Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
im Lande herum und procmtiren die Bevölkerung, die der idea len, der konstitutionellen Gleichheit ohne Weiteres so leicht Valet sagt, wir halten fest an unserer eigenen, guten Ueberzeugung und unterwerfen sie unbekümmert dem Urcheile derer, welchen ein Unheil darüber zusteht. Wenn sodann noch bemerkt worden ist, daß der eigentliche Gegenstand nicht von solcher Wichtigkeit sei, um eine solche Differenz herbeizuführen, so muß ich im Sinne der Majorität bemerken, daß es eine sehr mißliche Sache ist, über Grundsätze, Rechtsbegriffe, die höchsten Principien der Gleichheit selbst, mit einander zu contrahiren, Es hat Jeder seine Ansichten, und wo es sich um Recht und Gleichheit vor dem Gesetze handelt, gibt es für mich weder etwas Großes, noch etwas Kleines. Daß auch Andere diese Ansicht theilen, beweist die Differenz, beweist die Wichtigkeit, welche von allen Seiten auf diesen Punkt gelegt wird. Im klebrigen ist von der hohen Staatsregierung der Grund angegeben worden, aus welchem die Gesetzesvorlage, sowie sie geschehen, von ihr vorgelegt worden ist. Die Staatsregierung hat beabsichtigt, bei der Receptur möglichste Vereinfachung herbeizuführen. Darin liegt also, daß, wenn die hohe Staatsregierung von ihrer Ansicht zurück geht, wenn sie eine Modisication eintreten läßt, sie den Weg der Vereinfachung verläßt, und daß somit die Receptur complicirter wird. Ich erinnere auch daran, daß an und für sich in der An sicht, welche die Deputation bevorwortet, etwas Schwieriges nicht gegeben ist. Der Herr Finanzminister hat vor wenigen Lagen bemerkt, daß dasselbe Berhältniß, wie es die Regierung Vorschläge, in der preußischen Lausitz schon lange Zeit bestehe, und dort keineswegs irgend eine Inconvenienz oder Unzutrag- lichkeit veranlaßt habe. Im klebrigen ist nur noch zu g'denken, daß, wenn im Anfänge der Debatte zwischen Rittergütern und andern Besitzthümern nicht scharf genug unterschieden worden, dieses, wie ich zugeben will, vielleicht von mir durch eine Nach lässigkeit im Ausdrucke veranlaßt sein mag. Allein die Herren, welche darauf eingegangen sind, hätten nur darauf Rücksicht zu nehmen gebraucht, daß der Regierungsvcrschlag selbst, welcher von mir vorgelesen worden, sich nicht blos auf die Rittergüter bezieht, sondern überhaupt auf die Besitzer derjenigen Güter, welche eine Steuerquote über 100 Thalcr abführen. Nach alle dem, und da ich in der Lhat nicht glauben kann, daß an dieser Differenz die Gesetzesvorlage scheitern soll, kann ich nicht anders, als der geehrten Kammer das Festhalten an ihrem früheren Be schlüsse anzuempfehlen. Staatsminister v. Z e s ch a u: Nur noch zwei Worte, welche lediglich darin bestehen, der geehrten Kammer zu sagen, daß ich allerdings, wenn sie jenem Beschlüsse, welchen die Majorität ihr empfiehlt, nicht beitritt, das Gesetz und mithin die Ausführung des Grundsteuersystems für gefährdet halte, und daß das Mini sterium cs daher für seine dringende Pflicht halten muß, die geehrte Kammer auf den Vermittlungsvorschlag, welchen es ge stellt hat, aufmerksam zu machen. Ich bekenne aufrichtig, daß diese Frage für das Ministerium wichtig ist, sie ist es für die geehrte Kammer, wie für das ganze Land. Ich will Sie jetzt nicht damit behelligen, welche Folgen das Scheitern dieses Ge setzes haben wird, nur andeuten will ich, daß Sie nicht erwarten mögen, daß, wenn es beim jetzigen Landtage in dieser Maße nicht zu Stande kommt, Ihnen dann ohne Weiteres die Sache wieder vorgelegt werden kann, wie sie jetzt ist; denn ich mache darauf aufmerksam, daß die Instandhaltung der Flurbücher und Kataster ein außerordentlich schwieriges Geschäft ist, und daß die Negierung dabei sehr auf die wirkliche Stmerentrichtung rechnet, indem durch selbige die beste Controle geführt werden wird. Präsident v. Haase: Meine Herren, die Kammer hatte früher beschlossen, tz. 30 des Grundsteuergesetzes unverändert an zunehmen. Die erste Kammer aber hat sie abgelehnt, und statt derselben die modisicirte Bestimmung beschlossen, welche in dem vorliegenden anderweiten Berichte unserer Deputation S. 1010 und 1011 ersichtlich ist. Es ist nun versucht worden, die Dif ferenz auszugleichen. Die hohe Staatsregierung hat zu diesem Ende vorgcschlagen, daß manj Z. 30 unverändert beibchalte, nur mit dem einzigen Unterschied, daß dazu noch folgender Zu satz komme: „Den Besitzern derjenigen Güter, welche mit ihren dermaligen Zubehörungen ihrer Lage nach zu drei oder mehren verschiedenen Steucrgemeinden gehören und mindestens 100 Thlr. jährlichen Steuerbetrag zu entrichten haben, wird j:doch nachgelassen, vorausgesetzt, daß sie bis zum 15. Decem- bcr dieses Jahres bei dem Finanzministerio darum nachsuchen, mit dessen Genehmigung die Steuern dieser Güter und der dermalen sonst dabei besessen werdenden Grundstücke, dafern auch die letz tem in dem Steuerbezirke liegen, zu dem die gedachten Güter gehören, unm'ttelbar an die betreffende Bezirkssteuereinnahme zu bezahlen." Unsere Bericht erstattende Deputation hat sich in eine Majorität Und Minorität gespalten. Die letztere räth an, den Vorschlag der Regierung anzunehmen. Das Gutach ten der Majorität geht dahin, bei dem früheren Beschlüsse zu be harren und den von der Regierung ausgesprochenen und von der ersten Kammer angenommenen Vermittlungsvorschlag abzuleh nen. Ich werde nun mit Namensaufruf abstimmen lassen und die Frage zuvörderst auf das Gutachten der Majorität unserer Deputation richten. Diejenigen Herrrn also, welche die Ansicht der MajoritätderDeputation theilen, werdenmitIa antworten,und die, welche der Minorität derDeputation beistimmen, mit Nein. Ich stelle nun die Frage: Will die Kammer, dem Rathe der Majorität der Deputation gemäß, bei ihrem frühem Beschlüsse, hinsichtlich d.r §. 30 des Grundsteuergefltzes, beharren, und den von der Regierung ausgegangenen und von der ersten Kammer angenommenen Vermittlungsvorschlag ablehnen?— Dies Gut achten der Majorität wird durch 42 gegen 26 Stimmen ab ge worfen und es antworten dabei mit Secretair v. Schröder, Secretair Rothe, die Abgg. Speck, Ja: Tzschucke, Vogel, Klien,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder