Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 221. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
33S. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 9. April 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und ein und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 26. Marz 1834. (Beschluß.) Berathung über den anderweiten Bericht der 1. Deputation, das Dccret und den Gesetzentwurf über das Verfahren in rtdministrativjustizfachen betr. (Fortsetzung des Deputationsgutachtens zu §. 18.) Aus allen diesen Gründen würde die Deputation unbedingt den Beitritt zu dem Beschluß der 2. Kammer empfehlen, wenn nicht kn dem ge genwärtigen Behörden - Organismus ein Fall vorhanden wäre, der eine besondere stcherstellende Einrichtung zu erheischen scheint. Es sind nämlich gegenwärtig dem Finanzministerio mehrere der Natur der Sache nach zum Gebiet des Ministern des Innern gehörende Geschäftsbräuchen aus praktischen Gründen überwiesen worden, bei denen der Staat häufig als Privatbesitzer in Admi- nistrativstreitigkeiten betheiligt erscheint. Es sind dieß die Stra ßen - und Uferbausachen. Sollte bei diesen Sachen der Vorstand des Finanzminksterii bei Stimmengleichheit die entscheidende. Stimme geben, so würde er allerdings als Vertreter des Fisci einerseits und als Administrativrichter anderer Sekts kn eine bei aller Unparteilichkeit immer höchst bedenkliche Lage kommen, auch ist kaum zu glauben, daß die Entscheidung einer solchen Behörde je rechtes Vertrauen bei den Parteien genießen dürfte, welche bis jetzt gewöhnt waren, durch das Rechtsmittel der Appellation in solchen Sachen die Entscheidung einer Justizbehörde zu erlangen. Auch paßt der oben von der Deputation hauptsächlich herausge hobene Grund, daß das Interesse der Verwaltung bei Admini strativstreitigkeiten minder einschlage, auf diese Fälle am wenig sten. Minder tritt dieses Bedenken in allen solchen Sachen her vor, wo der Staat als solcher betheiligt ist, weil dann der ge wöhnliche Justizweg den Parteien offen steht. — Den Finanzmi nister jedoch ganz auszuschließen, würde eben so wenig rathsam sein, da er gerade durch vermittelnde Vorschläge und Nachlassen vom strengen Rechte Seiten der Staatskasse auf Beendigung der Sache zur Zufriedenheit aller Theile sehr vortheilhaft einwirken kann. Die Deputation glaubt daher, daß zu diesem Zweck dem §. nach dem Entwürfe ein Zusatz unter I'. folgenden Inhalts bei gefügt werden möchte: k'-) Ist jedoch bei einer Administrativstreitigkeit, die zu dem Geschaftskreis des Finanzministerii gehört, der Staat als Pri vatbesitzer betheiligt, und es tritt Gleichheit der Meinungen ein, dergestalt, daß die 2 Räthe aus dem Finanzministerio auf der einen und die 2 Räthe aus einer obern Justizstelle auf der andern Seite stehen, so ist, dafern der Vorstand nicht dieser letztem beistimmen will, die Sache nach Ausscheiden desselben noch einmal in Gegenwart des Vorstandes des Justizministerii vorzutragen, welchem sodann im Fall der Stimmengleichheit die entscheidende Stimme zusteht. Die Deputation hat sich bei diesem Vorschläge bemüht, die Fälle, wo dieses von dem gewöhnlichen abweichende Verfahren eintritt, möglichst eng zu begrenzen, und empfiehlt unter An nahme desselben übrigens den Beitritt, zu dem Beschluß der 2. Kammer; Schlüßlich bemerkt sie nur noch, daß auch hier Sei ten dieser letztem die Worte „mit Entscheidungsgründen zu ver sehenden" aus dem Satz <l. in Gemäßheit des bei Z. 11. erwähn ten Grundes in Wegfall gebracht worden sind. v. Deutrich: Ich habe mich bereits schon früher für die Formation der obersten Behörde ausgesprochen, wie dieselbe von derStaatsregierung nach denMotiven anfangs beabsichtigtworden ist, da ich es mit der Stellung des Ministers des Innern nicht vereinbar finde, daß derselbe an dem Rechtsspruche in Admini strativjustizsachen Theil nimmt, so wenig als dieß der Iustizmini- ster ich reinen Justizsachen thut. Nur hierdurch würde der Mei nung zu begegnen gewesen sein, als würden die Principe der Ver waltung in Vieser höchsten Behörde vorherrschend gegen die Prin cipe des Rechts sein. Man hat Seiten der Regierung diesen Plan verlassen, weil dieses Tribunal wahrscheinlich permanent werden und einen erhöhten Kostenaufwand verursachen dürfte. Allein es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß die Behörde jedenfalls fort während beschäftigt sein wird, und daß daher die Kosten auch jetzt die nämlichen bleiben werden. Zu einer andern Ueberzeugung haben mich auch die von der Deputation der 2. Kammer aufge stellten Gründe nicht führen können, denn wenn gesagt worden ist, daß es bei der Vertheidigung des Rechtsprincips in Verwal tungssachen nicht allein auf die Zahl derer, welche solches verthei- digen, sondern hauptsächlich auf die Art, wie es geschieht, und auf die Gründe ankomme, so beweist dieß eigentlich für die vorlie gende Sache gar nichts, und höchstens nur den allgemein bekann ten Satz, daß ein kluger Mann, welcher auf eine geschickte Weise seine Meinung geltend zu machen versteht, ein großesUebergewicht behauptet. Ferneristerwähnt worden,wie doch Verwaltungsbeamte nicht alle rechtlichen Rücksichten bei Seite setzen, und den Parteien wirkliches Unrecht zufügen würden. Allerdings kann hier nicht vow Entscheidungen oontra zus m tllssj die Rede sein, wie sich von selbst versteht; Mein wohl davon, wie weit man emVerwaltungs- princip verfolgen will, hinüber in das Rechtsgebiet, da können sehr merkwürdige Fälle zum Vorschein kommen. Wie man aber jenseits behaupten kann, daß die Verantwortlichkeit des Mini sters noch mit der Theilnahme an den Geschäften des Richter amtes bestehen könnte, ist unbegreiflich, ganz abgesehen davon, daß Niemand erfahren kann, obder Minister im fraglichen Falle von dem vyty Gebrauch gemacht hat oder nicht. — Darauf kommt nichts an, was jenseits wegen des Wegfalls des siscalischen Interesses bemerkt worden ist. Das Interesse an der Zweckmäßigkeit der Sache ist es, welches hinreicht- nicht die Rück sicht, ob der oder jener dabei interessirt ist. Endlich ist noch von her jenseitigen Deputation zur Beruhigung die Hoffnung ge faßt worden, daß der Minister von dem voto llovisivo selten Ge brauch machen, sondern einen vermittelnden Ausweg wählen werde. Ich will nun nicht fragen, worauf sich diese Hoffnung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder