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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 127. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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so durch ein Nachgeben in einzelnen Dunklen sehr leicht eine Einigung zu bewirken ist. Ich hoffe, daß die Staatsregierung selbst Alles dazu beitragen wird, um eine Vereinigung zu errei chen, und ich glaube, da wir nur noch einige Tage zu unsern Be- rathungen haben, Niemand würde darüber klagen, wenn nament lich bei diesem wichtigen Gegenstände zu dem Vereinigungsver fahren noch die nöthige Zeit gelassen würde, und wenn man es auf einige Lage mehr oder weniger nicht ansähe. Das ganze Land würde es uns danken, wenn sich ein Resultat erreichen ließe. Unter diesen Umständen werde ich allerdings zunächst für das stimmen, was unsere Deputation'beantragt, weil ich es, wie schon gesagt, zweckmäßig, gerecht und billig finde; ich hoffe aber, daß, wenn die erste Kammer nicht darauf eingeht, aus dem Vereinigungsverfahren unter allen Umständen wenigstens Etwas gerettet wird. Staatsminister Nostitz und Ianckendorf: Ein Blick in den vorliegenden Bericht begründet schon die Überzeugung, daß das Gesetz nicht zu Stande kommen kann, wenn die geehrte Kam mer allenthalben den Deputationsanträgen beipflichtet. Der Bericht, der überdies so spät erstattet worden ist, daß schon da durch eine Einigung höchst schwierig wird, verwirft fast allent halben die von der ersten Kammer gemachten Beschlüsse, und zwar solche Beschlüsse, welche sich mehr oder weniger dem Gesetz entwürfe nähern, mit denen also die Staatsregierung einverstan den sein kann. Sonach scheint allerdings eine Vermittlung die ser Angelegenheit, soweit sich dies jetztübersehen läßt, sehr schwie rig. Die Staatsregierung beklagt dies aufrichtig, weil damit auch dieser dritte Versuch, ein Preßgesetz zu Stande zu bringen, mißlungen sein würde. Sie hat ihrerseits gethan, was sie nur immer vermochte, sie hat nachgegeben, wo sie es für zulässig er achtete, sie hat gleich anfangs den Gesetzentwurfwesentlich modi- ficirt und hat bei der Berathung manches Zugeständniß gemacht. Allein, meine Herren, die Nachgiebigkeit hat ihre Grenzen und die Staatsregier ung steht an dieser Grenze. Kommt das Gesetz nicht zu Stande, nun so werden wir Censurfreiheit der Schrif ten über 20 Bogen nicht haben, die Mitwirkung der Administra tivjustizbehörde in den im Gesetzentwürfe vorgesehenen Fällen wird nicht eintreten, und an gesetzlichen Grundsätzen über die Entscheidung im Falle der Consiscation von Schriften wird es auch weiterhin fehlen. Sie haben, meine Herren, darüber zu beschließen, ob das, was das Gesetz darbietet, künftighin die Norm abgeben soll, oder das, was gegenwärtig besteht. Im Uebrigen darf ich im Allgemeinen versichern, daß die Staatsregierung ein Gesetz, wie es aus der Berathung der ersten Kammer hervorge gangen ist, im Wesentlichen für zulässig erachten und kein Beden ken haben würde, es zu erlassen. Abg. v. Thielau: Ich habe die letzte Aeußerung des Herrn Staattzministers so verstanden, als wenn das hohe Ministerium von der Bedingung, daß eine 24stündige Frist vorhergehen müsse, zurücktrcten wolle, und ich erlaube mir, das hohe Ministerium da rum zu befragen, ob es der Ansicht ist, diese Bedingung auf zugeben. Staatsminkster Nostutz und Jänck endorf: Das Ministe rium hat sich bei der Berathung in der zweiten Kammer gegen den Wegfall der Frist von 24 Stunden nicht erklärt und würde da her diesen Wegfall unter der Voraussetzung, daß das Gesetz im Uebrigen zu Stande kommt, für zulässig erachten. Abg. v. Thielau: Nach der Erklärung des Herrn Staats ministers kann ich mich mit der Ansicht der Deputation nicht ver einigen. Die Deputation meint, es könne das Gesetz nur mit den von ihr vorgeschlagenen Abänderungen angenommen werden. Was folgt daraus? Die erste Kammer und die Hohe Staatsre gierung sind diesen Abänderungen durchaus entgegen, der Herr Staatsminister hat erklärt, daß die hohe Staatsregierung weiter, als sie ihre Zugeständnisse gemacht hat, nicht gehen könne oder wolle. Das wissen wir also voraus, daß, wenn wir auf der Meinung der Deputation beharren, wir ein Preßgesetz nicht be kommen werden. Handelte es sich, meine Herren, im Augen blicke darum, daß wir, wenn wir dasselbe nicht annchmen, dadurch etwas Besseres für die Zukunft erlangten, daß wir durch Annahme des Gesetzes erklären müßten, daß die durch dieses Gesetz gegebene Freiheit der Presse diejenige sei, welche die Verfassungsurkunde verheißen hat, würden wir durch die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs diesen Gegenstand sür immer feststellen, so könnte man sich eher mit der Deputation einverstanden erklären; dem aber ist keineswegs so. Meine Herren, was Sie von der hohen Staatsregierung im Einverständniß beider Kammern nicht erlan gen, das würden Sie künftig auf gesetzlichem Wege auch nicht erlangen. Nehmen Sie den Fall an, daß wir das Gesetz verwer fen, so bleibt die jetzige Einrichtung bestchen. Was haben Sie, meine Herren, für ein Mittel, mehr zu erlangen, als was Sie bis her gehabt haben, wenn die Regierung nicht will, und die erste Kammer Ihnen entgegentritt? Schon einmal haben Sie ein Preßgesetz verworfen, was Ihnen nach dem Zugeständniß der eifrigsten Vertheidiger der Presse mehr bot, als das jetzige. Sie werden mit demselben Rechte künftighin eine Abänderung des Gesetzes von der hohen Staatsregierung erwarten und erlangen, als Sie im Augenblicke die Aufhebung der Verordnringen und die gesetzliche Aufhebung der bisherigen Vorschriften erlangen; denn abgeschlossen, meine Herren, ist die Sache nicht. Ich freue mich, daß der geehrte Abgeordnete aus Leipzig diese Ansicht aus gesprochen hat, nur daß er dabei von einer Ansicht ausging, die ich nicht theilen.kann, nämlich daß durch das Vereinigungsverfah ren von der ersten Kammer ein günstigeres Resultat erlangt werden könne; mir scheint es aber nicht denkbar, daß eine Vereini gung zu Stande kommt, und wir werden dann schlechter daran sein, als früher. MeineHerren!Etwasistimmerbcsftr,als Nichts,und ich bin überzeugt, daß milder Zeit manche Verbesserung in das Ge setz kommen kann, denn es läßt sich erwarten, daß auch der Bund in dieser Gesetzgebung Etwas thun werde; ich kann mir nicht denken, daß immer und ewig die Lade des Bundes ver schlossen bleiben solle, daß die Lhatigkeit des Bundes nicht auch auf diese Weise an das Licht treten werde. Es ist aller dings zu beklagen, daß Seiten des Bundes in dieser Angelegen heit Nichts geschieht. Unter diesen Umständen kann ich mich
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