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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 223. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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345. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 16. April 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und drei und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 9. April 1834. ' (Beschluß.) Berathung über den Gesetzentwurf wegen Befreiung von indirekten Abgaben oder deshalb zu gewährender Entschädigungen. Secr. Hartz: Er glaube, man könne Alles dem Ermes sen der Regierung anheimstellen; sie werde es gewiß am besten wissen, ob und wo es thunlich sei, einen Vortheil für ihre Ge sandten zu erlangen. Durch einen Antrag beregter Art könne die Negierung bei den zarten Verhältnissen zwischen den Staa ten und bei den Rücksichten, welche besonders kleinere Staaten bisweilen zu nehmen hatten, leicht in unangenehme Verlegen heiten gesetzt werden; und er müsse schon deshalb wünschen, der Sache ihren Gang zu lassen, weil es ihm überhaupt scheine, als befinde sich die Kammer hierbei nicht auf dem ihr angewiese nen Felde der Wirksamkeit. y. Carlo witz: Wenn ich mich vorhin auf das, Beispiel der pensionirten Staatsdiener bezog, so glaube ich allerdings, Laß dieß an seiner Stelle war, da die Abzüge von den Pensio nen bei der Verwendung m das Ausland be! uns weit ntevriger sind, als in andern Staaten. Der Antrag des v. CarlowiH findet hierauf mit 17 ge gen 9 Stimmen Annahme. Amtshauptmann v. Welck: Ich bitte um Erläuterung darüber, ob sich die Befreiung von indireeten Abgaben blos auf die Gesandten und Geschäftsträger, oder zugleich auf deren Die nerschaft erstreckt. BürgermeisterHübler bejaht dreß mit Bezugnahme,aus die im Gesetze angezogene Verordnung vom 29. Nov. 1830. Amtshauptmann v. Welck: Da muß ich freilich darauf antragen, daß sine Befreiung wenigstens nicht mit auf die unter der Dienerschaft der Gesandten sich befindenden inländischen In dividuen mit erstreckt werde. Der v. Welck'fche Antrag findet ausreichende Unter stützung. Staatsminister v. Zeschau: Es ist allerdings nicht die Absicht gewesen,.durch das vorliegende Gesetz eine Veränderung mit der gedachten Verordnung vorzunehmen, sondern diese be zieht sich lediglich auf die neu eingeführten indireeten Abgaben. Die fragliche Befreiung umfaßt den gcsammten Hausstand der Gesandten, wobei auch deren Dienerschaft, sie mag aus inlän dischen oder ausländischen Individuen bestehen, mit inbegriffen ist. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat übrigens schon solche Vorkehrungen getroffen, daß jedem Unter schleife vorgebeugt wird. Prinz Johann: Der Welksche Antrag würde höchstens nur auf die Einfuhrabgaben Bezug nehmen können, indeß glaube ich nicht, daß die Dienerschaft der Gesandten Waarentransporte aus dem Auslande beziehen wird. Die Fiction, als ob ein Ge sandter ein Stück fremden Landes im Jnlande besitze, die Exterri torialität muß ohnstreitig auch auf dessen gesammte Dienerschaft mit erstreckt werden. Bischof Mauermann: Ich muß bemerken, daß in Oest reich gerade das Gegentheil hiervon stattsindet. Amtshauptmann v. Welck: Durch die Verordnung von 1830 wird jene Befreiung sogar auf die direetenAbgaben erstreckt, worin ich, was die Inländer betrifft, eine Abweichung vom Z.38. der Verfassungsurkunde erkennen muß. Ich vermag nicht abzu sehen, warum gerade die bei einem fremden Gesandten dienenden Inländer ein Vorrecht vor den übrigen Einwohnern des Landes genießen sollen. - Secr. Hartz:'Wenn ein Gesandter mehrere Diener habe, möchte es schwer sein, von den aus dem Auslande bezogenen Gegenständen so viel zu sondern, als gerade auf den einen In länder komme. . Bürgermeister Hübler: Dem Welkschen Anträge kann ich schon darum nicht beitreten, weil er eine Ausnahme von der allge mein gütigen Regel der Exterritorialität der Gesandten und ihres Hausstandes involviren würde. v. Po fern: Ich ebenfalls muß darauf aufmerksam machen, daß ja der Gesandte dcr-Brodherr seiner Dienerschaft ist, und daß solcher streng genommen auf Befreiung hinsichtlich des Be darfs seiner Dienerschaft Ansprüche machen kann. v. Deutrich: Es kann hier lediglich von Einfuhrabgaben, von indireeten, nicht aber von dkrecten Abgaben die Rede sein. Dem Gesandten kann es aber nicht verweigert werden, den Be- ' darf seiner Dienerschaft als zu seinem Haushalt gehörig anzu geben. Bei einer Declaration des Gesandten zum Bedarf seines Haushaltes läßt sich eine Sonderung ohnedem nicht vornehmen. Hierauf wird der Welk'sche Antrag mit 21 gegen 1 Stimme verworfen, und Z. 1. unverändert einstimmig geneh miget. Zu §. 2. (s. denselben Nr. 224, d. Bl. S. 2029.) lautet das Deputalionsgutachten: Der Militairverwaltung die Befreiung vom Grenz- zoll und der Schlachtsteuer zu belassen, hat die zweite Kam mer, auf Anrathen ihrer Deputation, beschlossen, jedoch die Er wähnung der Leipziger Handelsabgaben, als durch den immittelst erfolgten Anschluß an den preußisch-deutschen Zollver ein beseitiget erkannt, dem Allen zu Folge aber den§. zwar mit Ausfall der Steller „oder von den Leipziger Handelsabgaben" übrigens aber u n v e r a n d e r t a n g e no m m e n. Anlangend die,
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