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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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chen werde. Die Deputation hat sich mit allem Eifer und mit Aufmerksamkeit den Anträgen und Wünschen der Petenten hin gegeben, und auch der königl. Commifsar hat umständliche und ausführliche und, wie der Deputation es scheint, auch zurei chende Mitthcilungen gemacht. In Folge dieser Mittheilungen hat die Deputation sich zu dem Anträge, wie sie ihn gestellt, be wogen gefunden, und ich glaube nicht, daß die Deputationsmit glieder durch das, was sitzt geäußert worden ist, von dem Anträge zurückzugehen sich veranlaßt finden können. Denn die Depu tation glaubt, daß das, was die hohe Staatsregierung zu diesem Zwecke gthan hat, hinlänglich ist. Es wird somit auf den Deputa tionsantrag zuvörderst die Frage zu stellen sein, und so wird sich ergeben, daß, wenn der Deputationsantrag angenommen wird, der Antrag des Abg. v. Gablenz fallen muß. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Mit der Aeußerung des Abg. v. Gablenz könnte ich mich nicht einverstanden erklären, nämlich der dahin gerichteten, daß, wenn das Deputationsgutachten an genommen würde, gewissermaßen ein abweisender Protest ins Land ergehen würde hinsichilich des künftigen Vortrags von Bitten und Wünschen Seiten des Gewerbstandes bei der näch sten Ständevcrsammlung. Wenn ich insoweit nicht der Moti- virung zustimme, womit uns der Abg. v. Gablenz aufs Neue den von ihm gestellten Antrag empfohlen hat, so muß ich doch mich für die Annahme desselben um so mehr verwenden, da ich einen Widerspruch zwischen dem Anträge der Deputation und dem Anträge des Abg. v. Gablenz nicht finden kann. Die geehrte .Kammer hat mir erlaubt, im Allgemeinen meine Meinungen und Ansichten über den Gegenstand in der letzten Sitzung vor bringen zu dürfen. Ich hake mir im Zeftgedrälig selbst Schwei gen auftrlegt hinsichtlich der Berathung der einzelnen Punkte, und werde auch weiter darüber Nichts sagen. Ich bin, der Sach lage nach, für den Antrag der Deputation, würde aber auch für den Antrag des Abg. v. Gablenz stimmen, wenn er zur Abstim mung gebracht wird. Von dem geehrten Referenten ist hervor gehoben worden, daß es nur einer Rcdactionsoeränderung be dürfen würde, um eine völlige Uebereinstimmung in beide An träge zu bringen. Stellv. Abg. Gehe: Es hat sich die Ansicht ausgesprochen, daß beide Anträge neben einander bestehen können; auch der Herr Referent hat sich dahin geäußert, daß nur noch eine Redactions schwierigkeit obwalte. Dies gibt mir Veranlassung, diese Schwie rigkeit zu beseitigen, wenigstens einen Versuch zu machen, daß dieser Redactionsmangel beseitigt werde. Wäre die geehrte Kam mergeneigt, fürHandel und Industrie noch Etwas zu thun, nach dem die früheren Anträge abgelehnt worden sind, so würde sich hier die Gelegenheit darbieten. Es würde ein Ruhm für die Kammer sein, die sich so sehr für den Ackerbau interessirt, wenn sie noch. Etwas für den Handel und das Fabrikwcsen thun würde. Ich würde vorschlagen, daß es heiße: „sowie, daß, wenn die vorhandenen Anstalten des Staates und Einrichtungen der Ge werbe selbst zu angemessener Entwickelung des Handels und der Industrie nicht mehr ausreichen sollten, die hohe Staatsregierung diese beziehendlich unter ständischer Mitwirkung je nach dem Er- n. 12S. forderniß gestalten, inzwischen auch die betreffenden Petitionen unter Beiziehung von Sachverständigen untersuchen, und daS Resultat der nächsten Ständeversammlung vorlegen werde." Präsident v. Haase: Wird dieser Antrag unterstützt? — Er wird nicht hinreichend unterstützt. Präsident 0. Haase: Sonach würde jetzt, wenn Niemand weiter über die Sache spricht, das Deputationsgutachten zur Ab stimmung kommen. Königl. Commissar v. Weissenbach: Es wird unbedenk lich sein, dem ersten Lheile des Antrages, dervomAbg.v. Gablenz gestellt worden ist, beizustimmen, insoweit er die Abgabe der Pe titionen an die Staatsregierung betrifft. Was aber der zweite Lheil desselben, der dahin geht: „den Antrag unter Beizie hung von Betheiligten und Sachverständigen erörtern und be gutachten zu lassen, sowie das Resultat dieser Arbeit der nächsten Ständeversammlung vorzulegen," für einen Erfolg haben würde, das ist problematisch. Von den fünf aufgeführten Punkten, wie die geehrte Deputation sie darstellt, ist der4. und 5. Punkt bereits wegfallen. Für den 3. Punkt kann etwas Neues aus einer noch maligen Mittheilung keineswegs hervorgehen. Es bleibt also Nichts weiter übrig, als der I. und 2. Punkt. Es ist bereits er klärt worden, daß diese beiden Punkte einer sehr ernsten Erwägung unterliegen und daß theilweis nicht nur Sachkundige, sondern so gar die Petenten selbst darüber befragt worden sind. Es ist folg lich das, was beantragt wird, schon vorhanden, und es würde durch die Mittheilungen an die nächste Ständeversammlung nichts Neues erreicht werden. Es wird daher ausreichend sein, sich mit dem Deputationsgutachten zu begnügen. Präsident 0. Haase: Ich habe bereits erwähnt, daß der erste Theil des von dem Abg. v. Gablenz gestellten Antrages mit dem Gutachten der DepMation übereinstimmt, der letzte Lheil des Antrages aber dem Deputationsgutachten entgegen tritt. Ich muß es der Kammer überlassen, welchem von beiden Anträgen sie ihre Zustimmung geben will. Wird der Deputationsantrag ge nehmigt, so ist der Antrag des Abg. v. Gablenz als erledigt anzu sehen. Der Antrag, welchen die Deputation gestellt hat, lautet: „die zuversichtliche Erwartung auszusprechen, daß die hohe Staatsregierung auch ferner ihre Aufmerksamkeit auf Han del und Industrie richten und ihre Verbindung mit dem Zollvereine zu diesem Zwecke benutzen werde." — Geneh migt die Kammer diesen Antrag? — Er wird gegen I Stimme genehmigt. Präsident v. H aase: Ist dieKammer damit einverstanden, daß durch den eben gefaßten Beschluß der Antrag des Abg. v. Gablenz erledigt sei? — DieKammer bejaht dies gegen 3 Stimmen. Präsidentv. Haase: Es würde nun, da ein Antrag der dritten Deputation vorliegt, noch mit Namensaufruf darüber ab zustimmen sein. (Der königl. Commissar verläßt den Saal.) Ich frage: Will die Kammer in dieser Maße, wie sie eben be schlossen hat, sich gegen die hohe Staatsregierung erklären? 2*
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