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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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rliß der Zeit ansehen sollte, darauf Bedacht zu nehmen sein möge, nicht zwei dergleichen. Anstalten zu gründen, wozu dop? pelte Dirertionskosten. nöthig sein würden, sondern eine , welche in zwei Abtheilungen zerfallen, und Heide Zwecke, die man jetzt bei den Anstalten zu Tharandt und Struppen vor Augen zu haben scheint , erreichbar machen würde, in diesem Falle aber weder Tharandt noch. Struppen der rechte Ort sein könne. Es ist nun Mehrmals erwähnt worden, daß die Anstalt in Struppen für die Besitzer kleinerer Grundstücke und deren Söhne hauptsächlich bestimmt sein solle; ich zweifele aber, daß der Zweck erreicht werden wird, Gegen das Institut zu Tha randt wendet man ein, es sei zu kostspielig und könne deshalb nur von Wenigen benutzt werden; ich glaube, das wird auch der Fall bei Struppen sein, Man klagt jetzt über den geringen Ertrag der Landgüter, und hat wohl Grund dazu; wie wird es also einem kleinen Landbesitzer Möglich sein, seinen Sohn nach Struppen ;u bringen, und dort für ihn jährlich 7t) Lhlr. zu zahlen? Nur wenigs werden dazu die Mittel besitzen, und es weit eher vorziehen, ihre Söhne selbst in ihren eigenen Wirthschaften zu unterrichten, oder auf Rittergütern bilden zu lassen; es gießt dergleichen viele, wo solche Zöglinge der Öko nomie sich befinden; sie werden gut gehalten, und geben mit Einschluß der Kost 40 — 50 Lhlr. jährlich. Ist nun daß BedKrfniß nach einer solchen Anstalt nicht so dringend, so Hst die Deputation auch nicht geglaubt, dieses Postulat sofort zur Bewilligung empfehlen zu können. Hierzu kommt noch, daß dem Ritterguts zu Struppen mehrere ökonomische Branchen ab gehen; es hat keine Brauerei, keine Fischerei, keine Ziegelei, auch die Forstwkrthfchaft ist jetzt nicht von Belang, und es scheint daher wohl rathfam, wenn man ja auf das Postulat ein gehen sollte, wenigstens von diesem Gute abzusehen, und die dortige Erziehungsanstalt zu erweitern, und nicht zwei Anstal ten mit einander zu vermengen, Der V i c e Präsident stellt hierauf die Fragen: I) Tritt die Kammer dem Gutachten der Deputation bei, daß die 1500 Thaler für die Anstalt zu Struppen Wegfällen? Sie wird gegen KO Stimmen beja h e t. 2) Wird die letzte Position von KOO THlrn. , welche insgemein gefordert worden,, bewilligt? Sie wird gleichfalls bejahend beantwortet, und darnach vom Vicepräsidxnten die Sitzung nach 2 lM aufgehoben, Zweihundert und- fünfzehnte öffentliche Sitzung der zwxiten Kammer, am 4. April 1834. Fortsetzung her Berathung über das Budjet des Staatsaufwgndes. ?— P. Departement des Innern. Nach Eröffnung der Sitzung, gegen 10 Uhr, wird vorerst- das Protokoll' der letzten verlesen, genehmigt und von den Abgg. Jo b und Haußner mit unterzeichnet. Auf der Registrande war neu eingegangen: Dcr.stellvertretendßAbg, Adler zeigt auf die grr ihn ergan gene Einberufung an, daß er erst den 14. d.M. in Dresden Mtreffen werd?» Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung derBerathung S4O7 über das Budjet, und namentlich kam man in heutiger Sitzung zuvörderst auf den unterdessen yertheilten allgemeinen Bericht der 2. Deputation in Bezug auf den im königl, Decrete enthaltenen 4ten Punct zu sprechen, - Referent, Abg, Sekretair Richter-erliest den hier einschla genden Punct, wie folgt; Die Deputation kommt auf den Grundsatz zurück, daß in der Regel Vie Ersparnisse von einem Verwaltungszweige, von einer Budjetposition nicht wieder bei einer andern verwendet wer den können; sie hat desselben schon beim Beginnen der Berathung über das Ausgabe-Buchet.Erwähnung gethan und dazu in der Fassung des vierten Abschnittes des höchsten Dekrets vom 27. Januar 1833 Veranlassung gesunden, durch welche ausgespM cheN ist: „daß über etwaige Ersparnisse bei einzelnen Positionen zum Portheil anderer verfügt werden könne, wenn nur dadurch die durch das Ausgabe - Budjet nachgewiesene Hauptsumme nicht ' überschritten werde," Konnten schon die Worte — „wenn nur die durch das Aus gabe-Budjet nachgewiesene Hauptsumme nicht überschritten wird" — eine sylchx Auslegung zulassen, daß sogar die Erspar nisse, welche bei einem Wnisterialdepartcment gemacht worden, zu dem Mchraufwande eines andern zu verwenden zulässig sei, sobald nur die Gesammtaußgabe nicht überschritten werde, so hat doch Per königl. Herr Commissar gegen die Deputation die Erklä rung abgegeben, daß jener Ausdruck bloß auf den Bedarseines jeden einzelnen Departements und Hauptetats erstreckt werden,, und damll so viel gesagt sein solle: daß dieErsparmß bei einer der mchrcrn, in einem Departement und Hauptetat voxkommenden Positionen zum Besten einer andern desselben Departements ver wendet werden könne, wenn nur nicht der Gefammtbedarf dieses Departements oder Hauptetats überstiegen werde. Indessen hat auch damit die Deputation sich nicht sofort einverstehen kön nen , sie hat vielmehr geglaubt, eß sek von Wichtigkeit, daß jede Position eines Departements oder Hauptetats qls ein kn sich ab geschlossenes Ganze zu betrachten und zu behandeln, und die etwaige Ueberschreitung der etatksirtm Ausgabe für jede Position in dem Rechenschaftsberichte zu rechtfertigen sein werde. Die Annahme eines entgegengesetzten Grundsatzes schien ihr lekcht zu Verwickelungen und in einzelnen Fasten sogar dahin zu führen, daß die ständischen Beschlüsse und Bewilligungen verändert,Und unwirksam gemacht werden könnten, sie fand aber auch.in der Festhaltung dieser Ansicht keine zu große Beschränkung, da,für jedes Departement noch ein angemessenes DispositkonsguaNtum ausgeworfen worden, und hielt nur bei nochmaliger Mrüsungdes Sachverhältnisses mit dem königl. Herrn Commissar für ange messen, einige dem Zweckenach verwandte Positionen zusammenzu ziehen; in dieser Rücksicht kam jri Vorschlag bei dem Etat unter.V. (über das Departement der Justiz) die Positionen XI. XV.'Und XVI., da die unter XII. und XIII, künftig ausfallen, meine, die unter XVII. und XX. ebenfalls in eine zu vereinigen, bei dem Etat Ulster 0. (das Departement des Innern betreffend) die Po sitionen XXII, und XXVI. kn eine zu verbinden, da Vie unter XXIII. XXIV, und XXV. künftig wegfallen, die Positionenunter XXVIII. 1, bis Mit 7. aber jede ferner für sich und als eine beson dere Positron bestehen zu lassen, und eben so die rmtex XXIX I. 2.3a, und b,, nächftdem aus 4a. eine, 4o. 6. eine, 4 o- eine und 4f, eine Position zu bilden und von den Positionen unter XXX, 1. bis Mit 7. jede als eine besondere hestehen zu-lassen, bei dem Etat unter I), (das Departement der Finanzen betreffend^ die Positionen unter XXXII, bis mit XXXVI, in eine, bei der unter XXXVIII. die unter 7. und 9. zu XXXII. bls mit XXX^4. zu schlagen, die übrigen Nummern unter XXXVIII. aber, so wie die unter XL,. I.'bis 6., als besondere Positionen stehen zu lassen,
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