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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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jedoch nur vier bei der Verkeilung von Prämien berücksichtigt werden, da die beiden andern den höchsten Preis bereits auf der vorhergehenden Ausstellung erlangt hatten. Wenn indeß die Fabrication der feineren und künstlicheren Leinenwaaren in Sachsen immer mehr zur Verarbeitung der Ma schinengarne übergehr, so bleibt die Handspinnerei ihrer großem Mehrheit nach besonders zu Gewinnung der bei der Weberei grö berer Leinenwaaren erforderlichen starkem und mittlen Leinen garne von Wichtigkeit, welche, da bei ihnen das Material die Hauptsache, die darauf verwendete Arbeit von geringerem Be lang, hiernachst aber auch schon der Transportaufwand mit in Rechnung zu stellen ist, schwerlich durch die Maschinengame verdrängt werden können und daher immer ein ausgebreireter, wenn auch nur subsidiärer Erwerbszweig in Sachsen bleiben wer den. Ebendeshalb erscheint freilich der persönliche Verdienst bei der Handspinnerei stärkerer Gamsorten äußerst gering und wird zum großen Theil, namentlich von Seiten verkleineren Flachs producenten, mit als Zugabe betrachtet, um damit ihrFlachs- erzeugniß besser zu verwerthen. Eine verhältnißmäßige Steige rung dieses geringen Spinnerwerbs war in dem sogenannten zweifädigen Spinnen zu erblicken, wobei an besonders eingerich teten Doppelspinnrädern jede Hand einen besondern Faden spinnt und der Arbeiter bei gleicher Qualität des Products ungefähr das doppelte Quantum gegen das gewöhnliche einfädige Spinnen er zeugen kann. Bereits seit einigen Jahren ist diese vortheilhaf- tere Spinnmethode in den Dörfern der Gegend von Forchheim und Lippersdorf bis Frauenstein und Hermsdorf heimisch gewor den. Es sind, um dieselbe theils zu verbessern, theils mehr zu verbreiten, unter Leitung un-Angabe eines durchreisenden Wür- tembergers, Namens Mager, mehrmonatliche Proben angestellt und nach der von Magern bezeichneten verbesserten Construction eine Anzahl Spinnräder gefertigt worden, die zwar bei längerer Einrichtung damit ein egaleres und schöneres Garn, als das mit den im Erzgebirge gcwöhnlichenDoppelrädern gesponnene, ergeben haben, allein neben einigen sonstigen Unbequemlichkeiten auch viel theurer in der Anschaffung, daher zur allgemeinen Verbrei tung unter die ärmere arbeitende Classe weniger geeignet sind, als jene. Gegenwärtig sind Einleitungen getroffen, um das Doppel spinnen zunächst nach der erzgebirgischen Methode, auch in den mit Handspinnen sich besonders beschäftigenden Gegenden der Oberlausitz bekannt und heimisch zu machen. Eine Spinnlehrerin aus Niederforchheim wird einer größer» Anzahl von Spinnern und Spinnerinnen in der Gegend von Zittau im bevorstehenden Monat April einen vollständigen Unterricht im zweifädigen Spin nen ertheilen, durch welche denn diese Vervollkommnung, wodurch der Verdienst in der Handspinnerei sich ohngefähr verdoppelt und die nur etwas bessere Vorbereitung des Flachses durch die Hechel, sowie etwas angestrengtere Aufmerksamkeit der Arbeiter voraus setzt, in die übrigen mit dem Spinnen beschäftigten Orte der Oberlallsitz verpflanzt werden soll. Auch die Idee gewöhnlicher Spinnschulen ist früher bereits mehrmals vom Ministerio verfolgt worden, ohne jedoch damit zu einem günstigen Resultate gelangen zu können, indem für eine im Jahr 1835 in Johnsdorf bei Herrnhut projectirte Spinnschule für erzgebirgische Spinnereien sich der ergangenen Aufforderungen ungeachtet nur wenig Schü lerinnen fanden und ein späteres ähnliches Project in Krottendorf ebenfalls zu wenig Vortheile versprach. Einzelne aus localen Bedürfnissen hervorgegangene Spinnschulen, wie z. B. in Zit tau, haben dagegen guten Fortgang gehabt. Es scheint daher das Gedeihen von Spinnschulen mehr von örtlichen Verhältnissen und vornehmlich von dem Eifer und der Wirksamkeit der sie lei tenden Unternehmer abzuhängen und es kann wohl, wo solche Grundlagen dafür sich darbicten, an noch mehren Orten des Landes das Entstehen und erwünschte Wirken von Spinnschulen gehofft werden. Insbesondere würde jetzt die Einführung des zweifädigen Spinnens hierzu eine passende Veranlassung geben können und das Ministerium ist bereit, insoweit sich solche Insti tute auf angemessen en und soliden Voraussetzungen bilden wer den, auch hierzu verhältnißmäßige Unterstützungen zu gewähren. Von der von Staatswegen zu unternehmenden Errichtung von Spinnschulen kann jedoch, abgesehen noch von dem solchenfalls eintretenden viel größer» Aufwande, nach den frühem Erfahrun gen ein besonders günstiger Erfolg nicht erwartet werden. Endlich ist noch des engen Zusammenhanges wegen der Zwirnfabrication zu gedenken. In diesem Industriezweige stnd seit dem Jahre 1838 in Sachsen merkliche Fortschritte geschehen, was namentlich durch die auf der letzten Industrieausstellung im Jahre 1840 producirten Leistungen einiger sächsischen Zwirnfabri- canten sich an den Tag legte. Besonders wichtig erschien die Frage, ob und worin die in Sachsen gebräuchlichen Zwirnmaschi nen von den böhmischen übertroffen würden und ob der Vorzug der besten Sorten böhmischer Zwirne in der Procedur des Zwirnens oder vielmehr in der Vorzüglichkeit der Garne zu suchen sei. Eine sorgfältige Erörterung dieser Frage im Jahre 1838 hat zu der Ucberzeugung geführt, daß die böhmischen Zwirnmaschinen, welche übrigens ebenfalls schon in Sachsen angewendet wurden, keinen wesentlichen Einfluß äußerten, daß vielmehr die bessere Qualität der böhmischen Zwirne in der vorzüglicheren Beschaf fenheit der dazu genommenen Garne, welche mit der größten Sorgfalt sortirt werden, ihren Grund habe. Eine eigenthümliche Zwirnmaschine, welche in ihrer Con struction und Wirkung sich von den böhmischen Maschinen der Art vortheilhaft auszeichnet, ist von dem Zwirnfabricanten Hein rich in Lockwitz hergestellt worden, wofür derselbe unterm 13.Aug. 1838 eine Prämie von dreißig Thalern erhalten hat. Auf die Production feiner Zwirne, die das gleiche ausländi sche Fabricat entbehrlich machen, ist in tz. 33 o ein Preis von zehn bis dreißig Thalern gesetzt und der höchste Satz unterm 4. April 1842 Johann Rosenskyn in Kleindöbschütz bewilligt worden. Was den Handel mit leinenen Garnen, das sogenannte Garnsammeln, anlangt, so hat hierbei eine eigentliche polizeiliche Controle über die Solidität und technische Behandlung dieses Geschäfts nie stattgefunden. Nur die Rücksicht auf hinreichende Versorgung der inländischen Weber mit den ihnen erforderlichen Garnen hatte dazu geführt, daß in den frühern Gesetzen und noch in dem Generale vom 17. September 1763 alle Garnausführ außer Landes in Länder, wo das Recrprocum nicht geübt werde, verboten und aller Garnhandel auf die städtischen Märkte verwie sen war. Ging hiervon auch das Generale vom 1. Juli 1778 inso weit zurück, als es den Aufkauf durch besondere Garnsammler ge stattete, so folgte es jener Rücksicht doch insofern noch, als es vor schrieb, daß diese Garnsammler einer Weberinnung angehv- ren, nur für solche aufkaufen, hierzu besonders vereidet werden und in allen diesen Beziehungen sich schriftlich legitimsten sollten. Die Verordnung vom 5. April 1823 hob jedoch jede Beschrän kung des Garnhandels auf. In Schlesien bestehen zwar durch königliche Verordnung vom 2. Juni 1827 gewerbspolizeiliche Vorschriften, welche die Solidität des Garn- und Leinwandhandels zum Zwecke haben. Sie beschränken sich aber hinsichtlich des leinenen Garnes auch nur auf:
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