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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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innungsartikel allerdings nicht rechtfertigen lassen würde, von der aber wohl die betreffende Behörde von selbst wieder zurück gegangen ist. Referent stellv. Abg. Baumgarten: Die Art und Weise, in welcher Dispensationen ertheilt werden können, ist allerdings eine doppelte. Sie ist einmal die, daß auf Immediatgesuche dann und wann Dispensation ertheilt worden ist. Es ist mir aber auch bekannt, daß man von dieser mißbräuchlichen Dispen sation zurückgegangen ist. Ich will also auch zugeben, daß dies nicht mehr stattsinde, aber nicht zugeben kann ich, daß durch Beobachtung der Formalitäten dem Geiste und Sinne des Ge setzes genügt worden sei, da eine große Zahl von jungen Leuten,, die nach den Specialartikeln ihres Handwerks hätten wandern sollen, nichts desto weniger nicht wanderten, in früher Jugend heirateten, einen Hausstand begründeten und Meister wurden, und das ist es, was die Deputation beschränken will. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß die Debatte über den 7. und 8. Antrag geschlossen sei? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Tritt die Kammer dem Anträge der Deputation unter 7 bei? — Dieser wird einstimmig ge nehmigt. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer den An trag unter8? — Wird einstimmig bejaht. Referent Baumgarten: JmBerichte heißtes weiter: Wendet sich die Deputation v. zu dem zweiten Gegenstände ihres Berichts, > dem Heirathen der Handwerksgesellen, so rechtfertigt sich die Verbindung beider Gegenstände in einen Bericht schon durch die Erwägung, daß der hauptsächlichste Grund des in manchen Gegenden des Landes gar sehr in Verfall gekommenen Wanderns der Handwerksgesellen und des Miß brauchs bei Einholung und Ertheilung von diesfallsigen Dispen sationen das früh- und unzeitige Heirathen der Handwerksge sellen ist. Die Petenten, den verschiedensten Gewerben, Ständen und Gegenden des Landes angehörig, sind, wenn auch in manchen Einzelnheiten verschiedener Ansicht, darin aber völlig mit einan der einverstanden, daß in der in großer Progression überhand ge nommenen Verehelichung der Handwerksgesellen eine der haupt sächlichsten Ursachen des Pauperismus in unseren Lagen zu er kennen, und daß dem fernem Ueberhandnehmen der Ehen der Handwerksgesellen durch die Gesetzgebung entgcgenzuwir- ken sei- Die Anträge, wenn auch verschieden gefaßt, kommen im Wesentlichen alle darauf hinaus: „die Ständeversammlung wolle bei der Staatsregierung sich dahin verwenden, daß die Ehen der Handwerksge sellen ins Künftige, wenn nicht gänzlich, doch soviel als irgend thunlich für angemessen erachtet werden dürfte, untersagt, zu solchem Ende aber die Bestimmungen des Mandats vom 10. October 1826 einer sorgfältigen Prü fung unterworfen, und soweit solche als unzweckmäßig und unheilbringend erachtet werden dürften, aufgehoben und mit zweck- und zeitgemäßeren vertauscht werden möchten." ll. 125. Der Gründe, welche für dieses Petitum annoch angeführt worden, sind viele und verschiedenartige. Dieselben sind kürz lich folgende: Zuvörderst g-denken die Petenten, daß schon bei den frühe ren Landtagen 18Zo und 1824 die Stände sich an Se. Majestät den König gewendet hätten, mit der Bitte: die Heirathen der Handwerksgesellen doch wenigstens zu beschränken. Die Stände hätten damals erklärt, daß zu den Ursachen, welche großes Elend über die Communen hcreinbrächten, ohne Zweifel auch die Heirathen der Handwerksgesellen gehörten. Sie hätten erklärt, daß dadurch das Wandern, welches die Jnnungsgesetze zu Vervollkommnung der Handwerker vorschrei ben, zum größten Nachtheile derselben unmöglich gemacht werde, und daß dadurch ungleich mehr Unheil herbeigeführt werde, als durch die sonst zu befürchtenden unehelichen Geburten. Darauf sei das Mandat vom 10. October 1826, die Ehen der Handwerksgesellen und Ausländer betreffend, erschienen-. In der Beziehung hinsichtlich der Ausländer habe es Vorsorge getroffen, hinsichtlich der inländischen Handwerksge sellen habe es als Gesetz Nichts genützt, doch habe es insofern weniger geschadet, als man das nach demselben den Obrigkeiten nachgelassene Abmahnen bis jetzt immer so zur Anwendung ge bracht und gehandhabt, als stehe den Obrigkeiten nach Befinden selbst ein Recht der Behinderung der Ehen von Handwerksge sellen zu. Diese Praxis habe aber durch eine in Nr. 9 des erzgebir- gisch-voigtländischen Kreisblattes erschienene Verordnung der kö niglichen Kreisdireclion zu Zwickau vom 17. Februar 1840, durch welche den Behörden Maßregeln an die Hand gegeben wor den, um die wilden Ehen zu unterdrücken, ihre Endschaft erreicht, und die früher noch erträglichen U.'belstände seien nun um so grel ler hervorgetreten, und um so unerträglicher und gemeinschävli- cher geworden- Diese gemeinschädlichen Folgen der Ehen der Handwerksge sellen wären aber haupssächlich nachstehende: 1) da keinem Handwerksgesellen oder Fabrikarbeiter, wenn er sich auch verheirathe, angesonncn werden könne, das Bürgerrecht zu gewinnen, so sei die nächste Folge unfehl bar die, daß die Zahl der Bürger von Jahr zu Jahr sich mindere. Hieraus folge 2) daß die Zahl der contribuablen Bürger fort und fort im - Abnehmen, dagegen die Lasten derer, welche noch zah lungsfähig, und die Anzahl derer, welche aus Staals- und Gcmeindccasscn Unterstützung beanspruchten, fort und fort im Zunehmen begriffen sei. Gleichzeitig müsse sich 3) der Verdienst der Meister beträchtlich mindern, da thcils die Pfuscherei kaum zu vermeiden, und der Meister, da er den verheiratheren Gesellen nicht in Kost und Logis bei sich haben könne, auch hierunter im Nachtheile sei. 4) Durch die Gesellcnehen würden an jedem Orte eine grö ßere Anzahl von Logis nothwendig, und es steigen diesel ben mithin im Preise. 5) Ganz besonders aber würden die Gesellcnheirathen der Ortsarmcncasse und in einem Grade nachtheilig, daß de ren Banquerot zu befürchten stehe. Während man näm lich von keinem Gesellen, er sei verheiratet oder nicht, ei nen Almosenbeitrag fordern könne, liege es dennoch jeder 3*
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