Frenzel, Erchenbrecher, Gehe, Kokul, Brockhaus, v. Berlepsch, Clauß, Todt, Neydel, Jani, Oberländer, Zisch e, Sdrnitz, Graf Ronnow, Thümer, v. Thielau, Oehme, Zimmermann, v. Jezschwitz, Scholze, Kasten, Breitfeld, Müller (aus Taura), Haden, v. Platzmann, Hauswalb, Sachße, Stockmann, Wend, S i e g e r t, Wehle, Häntzschel, Simon, Miehle, Oehmichen, Wieland und Ludwig, Präsident v. Haase. Ne in:. die Abgg. Tz sch u cke, v. d. Heydte, Baumgarten, v.d. Planitz, v. Gablenz, Nachdem der Staatsminister No stitz und Jänckendorf, sowie die königl. Commifsarien 0. Schaarschmidt und v. Weissenbach in den Saal getreten sind, äußert Präsident v. Haase: Die Annahme des Gesetzes ist mit 58 gegen 5 Stimmen ausgesprochen worden. Präsident v. Haase: Es hat der Herr Vorstand der De putation noch einen mündlichen Vortrag zu halten. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Dem von der zwei ten Kammer ausgegangcnen Anträge, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzent wurf über das Strafverfahren Vormagen, welcher die Grund sätze der Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und Staatsanwaltschaft nebst Anklageproceß zur Unterlage hat, ist die erste Kammer nicht beigetreten. Da die zweite Kammer sich mit großer Ma jorität dafür ausgesprochen hatte, so mußte das Vereinigungs verfahren eingeleilet werden. Die erste Deputation der zweiten Kammer ist mit der dritten Deputation der ersten Kammer zu sammengetreten, und es wurden Versuche gemacht, um wo möglich eine Vereinigung zu erlangen. Ihre Deputation hat, um Nichts unversucht zu lassen, sich veranlaßt gesehen, auf eine Abstimmung zurückzukommen, welche früher in der ersten Kam mer in Bezug auf das Amendement des Secretairs.der ersten Kammer erfolgt war, und welches dahin ging, daß die hohe Staatsregierung ein Strafverfahren mit Mündlichkeit und Staatsanwaltschaft der Ständeversammlung im Entwurf vor legen möge. Es war noch dabei verlangt, daß bei diesem Ver fahren noch eine öffentliche mündliche Verhandlung folgen solle. Die Deputation, wie gesagt, um Alles zu versuchen, hat sich auch dazu entschlossen, auf dieses Votum der Minorität der dritten Deputation der ersten Kammer zurückzukommen, es je doch dahin abzuändern, daß nicht gesagt werde, „ eine münd liche Hauptverhandlung ", sondern „ das mündliche Hauptver- fabren Es lag dem zum Grunde, daß Ihre Deputation im Sinne der Kammer, welche sich immer für diesen Gegenstand ausgesprochen hat, glaubte zu handeln, daß sich die Mündlich keit nicht auf ein einziges Verfahren beschränken solle, sondern es solle nach der Voruntersuchung das eigentliche Hauptverfahren mündlich stattfinden. Es ist nun auch von der dritten D puta- tion der ersten Kammer der Vortrag an die erste Kammer ge macht worden, es ist dort der Unterschied erwähnt worden zwi schen dem Nitterstädr'schen Scparatvotum und dem, was die Deputation jetzt vorgeschlagen hatte; allein bei der Abstimmung hat sich ergeben, daß das Gutachten angenommen wurde, nach welchem die erste Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse beharrte und zwar mit 20 gegen 16 Stimmen. Nach di ser Sachlage, und in Berücksichtigung, daß ein Antrag amdke Regierung nicht gebracht werden kann, wenn nicht beide Kammern sich darüber vereinigt haben, in Rücksicht, daß dieses Einv-rständniß nicht zu erlangen gewesen ist, so folgt daraus, daß nun der Antrag auf sich beruhen muß. Präsident!). Haase: Bei dieser Lage der Sache bedarf cs keines Kammerbeschlusses. — Es sind jetzt einige Di'ffercnzpunkte von der vierten Deputation vorzutragen. Abg. Oberländer: Herr Präsident, ich habe allerdings mehre Differenzpunkte bei Gegenständen der vierten Deputation vorzutragen, und wenn es mir gestattet ist, so würde ich es jetzt thun. Präsident!). Haase: Es sind dies die Differenzpunkte, welche neulich angezeigc wurden. Ich ersuche Sie, dieselben jetzt vorzutragen. Referent Abg. Oberländer: Der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Haynichen haben sich bei der Ständever sammlung darüber beschwert, daß ihnen unerwartet der R guli- rung der g richtsherrschaftlichen Verhäl nisse, namentlich in Be ziehung auf die Jurisdiction, die Einnichung eines Entwurfs zum Localstalut aufcrlegt und gegen sie mit Strafauflagen und mit der Exemtion verfahren worden sei, m>'t dem Gesuch, sich bei der Staatsregierung für Sistirung dieses Verfahrens bis nach ei folgtcr Regulinmg jener gerichtsherrsckaf lichen Verhältnisse zu verwenden. Unsere geehrte Kammer hatte sich mit dem Depu-
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