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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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denn sie hat ja mit der Regierung gestimmt. Es ist gesagt wer den, man solle jetzt freiwillig für die hohe Staatsregicrung stim men, damit man dann nicht gezwungen würde, beizutreten. Nun, wenn eine solche Alternative gestillt wird, so kann ich die jetzige Abstimmung nicht frei nennen, und es hat schon die jetzige Abstimmung einen moralischen Zwang. Abg. v. Thielau: Der geehrte Abgeordnete meint, es würde den kleinen Grundbesitzern weit mehr an Gelegenheit feh len, ihre Steuer abzuführen, als den größeren. Davon habe ich keinen Begriff, weil der kleine Grundbesitzer an dem Orte, wo er wohnt, auch seine Steuern abzuführen hat. Nur der größere Grundbesitzer, von dem hier die Rede ist, kann an einem weit entfernten Orte seine Steuern abzuführen haben. Zu gleicher Zeit muß ich bemerken, daß es darauf ankommt, ob das Gesetz angenommen werden soll. Ob die erste Kammer Recht hat, daran die Annahme des Gesetzes zu knüpfen, das will ich nicht untersuchen. Ich habe für den Vorschlag der Staatsregie rung, wie er im Gesetz steht, gestimmt, ich habe dafür früher ge sprochen , und es ist auch meine Meinung noch, daß eS zweckmä ßiger märe, es dabei zu belassen; ich halte aber di senG genstand nicht e«h.'blich genug, alsdaß mir die Pflicht als Stand inHknsicht aufdie Einführung des Gesetzes nicht höher stehen sollte, als meine bloße Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit des Antrags der er sten Kammer, mit welcher sich dieRegi rung einverstanden erklärt hat. Ich frage mich nur: was ist für das Land b.sscr, die Annahme des Antrags, oder das Fallen des Gesetzes, und noch keines der Mitglieder der D.putat'on ist aufgetreten, das sich dahin aus gesprochen hätte, daß es besser sei, das Gesetz fallen zu lassen. Ware das Gesetz kein Glück für das Land, wären keine Vortheile damit verbunden, so hätten wir besser gethan, wir hätten cs f.ü- her niemals be'ch'offen, oder wir erklärten geradezu, wir hätten eine sehr unrichtige Sache beschlossen. Ich glaube nun aber, daß die Einführung des neuen Grundsteuersystcms für die Zu kunft einen wahren und reellen Vortheil für das Land bieten wird, und werde mithin für den Antrag der ersten Kammer stimmen. Abg. Tzsch ucke: Wenn ich von dem kleinen Grundbesitze gesprochen habe, so habe ich natürlich den Vorschlag der hohen Staarsregierung im Auge gehabt, und hier ist nur der Grund besitz in Frage, der über 100 Thaler Steuereinheiten gibt. Also derjenige, der unter 100 Thaler gibt, ist nicht in Frage, und wenn man diesen Unterschied nimmt, so ist der, der unter 100 Thaler Steuern gibt, ein kleiner, und der, der über 400 Thaler Steuern gibt, ein großer Grundbesitzer. Ist gesagt worden, nur der größere Grundbesitzer würde genöthigt, an mehre Ge meinden die Steuern zu zahlen, so muß ich dem widersprechen; es sind mir sehr viele Falle b.kannt, daß die kleinen Grundbesitzer an verschiedene Steuereinnahmen zu zahlen haben. Diese sol len also nicht erleichtert werden. Das ist eine Ungleichheit. Abg. v. Thielau: Dieses Verhältniß könnte nur bei wal zenden, das heißt städtischen Grundstücken stattfinden, und da könnte man ebenso gut sagen, es würde «in Particularismus in n. 126. Frage sein, da einmal vorher von Particularismus gesprochen wurde. Abg. v. Zezschwitz: Darin kann man wohl keine allzu große Begünstigung finden, wenn derjenige, welcher von seinem Grundstück Steuern zu entrichten hat, sie auf seine Kosten und sein Risico an die betreffende Bezirkssteuereinnahme abführt. Dies ist ein ganz natürliches Verfahren! Freilich würde dies für diejenigen kleinen Grundbesitzer eine Last sein, welche, wenn sie ihre Steuer zu entrichten haben, vielleicht 3,4 Meilen bis zur Bezirkssteuereinnahme zu gehen, oder einen Boten zu schicken hätten, wo das Botenlohn vielleicht ebenso viel betrüge, als die Steuer. Wenn nun der Gesetzentwurf hinsichtlich der Sclbstab- licferungOer Steuern an die Bezirkseinnahme die Kategorie der jenigen Grundbesitzer aufstellt, welche an drei oder mehr verschie dene Localsteuercinnahmen zu contribuiren hätten, und welche von ihrem Grundbesitze jährlich 100 Thlr. steuern, so Wschon bemerkt worden, daß darin kein Privilegium für die Rittergüter liegt, eine Benennung, welche, beiläufig gesagt, wie schon von dem Herrn v. v. Mayer bemerkt worden ist, verfassungsmä ßig ist. Unter die jetzt zur Vermittelung ausgestellte Kategorie wird mancher Rittergutsbesitzer nicht fallen, denn es gibt manche Rittergüter, welche jährlich nicht 100 Tblr. zu steuern haben. Es werden aber unter diese Kategorie auch alle diejenigen Bauer güter gehören, welche über 100 Thlr. jährlich und zwar an mehren Orten zu steuern haben. Wenn also in diesem Vorschläge kein besonderes Privilegium für einen besondern Stand liegt, wenn ferner dieser Punkt doch nur von untergeordneter Wichtig keit ist im Verhältniß zu der großen Wichtigkeit des vorliegen den Gesetzes, welches schon so viel Arbeit und Kosten verursacht hat, so kann ich keinen Anstand nehmen, mit der Minorität der gedachten Deputation dafür zu stimmen, daß man auf den vorlie genden Vermittelungsvorschlag ekngehe. Abg. Georgi (a. Mylau): Ich bekenne offen, daß ich die Differenz, um die es sich hier handelt, für sehr bedauerlich halten muß, und daß ich selbst heule noch zweifelhaft gewesen bin, wohin ich meine Stimme abgeben soll. Es ist nicht zu verkennen, daß gegen die ursprüngliche Absicht der Staatsregierung, gegen das Grundprincip des vorliegenden Steuergesetzes, in dieses Gesetz Etwas hineinkomme, was eben dem Principe der Gleichheit wi derspricht, das durch daS ganze Gesetz geht. Wenn von mehren Seiten gesagt worden ist, es handle sich um kein großes Object, diejenigen, welchen diese Begünstigung zustehen soll, würden in geringer Zahl vorhanden sein, und eS würde ihnen kein großer Vortheil daraus erwachsen, so muß ich um so mehr bedauern, daß man so bestimmt darauf besteht. Wenn ich dennoch mich entschlossen habe, mit der Minorität zu stimmen, so thue ich es lediglich im Gefühle der Verantwortlichkeit gegen meine Com- mittenten, gegen welche ich mich doch verpflichtet glaube, das wichtige Gesetz, um das es sich hier handelt, nicht zu gefährden. Es ist gewiß, daß mit diesem Gesetze noch eine Menge anderer Gesetze, die wir berathen haben, fallen würden, und hat man un fern diesmaligen Berathungen ohnehin den Vorwurf gemacht, daß sie mehr ein negatives Resultat gehabt haben, daß aus der 3*
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