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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 217. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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3470 Zeit zu einer Hauptkaffe der allgemeinen Straf- und Versorgungs- Bon dieser Ansicht geleitet und auf die Richtigkeit der vorge legten Rechnungen und Nachweisungen vertrauend, hat die De putation eine wesentliche Abänderung hinsichtlich des Gesammt- bedarss zur Zeit zu beantragen, sich nicht veranlaßt fühlen kön nen, sie hat die Pflicht des Staats km Auge behalten, Verbrechern und Verirrten gesunde Verpflegung und zweckmäßige Beschäfti gung zu verschaffen und durch geregelte Lebensweise, strenge Be aufsichtigung, stetes Einwirken auf ihr physisches und geistiges Wohl, sie wieder auf den rechten Weg, zur Ordnung und Sitt lichkeit zurück zu führen, nichts zu verabsäumen, den seinen Heil- und Versorgungsanstalten übergebenen Kranken Genesung zu ver schaffen, und, wo solche nicht mit menschlicher Kunst und Sorg falt zu erreichen, doch auf das körperliche Wohlbefinden dieser Un glücklichen doppelte Sorge zu verwenden, die ihm anvertraute Jugend an Geist und Körper gesund und kräftig heran zu ziehen, auf ihre sittliche und moralische Besserung, so viel nur möglich, Hinzuwicken, und sie dem Zwecke zuzuführcn, der dieser Anstalt zum Grunde liegt; sie hat dabei wohl erwogen, daß es nichts leichtes sei, dieser Pflicht vollständig zu gnügen, daß der Staat dazu geeigneter Organe und Mittelspersonen bedürfe, daß ein wohlgeordneter Plan bis in Vie entferntesten Zweige des Ganzen reichen und sich verbreiten, überall Ordnung, Regelmäßigkeit und Sparsamkeit herrschen, letztere jedoch nie über die Sorge für das Wohl derer sich stellen müsse, welche diesen Anstalten auf Zeit, oder für inuner anvertraut sind, und weil oie ganze Verwaltung erst vor Kurzem auf die jetzt b, stehende Commission übergegangen und tiefe selbst mit allen Verhältnissen und Bedürfnissen noch nicht vollständig vertraut sein kann, um über durchgreifende Vor schläge sofort ein gnügendes Unheil fallen und ihnen Folge geben lasten zu können, sich verpflichtet gesuhlt, der weitern Ausbildung der bereits getroffenen neuen Einrichtungen und den noch der Be arbeitung unterliegenden Verbesserungsplanm, in so weit ihr sel bige nicht als völlig unzweckmäßig erschienen, hemmend nicht ent gegen zu treten. — Sie geht nunmehro zu dem allgemeinen fi nanziellen Theile über und hat in dieser Hinsicht so viel zu bemer- welchem für die Attmenhaus-Hauptkasse ein Capital von 34,000 ' richten zu lassen, deren Aufbewahrung in der Anstalt zu Sonnen- Thaler Hypothekarisch versichert war, und das bei dessen erfolgter4 stein störend sein würde; hiernächst den Zweck der Landwaisenan- Suthastation, um das Capital zu retten, erstanden werden inußte. statt zu Braunsdorf verändert und ihn für die Erziehung solcher Es wurde für die Summe von 38,500 Thlr. 1875 Thlr. i> Kinder, welche entweder heimathlvs und verlassen, ober sittlich für das Jnventarium erworben, zu dem gedachten Zwecke, ur- i verwildert sind, ingleichen die Detention solcher Verbrecher, welche sprünglich auf 120 Kinder, eingerichtet und als Landeswaisenan- s in Rücksicht auf ihr jugendliches Alter mit der gesetzlichen pein- stalt im MonatMärz des Jahres 1824 eröffnet. — Die Blinden- E liehen Strafe nicht belegt werden können, oder dieselbe nur höchst anstatt zu Dresden ist durch eine im Jahre 1825 zu Stande ge-« unzweckmäßiger und schädlicher Weise unter erwachsenen Ver kommene Vereinigung der vormals daselbst bestandenen Privat- 8 brechern verbüßen würden, bestimmt, und weil bei der Aufnahme blindeninstitute, des Flemming-Stecklingschen Erziehung^insti-« nur Rücksichten.der Justiz- und Policeipflege vvrwalten können, tuts für Blinde und der von dem Privatvereine zu Unterstützung die Cognition hierüber der Landesdirection und dem Landesjustiz- blinder und erblindeter Personen errichteten Blindcnunterrichts-ß collegio-überlaffen; bei dem Blindeninstitut endlich die Aufnahme und Versorgungs- auch Heilanstalt entstanden. — Die speciclle von Blinden zur Versorgung auf Lebenszeit möglichst einge- Direction und Verwaltung dieser, mit landesherrlicher Genehmi- schrankt, mehr auf heilfahige, so wie auferziehungs- undbildungs- gung und Unterstützung bestandenen Privatanstalt wurde unter i fähige Blinde gerichtet, auf nöthige Erweiterung Bedacht genom- der obren Aussicht einer besondern, der königl. Landesregierung S men und eine zweckmäßigere, ausgedehntere Beschäftigung vorbe- untergeordnccen Commission bis zum 1. Juli 1830 von dem E rettet hat. — Daß diese bereits ins Leben getretenen, theils noch Ausschüsse des Blindenunterstützungsvereins besorgt. Zu dieser ß zu erwartenden Veränderungen und Verbesserungen erhöhte Mit- Zett erfolgte die Uebernahme der Anstalt auf Kosten der landes- Z tel erheischt haben, und noch erforderlich machen, wird nicht be- herrlichen Kassen und wurde die Direclion der damals bestandenen e fremden, indessen haben der Deputation die vorgelegten Rech- Armcncvmmission übertragen. — Der Zweck der Anstalt gehtss nungcn, Übersichten und Specialetats dieUeberzeugung gewahrt, nun dahin, unheilbare Blinde darinnen aufzunehmen, mir Woh- r daß man besonders in neuester Zeit dabei die Rücksicht der Spar- uung, Kost, Kleidung und Unterricht zu versorgen, und sie zu i samkeit nicht aus den Augen gesetzt, auch dieselbe mit der Zweck mechanischen Beschäftigungen geschickt machen, auch in Musik Mäßigkeit in Verbindung zu bringen sich bestrebt hat, weil man unterrichten zu lassen. Diesen sammtlichen sechs Anstalten ist eine aber jetzt noch mit der Ausführung der Verbesserungspläne be- besondere Directorialcommission vorgesetzt, seit Errichtung der schäftigt ist,, erst beim Beginnen der nächsten Budjetperiode ein Ministmaldepartements aber vom 1. December 1831 an das gnügendes Urtheil darüber abzugeben möglich sein wird, Direciorium dieser Commission von dem Minister des Innern ° ""' ' "' " einstweilen übernommen worden, und die Commission von dieser Zeit an bemüht gewesen, nicht nur diese Anstalten zweckmäßiger zu organischen, sondern auch der Kaffenverwaltung eine bessere Einrichtung zu geben, und wenn es auch in dieser Zeit nicht mög lich gewesen, alle Schwierigkeiten zu beseitigen, welche diesen be- uösicdtigten Verbesserungen entgegenstanden und noch entgegen stehen, so kann doch nicht verkannt werden, daß viel schon ins Werk gesetzt, mehr noch vorbereitet werden ist, was ein günstiges Resultat erwarten läßt. Namentlich ist in dieser Beziehung zu gedenken, daß man aus der Anstalt zu Waldheim, außer der Auf- j lösung der Waisen- und Krankenanstalt, die Dclention einiger. wegen unsittlichen Lebenswandels eingelieferter Correctionairs sowohl, als jugendlicher Verbrecher geschieden, und sie in den An stalten zu Colditz, Zwickau und Braunsdorf untergebracht, da gegen die in Zwickau bestandene besondere Strafanstalt für die in Zuchthausstrafe verurtheilten Verbrecher katholischen Glaubens bekenntnisses rc. mit der zu Waldheim vereinigt, und so Erstere als bloße Landarbeitsanstalt, Letztere als einzige Strafanstalt für Erwachsene hergestellt, auch hinsichtlich der Beschäftigungen und Beaufsichtigung zweckmäßigere Einrichtungen theils getroffen, theils vorbereitet; bei der Heil- und Verpflegungsanstalt zu Son nenstein einem wesentlichen Erfordernisse Genüge geleistet, und die in der Genesung Vorgerückten durch die bereits im Jahre 1827 eingerichtete besondere Genesungsanstalt von den übrigen Kran ken völlig zu trennen und den nachthciligm Einfluß, den ein längeres Verweilen in den engen Grenzen der Anstalt und in der Nahe der Kranken auf sie äußerte, zu entfernen , sie schneller zu einem Vernunft- und naturgemäßen Leben zmückzusühren, ihr geistiges Leben zu heben und selbige nach und nach zu dem Wieder eintreten in ihre bürgerlichen Verhältnisse vorzubereiten gesucht, auck Veranstaltung getroffen, die dem Arzte der Anstalt ertheilte Erlaubnis, emige Behältnisse in der Nähe seiner Wohnung für Privatkranke benutzen zu dürfen, zurückzunehmcn und für der-i gleichen wohlhabende Kranke des In- und Auslandes eine be- „ , sondere Pensionsanstalt zum Besten des Instituts ins Leben kcn: Die früher als getrennt bestandenem» beiden Kassen, die treten, nicht weniger bei der Versorgungsanstalt zu Colditz eine Armenhaus-und Landarbettshaus-Hauptkasse, sind in neuerer ähnliche Pensionsanstalt für unheilbare und solche Kranke ein- Zeit zu einer Hauptkaffe der allgemeinen Straf-undVersorgungs-
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