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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Kammer noch nicht herüber ist. Die Deputation hat sich mit der zweiten Deputation der ersten Kammer vereinigt, und der Beschluß der Deputation ist von der ersten Kammer angenom men worden. Könnte jetzt eine Übereinkunft stattsinden, so würde das Budjet erledigt sein. Die Kammer genehmigt den Vortrag. Referent Abg. v. Lhielau: Es waren noch vier Diffe renzpunkte , und zwar betreffen diese sammtlich zu stellende An träge, welche von der zweiten Kammer vorgeschlagen waren, aber von der ersten Kammer nicht angenommen wurden. Bei der gestern stattgefundenen Vereini'gungsdeputation sind drei der selben von der zweiten Deputation der ersten Kammer angenom men und der ersten Kammer empfohlen worden, und dieselben sind durch deren Annahme beseitigt. Es bleibt nur, noch ein ein ziger Punkt übrig, und zwar der Antrag, welchen Ihre Deputa tion zu Position 67 sub 6 gestellt hat, nämlich das Postulat von 755 Lhalern für das katholische Waisenhaus zu Dresden nur noch für diese Finanzperiode zu bewilligen und dabei den An trag zu stellen, daß es nicht wieder in das Budjet ausgenommen werde. Die erste Kammer beschloß auf Anrathen ihrer Depu tation, den Antrag nicht anzunehmen, sondern statt dessen zu sa gen: „das Postulat der 755 Lhaler zu bewilligen, jedoch mit dem Anträge: die hohe Staatsregierung möge die künftige Ab minderung des bisherigen Zuschusses bei sich herausstellcndcm mindern Bedürfnis! ins Auge fassen." Nun war Ihre Depu tation der Ansicht, daß von dem Anträge, welchen die zweite Kammer angenommen hatte, nicht abzugehen sei, und zwar, weil bereits vor 9 Jahren derselbe Antrag gestellt wurde und bis jetzt keine Berücksichtigung gefunden hat, weil die Deputation glaubt, daß ein Rechtstitel nicht vorhanden ist, insofern als der Anspruch auf die Beihülfe zu einem katholischen Waisenhause sich daraus herleiten soll, daß bei der Lheilung des Königreichs Sachsen das Soldatenknabenerziehungsinstitut zu Annaburg an die Krone Preußen übergegangen sei und dafür keine Entschädi gung erlangt werden konnte. Daraus, daß bei einer solchen Lheilung des Landes eine Entschädigung nicht erlangt wurde, glaubte die Deputation, könne ein Rechtstitel für die übrigen Lheile des Landes, die Entschädigung zu gewähren, welche von der Krone Preußen nicht erlangt werden konnte, nicht hergelcitet werden. Jndeß könnten andere Gründe vorhanden sein, die ir gend einen Rechtsanspruch involviren, derzUrZeit derDeputativn nicht bekannt war und von ihr nicht gekannt werden konnte. Es hat daher cm Vereinigungsvorschlag stattgefunden, welcher ge stern Nachmittag von der ersten Kammer angenommen worden ist. Er lautet folgendermaßen: „diehohe Staatsregie rung wolle die Unterstützung für diese Anstalt in Wegfall bringen und in Erwägung ziehen, wie bei einer nachgewiesenen Verbindlichkeit zu Er ziehung katholischer Waisenkinder oder bei vor- .handenem Bedürfniß die Unterbringung zu be wirken, hierüber auch der nächsten Ständever sammlung Mittheilung zu machen." (Staatsminister v.Zeschau tritt ein.) Es versteht sich dabei von selbst, daß die Bewilligung der 755 Lhaler, worüber beide Kammern einverstanden sind, für diese Periode bestehen bleibt. Es würde durch den Wegfall die ses Postulates erreicht, daß eine Position, die schon seit 3 Land tagen Anfechtung erlitten hat, ganz in Wegfall käme; sollte sich ein Rechtsanspruch Herausstellen, so könnte künftig keine Rede mehr von einer Abminderung sein, ebenso wenig wenn eine an dere Art der Unterstützung mit Genehmigung der Stände ange nommen würde, sondern das dann zu stellende Postulat müßte puro genehmigt werden. Zeigt es sich nun, daß wirklich ein Bedürfniß vorhanden, so wird dann der Kammer die Entschlie ßung darüber freistehen, und hat sie diesen Beschluß gefaßt, so wird die Position keine Anfechtung mehr erleiden. Ihre Depu tation täth Ihnen an, diesen Antrag ebenfalls anzunehmen, und den frühern fallen zu lassen, da dadurch gerade das erreicht wird, was sehr wünschenswerth ist, nämlich, daß über derglei chen Fragen künftig keine Erörterung weiter nöthig werden dürfte. Präsident v, Haase: Ich erwarte, ob Jemand in Bezug auf die eben vorgetragene Differenz Etwas bemerke? — Der Herr Referent hat bereits die Position und Summe genannt, um welche cs sich handelt, sowie daß durch die Annahme des Depucationsgutachtens eine wesentliche Abänderung der ausge sprochenen Bewilligung hinsichtlich der in Frage stehenden 755 Lhaler nicht erfolgt; es handelt sich hier nur um die Zukunft. Die Deputation räth an, den früheren Antrag bei jener Bewilli gung fallen zu lassen und an dessen Stelle einen andern damit ßerwandten Antrag zu stellen des Inhalts: „die hohe Staatsre- gierung wolle die Unterstützung für diese Anstalt in Wegfall bringen und in Erwägung ziehen, wie bei einer nachgewiesenen Verbindlichkeit zu Erziehung katholischer Waisenkinder, oder bei vorhandenem Bedürfniß die Unterbringung zu bewirken, hierüber auch der nächsten Ständeversammlung Mittheilung zu machen." Tritt dir Kammer hierin derDeputativn bei und will dieselbe den früher gestellten Antrag fallen, an dessen Stelle aber den eben vorgelesenen treten lassen? — Wird einhellig bejaht. Präsident v. Haase: Es werden nun von Seiten der er sten Deputation die beiden angekündigten Schriften vorgetragen werden. Referent Secretair v. Schroder trägt die ständische Schrift über das allerhöchste Decret vom 30. März 1843, die durch das neue Grundsteuersystem bedingten Abänderungen der Gesetze über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen, ingleichen über Zusammenlegungen der Grundstücke betreffend, vor. Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgelcsene Schrift? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. v. Mayer trägt die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret vom 20. November 1842, die Ver tretung der Schulgemeinden betreffend, vor, und äußert: Es ist die Beilage ganz den Kammerbeschlüssen gemäß abgefaßt, und ich habe zu erwarten, ob die Kammer dieselbe auch zu hören wünscht.
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