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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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noch die Hoffnung, .daß die erste Kammer an dem festen Willen der zweiten Kammer abnehmen werde, daß mit dieser, wie schon gesagt, blos auf die Bequemlichkeit einiger wenigen größer» Rittergutsbesitzer berechneten Abänderung nicht durchzukommen ist. Ich komme noch auf eine Aeußerung des Herrn Abgeord neten v. Zezschwitz, insofern er meinte, daß das Herumtragen der verschiedenen Steuersummen in mehre Bezirke für den Ritter gutsbesitzer so unbequem sei und daß eben deshalb dem größer» Grundbesitzer wohl nachgelassen werden könnte, seine Steuer an einery Orte zu zahlen. Gegen diese Behauptung erinnere ich nur, daß derselbe Grund auch aus die Grundbesitzer paßt, die we niger als 100 Lhaler Steuern zu zahlen haben, ja er paßt, nach meiner Ueberzeugung, dort noch mehr. Wenn Einer nurLOTHa- ler Steuern zu zahlen hat, aber an drei, vier verschiedenen Orten, so sollte ich meinen, es müßte der Grund, ihm dieselbe Erlaubniß zuzugestehen, noch mehr durchschlagen, weil dann jede vierteljäh rige Steuerzahlung an jedem dieser Orte sehr geringfügig wird und doch ein besonderer Weg dahin und besondere Ablieferung übernommen werden muß. Endlich finde ich noch eine Erinne rung gegen den Vortrag des Herrn Referenten nöthig. Wie ich mich aus den Verhandlungen der Vereinigungsdeputation erinnere, war am Schlüsse des Regierungsvorschlags noch der Satz zu lesen, daß es sich von selbst verstehe, daß die Einnehmer gebühren, wenn der Grundbesitzer die Steuer an den Einnehmer selbst abliefere, solchem nicht zu Gute gehen sollten. Allein nach dem Vortrage des Herrn Referenten habe ich diesen Satz nicht ge hört, und ich frage daher an, ob dieser Satz vielleicht in der ersten Kammer abgelehnt worden ist? Ich könnte es nicht zugeben, wenn man den Contribuenten, die ihre Steuern unmittelbar an den Bezirkssteuereinnehmer zahlen, die Einnehmergebühren für sich selbst abziehen lassen wollte. Referent stellv. Abg.Baumgarten: Der Herr Secretair hat gehört, daß im Originale des Vorschlags über die Einnahme gebühren Etwas bemerkt. Wenn ich nicht irre, war aber das Gegentheil von dem bemerkt, was der Herr Secretair gelesen zu haben glaubt. Es stand nämlich, wenn ich nicht irre, darunter, daß es sich von selbst versteht, daß, wenn die großem Grundbe sitzer ihre Steuern unmittelbar an den Bezirkseinnehmer ablie fern, ihnen auch die Gewährung einer Receptur nicht angesonnen werden könnte. Jetzt im Extracte ist aber nicht davon die Rede. Staatsminister v. Zeschau: Dem Vorschläge hatte die Regierung den Nachsatz beigefügt: „Uebrigens verstehe es sich von selbst, daß von solchen, unmittelbar an die Bezirkscinnahme zu entrichtenden Steuern keine Gebühren in Abzug gebracht wer den sollten." Secretair v. Schröder: Das war es auch, dessen ich mich genau erinnerte, und nun weiß ich nur nicht, da der Zusatz von der ersten Kammer nicht ausgenommen worden ist, ob man daraus etwa folgern soll, daß die erste Kammer nicht dieser Ansicht sei, und daß man noch darauf Anspruch machen könne, daß der grö ßere Gutsbesitzer die Einnehmergebühren von der Steuer, die er unmittelbar abliefert, selbst abziehen und für sich inne behalten dürfe. Gegen eine solche Ansicht müßte ich mich durchaus erklären. Staatsminister v. Zeschau: Die Regierung hat dies aller dings bemerkt als Etwas, was sich von selbst verstehe, und sie ist auch noch jetzt dieser Ansicht. In der ersten Kammer ist diese Angelegenheit nicht zur Sprache gekommen, und das Ministerium würde daher den Abzug an Einnahmegebühren nicht gestatten. Vicepräsident Eisenstu ck: Ich muß nur eine Bemer kung machen. Der geehrte Herr Secretair hat sich dahin aus gesprochen, als ob es noch an der Zeit sei, daß die erste Kammer sich dem anschließen könne, was die zweite Kammer beschlossen hat. Dem muß ich widersprechen. Es hat die Sache ihren verfassungsmäßigen Lauf vollbracht, sie ist in den Vereinigungs deputationen gewesen, aus diesen ist sie nun an beide Kammern wieder gegangen, und ich halte mit der Verfassung nicht verein bar, daß ein zweites und drittes Vereinigungsverfahren stattfin- den könne. Es liegt nun die Sache zur definitiven Beschluß- nahme vor, und wie die Entscheidung fällt, dabei hat es s>in Ver bleiben. Ebenso wenig kann ich zugestehen, daß die Regierung noch die Ermächtigung habe, Etwas abzuändern. Es müßte diese Abänderung gleichfalls noch durch beide Kammern gehen, wie jeder Regierungsvorschlag, und daß in den 96 Stunden unsers Zusammenseins noch eine Vereinigung darüber zu Stande komme, halte ich für eine reine Unmöglichkeit. Secretair 0. Schröder: Der Behauptung, daß die Sache nicht wieder an die zweite Kammer gehen könnte, muß ich widersprechen. Ich finde in der Verfassungsurkunde und in der Landtagsordnung keinen Grund, der das verhinderte. Die zweite Kammer hat mit dem Vereinigungsvorschlag den Anfang gemacht, jetzt erklärt sich die zweite Kammer, und wenn beide Kammern in ihren Ansichten nicht Zusammentreffen, so kommt die Sache nochmals an die erste Kammer zurück, um ihr Gele genheit zu geben, der diesseitigen Ansicht beizutreten oder bei ihrer frühem zu beharren. Ich glaube doch, daß dieses zulässig sei. Abg. v. v. Mayer: Dem muß ich insoweit unbedingt widersprechen, als dieser Fall bis jetzt nicht vorgekommen ist. Wenn der Herr Secretair sagt, es finde sich Nichts in der Ver« faffungsurkunde, was dem entgegenstehe, so muß ich darauf er- wiedern, daß sich auch Nichtsdarin findet, was annehmen ließe, daß ein solches Verfahren verfassungsmäßig wäre. Im Gegen theil ich glaube, daß nach dem geschlossenen Vereinigungsverfahren die Gesetzgebungsstadien erreicht und alle Mittel erschöpft sind, welche den Ständen zustehen. Also es bleibt entweder bei dem Bisherigen, d. h. cs wird Nichts aus dem Gesetze, oder es kann von der hohen Staatsregierung ein Dccret nach §. 94 der Ver fassungsurkunde gegeben werden, wie ich vorhin bemerkte. Da ich einmal das Wort habe, so erlaube ich mir noch Etwas zu be merken. Man scheint zu glauben, als ob man der ersten Kam-
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