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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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kleinen Stimmenmehrheit angenommen werden sollte, dann noch nicht sofort die Annahme des ganzen zweiten Abschnittes erfolgt ist, sondern daß dann die Deputation in einem besondern Berichte ihre Ansicht über die einzelnen Lheile dieses zweiten Abschnittes der Kammer noch vorlegen müßte. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Die Negie rung findet eine Beruhigung darin, daß sich für ihre Ansicht denn doch auch gewichtige Sprecher erhoben haben, sowie indem Um stande, daß die jenseitige Kammer beinahe einstimmig den zweiten Abschnitt angenommen hat; endlich darin, daß diemeisten darüber befragten Behörden sich für die Beschränkung der Anlegung neuer Nahrungen ausgesprochen haben. Auf eine Aeußerung des Herrn Referenten, welche dahin ging, daß dem Gesetzent würfe die Absicht unterliege, nur große Gemeindehäuser zu be gründen , erwiedere ich, daß der Gesetzentwurf keine andere Ab sicht hat, als die, einem Uebelstande, der wahrzunehmen gewe sen, abzuhelfen, keineswegs aber die von dem Herrn Referenten bezeichnete. Präsident v. Haase: Ich werde also über die Frage, ob der zweite Abschnitt abgelehnt werden soll, mit Namensaufruf abstimmen lassen und ersuche den Referenten, Herrn Secrctair v. Schröder, zur Controle der Abstimmung seinen Platz neben mir einzunehmen. Ich frage: Will die Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse beharren und den zweiten Abschnitt des Gesetzes ab lehnen ? Es antworten mit Vicopräsident Eisenstuck, Secretaic D. Schröder, „ Rothe, die Abgg. Speck, Tzschucke, Vogel, Klien, Eckhardt, v. Sch önfels, L). v. Mayer, Baumgarten, Frenzel, Gehe, Brockhaus, Oberländer, Sornitz, Lhümer, Kasten, Müller (aus Taura), Wend, » Wehle, Simon, Oehmichen, Ludwig, Müller (aus Chemnitz), Ja: Meisel, v. Geißler, Hensel, Schwabe, Löser, , Georgi (aus Zschorlau), Blüher, Erchenbrecher, Todt, I a n i, Zische, v. Thielau, Zimmermann, Scholze, Breitfeld, Haden, H a usw ald, Kleeberg, Siegert, Häntzschel, Miehle, Georgi (aus Mylau), Wieland und Präsident 0. Haase. Mit die Abgg. a. d. Winkel, Clauß, Nein: I Neydel, j v.Beschwitz, H. 126. Oehme, v. Zezschwitz, v. Platzmann, Sachße, v. Gablenz, Rahlenbeck, Römer, Püschel, v. d. Heydte, v. d. Planitz, v. d. Beek, Kokul, v. Berlepsch, v- Sahr, Graf v. Ronnow, Stockmann. Referent Secretairv. Schröder: Noch heißt es im Be richte: Tritt die geehrte Kammer dem Borschlage der Deputation bei, dann erledigt sich auch die von der ersten Kammer noch nach träglich beschlossene §.1Il>, welche so lauten sollte: „Die Bestimmung der vorigen §. unter 2 findet auch auf bereits mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke in der Art Anwendung, daß dieselbe durch Abtrennung nie unter das daselbst bestimmte Minimum verringert wer den kann", von selbst, wie denn auch folgerecht das in §. 12 nach „2" von der ersten Kammer eingeschobene Ci'at „H. 11b" nicht Platz er greifen kann, wogegen dann auch die Kammer bei dem Wegfall der Worte: „ den diesfalls geleistet wird und " in §. 5 unter Punkt 5 beharren muß, worauf man noch, dem frühern Vorbehalt gemäß, die Frage zu stellen bittet. Präsident v. Haase: Ich habe, um der Form zu genügen, die Frage an die Kammer zu richten: ob dieselbe tz. 11b und in §. 12 das eingeschobene Citat II b", sowie in Bezug aufden fünften Punkt der §. 5 die Worte: „den diesfalls gelei ¬ stet wird und" ablehne?— Wird einstimmig bejaht. Präsidentv. Haase: Sonach wäre denn nun die Bera- thung über diesen Gegenstand beendigt. — Herr Abg. Baum garten wird als Mitglied der ersten Deputation uns noch einen Vortrag halten über die Differenzpunkte beider Kammern in Be zug auf das Grundsteuersystem. Referent Abg. Baumgarten: Von der ersten Kammer ist ein Protokollextract anher gelangt, welcher dieannoch obschwe benden Differenzpunkte über das Grundsteuergesetz enthält und worüber nun ihre erste Deputation folgenden Vortrag erstattet. Bei Z. 7 des Gesetzentwurfs hat die erste Kammer eine Fassung vorgeschlagen, welche so lautet: „Der Wegfall obiger Staats abgaben hat jedoch auf solche Realleistungen keinen Einfluß, die auf einem Nechtstitel beruhen, und nur nach dem Fuße einer Staatsabgabe an Communen oder Privatpersonen zu entrichten gewesen. Wären dergleichen Leistungen von steuerbaren Grund stücken dazu bestimmt, mittelbar durch einen Andern in der Ei genschaft der §. 6 a und b genannten Abgaben zur Staatscasse entrichtet zu werden, oder wurden sie von Privatpersonen oder Gemeinden als wirkliche Beiträge zu den von einer dritten Person zu leistenden Staatsübgaben erhoben, so kommen sie in Wegfall; dagegen kommen diejenigen Abentrichtungen, welche bei Abtren nungen von steuerfreien Gütern auf die Trennstücke gelegt wor den sind, unter der Voraussetzung, daß die in dem Landtagsab- 2*
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