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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 127. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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allerdings mit der Deputation nicht einverstanden erklären, son dern ich wünsche, daß so viel wie möglich wir uns mit der Re gierungsvorlage und mit der ersten Kammer einverstehen, um nicht durch einen übel angebrachten Widerstand das zu verlieren, was uns jetzt in Aussicht gestellt worden ist. Der Herr Staats minister und der Abg. Brockhaus haben gezeigt, daß doch wenig stens Etwas erlangt worden ist, es ist dicFrciheit von der Censur bei Schriften über 20 Bogen, es ist ferner die Einführung der Administrativjustiz bei Consiscationsfragen, es ist die gesetzliche Begründung der Entschädigungsansprüche, es ist, meine Herren, doch etwas mehr und Besseres, als bisher. Haben wir geklagt über ein Verfahren, welches blos von der Willkür der hehen Staatsregicrung vorgeschrieben sei, und es wird uns jetzt ein ge setzmäßiges Verfahren geboten, so sollte ich doch glauben, man könnte nicht zweifelhaft sein. Abg. Oberländer: Unser geehrter College aus Leipzig hat großen Glauben, wenn er selbst bei dieser trostlosen Lage die Hoffnung nicht verliert. Geht man von der Ansicht aus, daß auch die geringfügigsten Zugeständnisse im Interesse des Volkes angenommen werden müßten, so könnte ich mich leicht in dem selben Sinne erklären, da meine Ueberzcugung stets dahin geht, daß ich verbunden bin, im Sinne, Geiste und Willen meiner Committenten zu stimmen, und da ich im Stande bin, selbst meine persönlichen Ansichten aufzuopfern und gewissermaßen ge gen mich selbst zu stimmen, wenn dadurch dem Volke ein Vor- theil verschafft werden kann, wie ich nur erst noch in der heutigen Vormittagssitzung bei Gelegenheit der Grundsteuereinnahme Sei ten der Privilegirten bewiesen habe. Allein hier werde ich mich durch die Rücksicht, daß durch das Verharren bei unfern frühem Beschlüssen das Gesetz fallen müsse, nicht bestimmen lassen, weil ich dazu auch nicht den geringsten Grund habe, indem ich bei Annahme des Gesetzes in der durch die Berathung in der ersten Kammer in Aussicht gestellten Maße weder Erleichterung, noch weniger aber eine Rechtsgewährung finde. So geneigt ich auch zum Vergleich bin, so werde ich mich doch nie dazu verstehen, mich mit dem offenbaren Unrecht zu vergleichen. In der Lhat, wir leben in einer Zeit, wo in der heute verhandelten Sache das Rückgangssystem immer mehr und fester begründet zu wer den scheint, wo die Erinnerung an die von den deutschen Völkern mit ihrem Herzblut erworbenen Verdienste und erhaltenen Ver sprechungen fast für Verbrechen geachtet wird. Was würde man dazu sagen, wenn eine Volksvertretung ihre Zustimmung zu einem Gesetze gäbe, welches dem Volke nicht einmal, den küm merlichen Rest der Geistesfreiheit gewährt, welche noch die Bun desgesetzgebung übrig läßt. Mag immerhin die Reaction in unserer Zeit vorübergehende Triumphe feiern, die Völker ver gessen nicht, was ihnen gebührt. Die sächsische Regierung würde sich in der Lhat„in kein falsches Licht stellen", wie man in der jenseitigen Kammer befürchtet hat, wenn sie auf Grund der von den Volksvertretern ausgesprochenen Wünsche sich in der Maße beim Bundestage verwendete, wie es von unserer geehrten Kammer beantragt worhen ist. Im Gegentheil, sie würde vor Deutschlands Völkern in noch edlerem Glanze strah len, wenn sie durch einen solchen Antrag vor Aller Augen er klärte, daß sie an der Spitze eines edlen, Recht und Freiheit lie benden Volkes steht. Ich unterlasse nun, etwas Weiteres hin zuzufügen; nur diese wenigen Worte wollte ich mir erlauben, um später durch völliges Schweigen meine Stimme abgeben zu können. Abg. Sachße: Ich erkenne auch die ehrenhafte Consequenz an, in welcher die Deputation im Berichte bei ihren früher auf gestellten Grundsätzen verbleibt. Wünscht sie aber Preßfreiheit im weitern Sinne des Wortes, so sehe ich gleichwohl, wie un möglich es sein wird, den Grad von Preßfreiheit zu erlangen, den die Deputation begehrt, und ich kann unmöglich darin bei stimmen, daß es nicht zweckmäßig sei, anzunehmen, was die Staatsregierung zu geben vermag, sondern es abzulehncn, und lieber eine Zeit lang zu warten, in der Hoffnung, daß es besser werde, daß andere Zeitumstände eintreten, welche für ein Preß gesetz geeigneter seien. Ich mag nach allen Weltgegenden hin schauen, ich sehe nirgends, woher uns eine Zeit so bald kommen soll, welche die Aussicht gewahrte, ein anderes Preßgesetz in der Richtung, in dem Sinne zu haben, wie es die Deputation ver langt, und wie es auch vyn der Mehrheit der Kammer, so wie von mir selbst gewünscht worden ist. Da cs nun jetzt darauf ankommt, ob wir ein solches Preßgesetz erhalten, wie die Staats regicrung erklärt, daß sie es gewähren kann, da auf der andern Seite nicht zu erwarten ist, daß, wenn wir überall bei den Pa ragraphen, wie sie von der Deputation vorgeschlagen worden sind, beharren, wenn wir allenthalben der ersten Kammer ent gegentreten, eine Vereinigung in irgend einem Punkte zu Stande kommt, so muß ich wünschen, daß wenigstens in einem einzigen Punkte der ersten Kammer von uns beigetreten werde, um eher hoffen zu können, daß auch die erste Kammer dasjenige geneh mige, was im Vereinigungsverfahren ermittelt wird, um die Zustandebringung dieses Gesetzes zu ermöglichen. Die Presse ist ja gerade dasjenige Object, welches am geeignetsten ist, und welches die Elemente in sich trägt, alle unh jede Mängel eines für unzureichend gehaltenen Gesetzes so in das Licht zu stellen, um künftig von einer Zeit zur andern, wenn es sich zeigen sollte, daß das jetzige Gesetz manche Unzuträglichkeit herbeisühre, welche eine Abänderung zulasse, durch tüchtige Petitionen in einer der nächsten Ständeversammlungen es dahin zu bringen, daß den noch etwas mehr bewilligt werde, und es ist schon gut, wenn da für eine Grundlage in dem Gesetze vorhanden ist, wie es jetzt von der hohen Staatsregicrung beabsichtigt wird. Abg. Tzschucke: Ich bin gern bereit, meine Ansicht auf zugeben, sobald ich eines Bessern überzeugt bin. Solange dies aber nicht der Fall ist, werde ich stets bei meiner frühem Abstim mung stehen bleiben, wenigstens kann die angedeutete Aussicht, daß ein Gesetz, wenn es nicht im Sinne der hohen Staatsregie rung von der Kammer bewilligt wird, nicht zu Stande kommen könne, mich von meiner Ansicht nicht abbringen. Ueberhaupt wohin soll ein solches Verfahren führen? Als in dem Gesetze über das literarische Eigenthum eine tz. von der Kammer beschlos sen worden war, welche den Beifall der hohen Staatsregierung
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