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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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dergleichen allgemeine Wanderdkspensationen nicht mehr zu be willigen und die Gesuche, welche an dasselbe gelangt sind, sind, soviel mir bekannt, sämmtlich zurückgewiesen worden. Eine Aus nahme hiervon macht nur das Strumpfwirkereigewerbe, bei wel chem in Folge seiner Concentrirung auf einen einzigen, wenig ausgedehnten Bezirk des Landes eigenthümliche Verhältnisse ein treten, die das Wandern im eigentlichen Sinne ohnehin aus schließen. Wenn dagegen der geehrte Abgeordnete sogar die Zurücknahme der in früherer Zeit bereits ertheilten allgemeiuen Wanderdispensationen als wünschenswerth bezeichnet hat, so hat das Ministerium mit Ausnahme eines einzigen Falles hierzu noch keine Veranlassung gefunden und es möchten dieser Maß regel, wenigstens in solcher Ausdehnung, wohl auch manche Be denken entgegcnstehen. Anlangend den Antrag der geehrten De putation s<l1, der sich auf die Modifikation der §. 29 der Ar menordnung zu Gunsten der sogenannten Fabrikgewerbe, nament lich der Drucker, Coloristen und Formstecher bezieht, so habe ich zu erwähnen, daß eine Abänderung dieser Bestimmung auch schon von einer andern Seite her in Anregung gekommen ist und daß rücksichtlich der hier genannten Gewerbtreibenden erhebliche Bil ligkeitsgründe zu sprechen scheinen. Ob es nöthig ist, auch der Coloristen besondere Erwähnung zu thun, darüber muß ich mich einer bestimmten Aeußerung enthalten, weil mir die Verhältnisse nicht genau bekannt sind; es kann aber wohl sein, daß hier ein Wandern im gewöhnlichen Sinne gar nicht stattfindet, so daß die fragliche Bestimmung auf die Coloristen ohnehin nicht ange wendet werden kann. Uebrigens scheint es mir angemessen, daß der Antrag so gestellt werde, wie er von der geehrten Deputation vorgeschlagen worden ist, während er sich nach dem Beschlüsse der ersten Kammer weiter erstrecken und verschiedene andere Classen von Gewerbtreibenden umfassen würde, bei denen theils ähnliche Verhältnisse, wie bei den Druckern und Formstcchern, nicht obwalten, theils eine Modifikation der gesetzlichen Bestim mung in polizeilicher Hinsicht bedenklich sein möchte. Nur in Beziehung auf die Fassung des Antrags habe ich zweierlei zu be merken ; einmal, ob nicht in dem letzten Satze statt: „hinsichtlich der Beschränkung des Wanderns" gesagt werden möchte: „hin sichtlich der Aufhebung der ^Beschränkung des Wanderns", wodurch der Sinn besser ausgedrückt und einem außerdem mög lichen Mißverständnisse'vorgebeugt wird; sodann, daß in dem Anträge nicht der Fabrikgewerbe im Allgemeinen, sondern nur der sogenannten unzünftigen Fabrikgewerbe Erwähnung zu thun sein dürfte, damit er nicht die von der geehrten Deputation selbst nicht beabsichtigte Deutung erhält, als ob auch den Gesellender zünftigen Fabrikgewcrbe— Weber, Posamentierer, Tuch macher u. s. w. - das Wandern nach zurückgelegtem vierzigsten Lebensjahre verstattet werden solle. Im Uebrigen aber ist das Ministerium mit diesem Anträge vollkommen einverstanden. Referent stellv. Abg. Baumgarten: Ueber die Nütz lichkeit und Nothwendigkeit des Wanderns scheint sowohl bei der geehrten Kammer, als auch bei der hohen Staatsregierung nur eine Ansicht vorzuwalten, und es ist daher die Deputation über hoben, sich darauf weiter einzulassen. Da hiernachst der Abg. Clauß die Aeußerung, welche mir von einem andern Abgeordne ten mitgetheilt worden war, in Beziehung auf die Colrristen nur bestätigt hat, so halte ich als Deputationsmitglicd für angemes sen, daß der Coloristen unter den angezeigten Umständen in die sem Anträge eine Erwähnung nicht weiter geschehe, und ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, darauf später an die übrigen Deputationsmitglieder eine Frage zu stellen. Dagegen aber könnte ich mich auch, wenn ein spcciellcr Antrag von dem Abgeordneten, den ich erwähnte, darauf gerichtet würde, daß statt „namentlich" gesetzt werde: „zum Beispiel", damit deshalb nicht einverstanden erklären, weil „namentlich" auch schon keines wegs exclusive ist. Es sollen nämlich nicht blos die Drucker und Formstecher ausnahmsweise bis über das vierzigste Jahr hinaus wandern können, sondern ausnahmsweise auch andere Fabrikgewerbsgenossen; allein ein anderer und etwas beschrank terer Sinn liegt in dem Worte „namentlich", als in den Worten „zum Beispiel". Es fällt das ins Grammatikalische und Exe getische, weshalb ich mich nicht weiter darauf ei lassen will. Dann hat der Abg. Clauß auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß in einzelnen Orten und bei einzelnen Innungen allgemeine Dispensationen von den Wanderjahren statlfändcn. Es kann die Deputation ihm für diese Mittheilung nur dankbar sein; ich muß aber erwähnen, daß sie auf dieses Verhältniß bei ilrer Be- rathung ebenfalls Rücksicht genommen hat. Daß dies gesche hen ist, ergibt sich daraus, daß sie nicht bei den Anträgen der er sten Kammer im Allgemeinen stehen geblieben ist, sondern zu 7. einen allgemeinen Antrag gestellt hat, welcher dahin geht: „die Kammer wolle — nach Beitritt der ersten — bei der hohen Ctaatsregr'erung darauf antragen: dieselbe wolle dahin Verfü gung treffen, daß die über das Wandern der Handwerksgesellen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen allenthalben streng und gleichmäßig beobachtet, davon auch, ohne zureichenden zu den Acten zu bescheinigenden Grund, Dispensation nicht ercheilct werde." Durch diesen Antrag glaubte sie auch den Umstand berücksichtigt zu haben, auf welchen von dem Abgeordneten auf merksam gemacht worden ist. Hierzu kommt noch die Erklä rung des königl. Herrn Commissars, daß für jetzt und unter den jctz-gen Umständen derartige Dispensationen nicht mehr ertheilt werden, und es scheint nicht vorauszusehen, daß nach den Ansich ten des hohen Ministern die lediglich auf dem Verordnungswege ertheilten Concessionen auch auf gleichem Wege zurückgenommen werden, zumal da die hohe Staatsregierung gleiche Ansicht mit der Ständcvcrsammlung hat. Wenn sodann der Herr Negie- rungscommissar bemerkt hat, daß er den Zusatz wünsche: „zu Gunsten der zünftigen Fabrikgewerbe", so könnte ich meinerseits mich damit nicht einverstanden erklären. Aufdiese Weise würde man die Ausnahmefälle in einem Grade und in einr Anzahl häu fen, daß sie die Regel übersteigen würden, und dies ist keineswegs die An- und Absicht der Deputation. Königl. Commiffar Kohlschütter: Ich wünsche keinen Zusatz, sondern nur die Beseitigung eines Mißverständnisses. Wenn der Antrag so gefaßt ist, wie er hier steht, so würde er sich auch auf die zünftigen Fabrikgewerbe beziehen. Man hat
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