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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 127. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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freihelt, Censur, Censurwesen und was dergleichen mehr ist. Am wenigsten kann dies meine Absicht sein in der jetzigen Zeit, wo wir dem Ende des Landtags so nahe stehen. Ich habe früher Gelegenheit gehabt, mich über diese Gegenstände auszusprechen, und die Ansichten, die ich damals geäußert, sind noch dieselben, sie sind nicht geändert worden durch die Debatten, die stattgefun den haben. Ueberhaupt findet ja über die Mangelhaftigkeit der sächsischen Gesetze über die Angelegenheiten der Presse kaum eine Meinungsverschiedenheit weder im Publicum, noch in der Kam mer, noch von Seiten der hohen Staatsregierung statt, und die Letztere fühlt gewiß so dringend, wie wir, daß Etwas zur Ver besserung der jetzigen Gesetzgebung geschehen muß. War der Gesetzentwurf, wie er uns vorgelegt wurde, wenig geeignet, auf die Zustimmung der Kammer rechnen zu können, und konnte ich mich damit am wenigsten einverstanden erklären, so habe ich mich dagegen ausgesprochen auf die Gefahr hin, daß ein Preßgesetz gar nicht zu Stande kommen würde; denn gar kein Gesetz war besser, als das, was uns vorgelegt wurde. Jndeß ist das Re sultat der Berathung über den Gesetzentwurf in unsrer Kammer von der Art gewesen, daß, wenn auch durch die Annahme des Gesetzes nicht der Zusicherung der Verfassungsurkunde vollständig genügt sein würde, wenigstens damit der Anfang zu einer guten Gesetzgebung über die Presse gegeben worden wäre. Es wäre eine Wohlthat für den gedrückten Zustand der Presse gewesen, es wäre ein gesetzlicher Boden geschaffen worden, auf welchem man weiter hätte fortbauen können. Deshalb konnte ich mit gutem Gewissen für den Gesetzentwurf stimmen. Die hohe Staats regierung konnte ihrerseits demselben auch zustimmcn, ohne irgend wie höhere Pflichten zu verletzen, die sie gegen den deutschen Bund hat, da alle Bestimmungen in Übereinstimmung mit dem stehen, was der deutsche Bund verschreibt. Zu meinem Be dauern aber Hai die erste Kammer dem nicht zugestimmt, was aus unsern Berathungen hervorgegangen ist. Bereitwillig er kenne ich an, daß bei dem verwandten Gesetzentwürfe über das literarische Eigenthum die erste Kammer sehr zweckmäßige Ver änderungen gemacht hat, und der Gesetzentwurf über diesen Ge genstand aus der ersten Kammer verbessert zu uns zurückgekehrt ist. Was aber den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, so kann ich dasselbe hiervon nicht behaupten, und ich vermag in dem, was die erste Kammer beschlossen hat, in keiner Weise eine Verbesse rung zu erkennen. Im Allgemeinen werde ich daher dem bei stimmen, was aufs Neue wieder von Seiten unsrer geehrten De putation uns vorgeschlagen wird. Ich finde es zweckmäßig, ge recht und billig, und hege die Hoffnung, daß die erste Kammer, nachdem die erneuerte Berathung in unsrer Kammer stattgefun den hat, und namentlich die hohe Staatsregierung sich entschieden bei den einzelnen tz§. erklärt, ob sie geneigt ist, nachzugeben, oder nicht, dann in den wesentlichsten Punkten den Beschlüssen der zweiten Kammer nachgeben werde, und so eine Uebercinstim- mung beider Kammern noch erreichbar ist. Die Differenzen sind übrigens theilweise nicht so groß, als es den Anschein gewinnen will, und in einigen Hauptpunkten findet wirklich schon Über einstimmung statt. . Unter allen Umstanden hoffe ich daher, daß II. 127. aus dem Vereinigungsverfahren irgend Etwas sich gestalten werde, damit nicht wieder such dieser Landtag kein Resultat in Bezug auf die Preßgesetzgebung habt. Ich bezeichne besonders vier Punkte, die sowohl die hohe Staatsregierung, als die erste und zweite Kammer als wichtig ansehen, und über die im Wesentlichen eigentlich keine Mei nungsverschiedenheit mehr stattfindet. Als ersten Hauptpunkt möchte ich bezeichnen, daß überhaupt die über 20 Bogen im Drucke starken Schriften von der Censur befreit sein sollen. Hier findet volle Uebereinstkmmung statt; es ist aber auch dringend nothwendig, daß eine derartige Bestimmung erfolge. Inder letzten Zeit ist nun auch in Preußen, wie früher in den meisten Nachbarstaaten, eine gesetzliche Bestimmungwegen der LOBogen getroffen worden, und ich kaNn die Gefahr nicht groß genug schil dern, die für den Buchhandel und die Buchdruckereien Sachsens daraus hervorgehen würde, — um zunächst nur die materielle Seite der Sache zu erwähnen — wenn keine Bestimmung dar über erfolgte, daß 20 Druckbogen nicht mehr der Censur unter worfen sein sollen. Es kann nicht fehlen, daß, wenn eine der artige Bestimmung nicht getrcffen wird, mancher Druckauftrag, mancher Verlagsartikel nach dem Auslande hingetrieben wird, und wünschen wir nicht, daß auch von diesen Geschäftszweigen aus Klagen über Nahrungslostgkcit ertönen sollen, so ist es un sere Pflicht, dafür zu sorgen, daß eine derartige Bestimmung er folge. Ein zweiter Punkt von großer Wichtigkeit ist die Aufhe bung der Nachcensur, die mit Recht als so nachtheilig und belästi gend für den gesammten literarischen Verkehr betrachtet wird. Auch hierin würde, wenn die hohe Staatsregierung sich entschlie ßen sollte, hinsichtlich der §. 4 nachzugeben, im Wesentlichen keine Differenz mehr stattfinden. Ein dritter Punkt, die Ver weisung der Preßvergehen an die Justizbehörden, wurde von der hohen Staatsregierung im Gesetzentwürfe vom Jahre 1833 selbst vorgeschlagen, und was sie damals für möglich hielt, zu einer Zeit, wo unser neues Criminalgesetzbuch noch nicht existirte, das muß im Jahre 1843 unbedingt möglich sein. Als vierten Punkt möchte ich bezeichnen die Feststellung bestimmter Grund sätze über Entschädigung bei Confiscation und Wegnahme von Druckschriften. Auch hierbei findet eigentlich mir in unwesentli chen Dingen eine Meinungsverschiedenheit statt. Es würde unter diesen Umständen sehr zu beklagen sein, wenn daS Gesetz nicht zu Stande käme; wenn wieder die Er wartungen des Landes und ich darf wohl sagen die Erwartungen von ganz Deutschland getäuscht würden; wenn bei dem nächsten Landtage wieder dieselben Berathungen fortgesetzt werden müß ten; wenn inzwischen in öffentlichen Blättern die Klagen dar über forldauern würden, daß in Sachsen die Angelegenheiten der Presse in einem den Zusicherungen der Verfassung nicht entspre chenden Zustande sich befinden. Es scheint mir eine schwere Verantwortung sowohl für die hohe Staatsregierung als für die Kammern darin zu liegen, wenn nicht eine Vereinigung stattsin- det. Besonders groß wäre die Verantwortlichkeit, wenn über Hauptsachen keine Meinungsverschiedenheit mehr besteht, und 2*
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