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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Haase: Es scheint, daß Niemand mehr sprechen will. Staatsminister v. Ze schau: Die Bestimmung, die in dem Gesetzvorschlage enthalten ist, hat die Regierung lediglich aus dem Grunde in selbiges ausgenommen, weil auf diese Weise eine Vereinfachung in der Steuervcrwaltung erzielt wird. Es wäre vielleicht von dieser Erhebungsmodalität in dem Gesetze gar nicht die Rede gewesen, weil sie wirklich mehr der Verwaltung ange hört, hätte die Negierung nicht in dem Gesetze möglichste Voll ständigkeit gewünscht, und hätte sie namentlich nicht auch in Be ziehung auf die Katasterführung und auf das jus sudcollsetsnell einige gesetzliche Bestimmungen aussprechen müssen. Was den Vorschlag betrifft, den die Regierung gemacht hat, so wird die geehrte Kammer gewiß nicht verkennen, daß man der Regierung deshalb dafür dankbar sein muß, sie aber deshalb nicht einem Ta del unterwerfen kann. Die Regierung halt es für ihre Pflicht, da, wo sie sieht, daß ein Gesetz, zumal ein so wichtiges, wie das dermalige ist, an einem Punkte scheitern könnte, bis zum letzten Augenblicke Vermittelungsvorschläge zu eröffnen, und um so mehr ist sie dazu verpflichtet, wenn der Geist und Sinn des Ge setzes durch den Vermitlllungsvorschlag nicht gefährdet wird, son dern es sich nur um eine formelle Sache handelt. Eine formelle Sache ist es aber unzweifelhaft, wenn die Frage entsteht, auf welche Weise die Steuern an den Steuereinnehmer und so weiter entrichtet werden sollen. Es hat aber auch das Ministerium geglaubt, daß dieser Vorschlag, dieses Zuge ständnis!, wenn ich es überhaupt ein Zugeständniß nennen kann, ein sehr unerhebliches und sogar im Interesse der Steuer gemeinden sei; denn ich erinnere daran, daß gegen den Re gierungsvorschlag die Vertretung für die ganze Steuer gemeinde darin nicht ausgesprochen ist, sondern daß die poli tischen Gemeinden die Vertretung auch für die Rittergutssteuern mit übernehmen sollen, was bei der Höhe der Rittergutssteuern lästig werden kann. Ich erwähne nicht, weil es ein Nebenpunkt ist, daß in finanzieller Hinsicht der Vermittelungsvorschlag für die Staatscasse von Vortheil ist, weil von den Steuern, welche unmittelbar an die Bezirkssteuereinnahme entrichtet werden, keine Einnchmergebühren bezahlt werden. Ueber die Frage, daß durch Nichtannahme des Vermittelungsvorschlages das Erschei nen des Gesetzes gefährdet werde, muß ich, ohne eine Drohung dder Befürchtung aussprechen zu wollen, doch erklären, daß dies allerdings der Fall sein könnte. Denn wenn die Regierung in den Fall käme, der geehrten Kammer noch ein Gesetz zur un bedingten Annahme vorzulegen, so würde sie von dem Vermitte lungsvorschlage nicht abgehen, und zwar deshalb nicht, weil sie die Sache nicht erheblich genug findet, davon abzugehen, da die erste Kammer in dem materiellen Punkte wegen der Zwei ackerfrage sich gefügt hat. Präsident v. Haase: Zur Motivirung meiner Abstim mung bemerke ich, daß ich mich der Ansicht der Abgg. Brockhaus und Georgi aus denselben Gründen, welche diese beiden Abgeord neten für ihre Ansicht angeführt haben, anschließe, sonach mit der Minorität der Deputation stimmen werde. Ref. stellv. Abg. Baumgarten: Die Debatte über die Z.3Ü und den Vorschlag der Regierung ist in größerer Ausführlichkeit und Wärme geführt worden, als die Majorität und Minorität der Deputation geglaubt, ja als sie selbst gewünscht haben. Fast hat es scheinen wollen, als ob das Aufstellen der Ansichten der Majorität der Deputation und das Festhalten an denselben nicht nur Mißbilligung finde, sondern sogar Befremden errege. Nun, meine Herren, die Ansichten der Majorität sind die An sichten der Gesetzesvorlage, es sind die, welche die Kammer das eine Mal einstimmig, das andere Mal gegen 2 Stimmen san- ctionirt bat; sie sind die der Majorität Ihrer Deputation, sie sind die der Majorität der jenseitigen Deputation. Wenn also darin nichts Befremdendes liegt, daß man überhaupt seinen Ansichten treu bleibt, so glaube ich, wären diese Momente hinreichend, um die Ansicht der Deputation zu rechtfertigen. Es ist mir in die ser Beziehung erfreulich gewesen, daß von einem Abgeordneten, welcher gegen die Ansicht der Majorität gesprochen, anerkannt worden ist, daß die Gründe der Majorität wie der Minorität richtig und unbefangen reftrirt worden seien, und ich gehe nur noch auf einige Einwendungen über, welche von denjenigen, die das Majoritätsgutachten bekämpften, aufgestellt worden sind. Es ist von einem Abgeordneten gesagt worden, daß, wenn man constitulionelle Gleichheit wolle, man dies nicht in so beschränk ter Maße hätte thun, sondern darauf antragen sollen, daß die Receptur überhaupt von dem Staate übernommen und die Un gleichheit, welche in Beziehung auf die Salarirung der Steuer einnehmer stattfinde, aufgehoben werde. Ich bin nicht gemeint, diese Bemerkung weiter zu verfolgen, aber ich bin der Meinung, daß, inwiefern dieselbe einen Vorwurf für die Deputation ent halten soll, derselbe völlig ungegründet ist. Wenn die Einneh mer verschieden besoldet werden, der eine zu 3, der andere zu 5, 6 bis 8 Procent, so liegt das nicht in einer Ungleichheit, welche von Regierung und Ständen veranlaßt wird, sondern liegt in dem Contracte, in welchem die Steuereinnehmer mit den Gemein den stehen.. Es ist Anstoß genommen worden daran, daß die Majorität der Deputation, wie sie nicht anders kann, einen Ver stoß gegen die constitulionelle Gleichheit in dem Vorschläge der Regierung und der jenseitigen Kammer noch immer erblicke. Ich kann mich hier kurz fassen, denn es ist dies lichtvoll von dem Abg. Todt auseinandergesetzt worden. Nur soviel will ich hinzu fügen: Es haben so viele Mitglieder der Kammer sich für die Majorität erklärt, aber keines hat sich des Ausdruckes eines weh- muthvollen Gefühles erwehren können, daß es sich gedrungen fühle, der Minorität beizutreten. Wir, die Anhänger des Ma joritätsgutachtens, sind, wie es scheint, von etwas stärkerem Stoffe. Wir halten fest an dem, was unsere Ueberzeugung ist. Wir fürchten nicht, daß das Gesetz fallen werde; fällt es aber, so glaube ich, sind nicht wir Schuld, und wir werden die Folgen tragen, wenn wir sie auch und weil wir sie nicht verschuldet ha ben. Wir, die Anhänger des Majoritätsgutachtens, gehen nicht
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