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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Bei dem Namensaufrufe antworten sämmtliche anwesende 58 Kammermitglieder mit Ja. (Nachdem der könkgl. Commissar wieder kn den Saal einge treten ist, macht der Präsident ihn damit bekannt, daß die an die Kammer gestellte Frage mit 58 Stimmen bejaht worden sek.) Präsident v. Haase: Wir kommen nun auf den Bericht der dritten Deputation über die Petition des Handwerkervereins zu Chemnitz, das gesetzliche Wandern der Handwerker betreffend, ingleichen über mehre Petitionen, die Beschränkung des Verhei- rathens der Handwerksgesellen betreffend; ich ersuche den Herrn Referenten, uns diesen Bericht vorzutragen. Referent stellv. Abg. Baumgarten: Der Bericht lau tet, wie folgt: Bei der hohen Standevcrsammlung und zwar zunächst bei deren erster Kammer ist eine Petition des Handwerkervcreins zu Chemnitz, „das gesetzliche Wandern der Handwerker betreffend", und beider zwei ten Kammer mehre Petitionen der Posamentier- und Schneider innung zuAnnaberg, des Stadtrathes und der Posamentierinnung zu Schlettau, Thum, Ehrenfriedersdorf, des Sradtrathes und der Posamentierinnung zu Buchholz, der Posamentierinnung zu Wolkenstein, des Raches zu Geyer, zu Elterlein und Grünhain, des Raches und der Communrepräsentanten zu Scheibenberg, der Schneiderinnungen zu Haynichen, Roßwein, Mitweida und Oederan, nicht minder der Vorsteher der Schuhmacherinnung, der Kammmacher-, der Nadler-, der Posamentier-, der Köpfer-, der Schmiede-, der Riemer-, der Klempner-, der Zirkelschmidt-, der Fleischer-, der Böttcher-, der Schwerdtfeger-, der Hutma cher-, der Zeugschmidt-, der Uhrmacher-, der Glaser-, der Feilen hauer-, der Tischler-, der Kupferschmidt-, der Friseur-, der Täschner -, der Korbmacher- und der Schneiderinnung zu Dres den „über die Beschränkung des Verheirathens der Hand werksgesellen" eingerekcht, und, da sie von Mitgliedern der Kammern beziehend lich eingebracht und zu den ihrigen gemacht worden, der dritten Deputation zur Begutachtung überwiesen worden. Die dritte Deputation der zweiten Kammer faßt, bei dem genauen Zusammenhangs, in dem das Wandern und das Heira- then der Handwerksgesellen mit einander stehen, die Begutach tung über beide Fragen in einen Bericht zusammen und wendet sich zunächst zu den von dem Vorstande des Gewerbvereins zu Chemnitz hier unter petirten Erleichterungen und gebetenen Aufh bung von mehrfachen dermalen gesetzlich bestehenden Erschwernissen und Beschränkungen. Die dritte Deputation der ersten Kammer hat diese Deside- rien oder Beschwerden in ihrem Berichte (Landt.-Acten, Beilage zur II. Abtheklung Seite 557) unter 15 einzelnen Punkten zusammengestellt, auf welche sich die unterzeichnete Deputation der Kürze wegen hiermit bezieht, und hat an diese Beschwerdepunkte nach deren vorgängiger Beleuch tung und Beurteilung 6 einzelne Anträge geknüpft, welche (S. 566 befindlich) so lauten: Die erste Kammer wolle in verfassungsmäßiger Vereinigung mit der zweiten Kammer an die Staatsregierung den Antrag stel len, daß es derselben gefallen wolle: 1. Hinsichtlich der Beschränkung deS Wanderns auf ein ge wisses Lebensalter zu einer Ausnahmebestimmung zu Gunsten derjenigen Gehülfen, welche größtenteils oder niemals in die Lage kommen, ein eigenes Geschäft be gründen zu können, Einleitung zu treffen; 2. einer Anwendung der Armenordnung unter 6. auf den Fall, wenn ein Wanderer keine Arbeit gefunden hat, durch Verordnung vorzubeugen; auf eine Vereinfachung und Erleichterung der auf das ge setzliche Wandern der Handwerker sich beziehenden Vor schriften und Einrichtungen überhaupt, soweit es mit der öffentlichen Sicherheit vereinbar erscheinen werde, in gleichen 4. auf eine Verbesserung der den ersteren angewiesenen Her bergen Bedacht zu nehmen, vor Allem aber 5. auf möglichste Uebereinstimmung jener Vorschriften und Einrichtungen innerhalb der deutschen Bundesstaaten fer ner hin zu wirken und 6. der nächsten Ständeversammlung hierüber allenthalben Mittheilung machen zu lassen, auch nach Befinden einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die 5 ersten von diesen Anträgen sind von der ersten Kam mer, als sie in derselben zur Berathung kamen, ohne Abände rung, der letzte, der sechste, aber nur in seinem ersten Theile und unter Hinweglassung der Worte „auch nach Befinden einen Ge setzentwurf vorzulegen" angenommen worden. Die dritte Deputation der zweiten Kammer pflichtet im All gemeinen den Ansichten bei, wrlche die jenseitige Deputation über die angeregte Frage in ihrem Berichte niedergelegt hat, und welche bei der Berathung über den Bericht in der jenseitigen Kammer ausgesprochen worden sind. Sie ist deshalb auch mit dem 8ul> 1 gestellten Anträge im Wesentlichen einverstanden, nur ist ihr der selbe etwas zu allgemein, und umfaßt in seinem Zusammen hänge Gewerbsgenossen, auf welche so wenig die D putation als die hohe Staatsregierung — mit welcher man sich in der Sache vernommen — die unter I beantragte ausnahmsweise Vergünstigung angewendet und ausgedehnt wissen wollen. Die Deputation hält nämlich nicht dafür, daß es zweckmä ßig sei, den in der Petition angeführten Handwerkern, als Brau ern, Brennern, Müllern, Gärtnern, Papiermachcrn, Maurern und Zimmerleuten das Wandern länger als bis zu ihrem 40. Le bensjahre zu gestatten. Wohl aber ist sie der Ansicht, daß hin sichtlich der sogenannten Fabrikgewerbe, namentlich der Colo- risten, Drucker und Formstecher eine solche Ausnahmebestimmung am rechten Orte sei, und empfiehlt daher ihrer Kammer den An trag suk> 1 in folgender Weise: „Die erste Kammer wolle in verfassungsmäßiger Ver einigung mit der zweiten Kammer an die Staatsregie rung den Antrag stellen, daß es derselben gefallen wolle, hinsichtlich der Beschränkung des Wanderns auf ein ge wisses Lebensalter zu Gunsten der sogenannten Fabrik gewerbe, namentlich der Drucker, Coloristen und Form- siecher Einleitung zu treffen," zur Annahme. Was den unter 2 gestellten Antrag anlanAt, so legt zwar die Deputation kein gro-
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