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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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vereinigen, und daher stimme ich für die Majorität. Es ist die Rede davon gewesen, es sei Pflicht, für die Minorität zu stimmen, damit das Gesetz nicht in Gefahr komme, aber nach der Constitu tion ist es Pflicht, seiner Ueberzeugung zu folgen, und dieser will und werde ich auch hierbei folgen. Abg. 0. v. Mayer: Ich kann nicht glauben, daß man sagen kann, der vorliegende Vermittlungsvorschlag sei aus einem gewissen Particularismus hervorgegangen, oder die Vertheidiger der Ansicht der Minorität huldigten einem gewissen Particularis mus. Das muß ich sowohl auf Seiten der hohen Staatsre gierung für unbegründet erklären, als ich es meinerseits zurückweisen muß. Ich erkläre gern, daß, wenn die Sache noch unentschieden vorläge, und die erste Kammer nicht bereits darüber Beschluß ge faßt hätte, ich nicht für den Vorschlag sprechen würde. Nach dem aber die erste Kammer Beschluß gefaßt und den von der hohen Staatsregierung gemachten Vorschlag genehmigt hat, so halte ich es nunmehr für Pflicht, dabei stehen zu bleiben. Ich halte es für die höhere Pflicht, welche jeder Stand auf sich hat, das allgemeine Wohl im Auge zu .behalten; das allgemeine Wohl wird aber durch den Vermittlungsvorschlag nicht gefährdet, wohl aber durch Erlassung des Gesetzes gefördert. Es liegt daher auch in meiner Ueberzeugung, daß ich für den Vorschlag stimmen muß; lasse übrigens jedem Andern die scinige unge tadelt. Vicepräsident Eisenstuck: Als der Minorität angehörend, halte ich es für meine Pflicht, einige von den Gründen anzu geben, die mich bestimmt haben, diese Ansicht zu der meinigen zu machen. Ich habe die Erklärung abzugeben, daß die Mino rität sich nicht hat bestimmen lassen dadurch, daß die Gesetzes vorlage es so enthält. Meine Herren, ich glaube, darauf kann jetzt Nichts ankommen. Es hat die hohe Staatsregierung den Vorschlag gethan. Ob es im Gesetze steht, .oder ob es aus der Discussion der Kammer hervorgegangen ist, das bleibt sich gleich. Was nun ferner die Ansicht der Majorität betrifft, die sich bei der Berathung ausgesprochen hat, so bin ich auch bei dieser Ma jorität gewesen, und würde auch noch dabei sein, wenn sie noch so wäre, wie sie damals war. Aber ich glaube, der Stand punkt hat sich wesentlich verändert. Damals war die Rede von den Rittergütern. Ich liebe das aber nicht, ich wünsche viel mehr, daß der Ausdruck „Rittergüter" verschwinde. Man sage lieber „größeres und kleineres Grundeigenthum "; der Aus druck „Rittergüter" paßt nicht; wenigstens wünsche ich nicht, daß er fortwährend dazu gebraucht wird, um den Particularis mus zu befördern. Ich bin ein abgesagter Feind von allem Particularismus. Wenn man die Erleichterung zugesteht, daß die Grundbesitzer, die unter mehre Steuereinnahmen gehören, die Steuer in einer Summe an die Steuereinnahme abliefern können, darin sehe ich eine so große Sache nicht. Es ist gesagt worden, es liege eine materielle Begünstigung darin, die soll darin bestehen, daß sie zu Salarirung des Steuereinnehmers nun nicht beizutragen haben, das kann so sein, aber auf der an dern Seite weiß ich es doch nicht, die Vertretung, welche für die Steuereinnehmer die Gemeinden haben, fällt auch weg. H. 126. Wenn aber angeführt wurde von einem Mitglieds der Minorität, daß man sich hier entscheiden müsse, weil die hohe Staatsregie rung es doch in der Gewalt habe, so wie es bei dem Gesetz über den Schutz des literarischen Eigenthums geschehen ist, gleichsam einen moralischen Zwang auszuüben, diesen Bestimmungsgrund kann ich für den meinigen nicht halten. Ich werde unter keinem Verhältnisse mich durch die Vorlage eines Gesetzes bestimmen lassen, meine Ueberzeugung zu andern; meine Ueberzeugung steht mir höher, als jede Vorlage der hohen Staatsregierung. Ferner ist gesagt worden, es handle sich hier um eine Principfrage, um das Princip der Gleichheit und Ungleichheit. Wenn man die größte Ausgleichung durchführen will, so wird es sehr schwierig sein; denn, wenn der Gegenstand besonders nicht bedeutend ist, so glaube ich, daß man sich an dies Princip nicht ganz unbedingt halten kann. Ich sehe nicht ein, wie das Princip gefährdet wird, wenn ein größeres Besitzthum, welches die Unbequem lichkeit hat, die Steuern an drei verschiedene Steuereinnahmen abzuliefern, ich sehe nicht eine so große Ungleichheit darin, wenn man dem größern Besitzthum zugesteht, sie nur an eine Steuer einnahme abzulicfern. Ich glaube nicht, daß das Princip der constitutionellen Gleichheit dabei gefährdet wird, und wenn man es wollte dahin ausdehnen, daß das Princip der constitutionellen Freiheit dadurch der Gefahr ausgesetzt werde, so glaube ich, gibt es wenig Gesetze, wo man so Etwas nicht heraussinden könnte. Was mich hauptsächlich bestimmt, das ist 1) daß es doch in der That materiell keine Sache von Wichtigkeit ist, 2) daß es nicht Etwas ist, wodurch die Rittergüter als solche eine Prärogative vor andern Gütern erlangen, daß es mir aber 3) — und das ist für mich entscheidend — doch eine große Verantwortlichkeit gibt, die man auf sich nimmt, wenn man das Gesetz wegen einer Un erheblichkeit gleichsam auf die Spitze stellt. Ich glaube, wenn wir die Einführung dieses Gesetzes, das durch die Verfassungs urkunde verbürgt ist, noch mehr hinausschieben, wenn wir eine Summ-: von beinahe einer Million aufbringen, wenn mit die sem großen Aufwande, wozu die Kräfte des Landes gebraucht worden sind, es nun erstrebt worden ist, und wenn man nun am Vorabende der Einführung des Gesetzes steht und wir doch nicht verkennen können, daß die Grundsteuer manche Erleichte rung allen denen darbietet, die bisher zur Ungebühr ungleich be steuertwaren, so können wir auch nicht von uns ablehnen, daß wir allen denen im Vaterlande verantwortlich sind, die durch die Einführung der Grundsteuer in ihren bisherigen Steuern erleich tert werden. Wir sind ihnen verantwortlich, wenn wir blos einem Principe Alles aufopfern, wir sind ihnen dafür verant wortlich, daß wir sie noch drei Jahre lang eine höhere Steuer entrichten lassen, als sie entrichtet haben würden, wenn die Grundsteuer zur Ausführung käme. Wer gewinnt denn durch das Grundsteuergefetz? Es gewinnt das kleine Besitzthum, es gewinnen die kleinen Städte, das kleine ländliche Besitzthum, diese haben den Vortheil davon. Gerade diese aber sind in unserer Mitte nicht so stark vertreten; dreifach liegt uns daher die Ver pflichtung auf, dieses kleine Besitzthum nach Kräften zu schützen, und ich würde es nicht verantworten können, wenn ich mich einer 3
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