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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 221. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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hältnifsen befinden. Endlich glaube ich, daß, wenn wir in der Maße-einen transitorischen Zuschuß bewilligt haben, wir nicht vorgegriffen haben, da wir den künftigen Standen keine Vor schriften machen können. Es liegt in der Natur der Sache, daß die künftigen Stände gleichfalls übersehen werden, welche. Kosten sie zu bewilligen haben, und ich muß nochmals wiederholen, daß es mir weh thun würde, wenn wir sofort diese Position streichen wollten. . Staatsminister v. Zezschwitz: Es scheint die Absicht des geehrten Abg. Axt dahin zu gehen, daß denen, welche erwerbs fähig sind, aber keine Arbeit haben, durch die Bersorgungsbehörde Arbeit verschafft werde, und daß arbeitsfähige Kinder in diese Schule ausgenommen werden. Das Erste hat allerdings nicht geschehen können, weil die Mittel nicht einmal gereicht haben, um die Erwerbsunfähigen zu versorgen, und man sich auch den Grundsatz gemacht hatte, daß das Erwerbsuchen dem Einzelnen zu überlassen fei. Sollte der Grundsatz, welchen der Abg. Axt erwähnt hat, durchgeführt werden , so würde die Stadt Dresden ungeheuere Beitrage zu geben haben, oder es müßten größere Beiträge vom Staate erfolgen. Was die Kinder in den Armen schulen betrifft, so kann ich versichern, daß in der Regel Kinder ganz hilfsbedürftiger Aeltern stets ausgenommen werden, aber das ist allerdings begründet, daß, wenn armeKinder unter6Jah ren angetragen wurden, diese um ein Jahr zurückgestellt wor densind. Abg. a. d. Winkel: Mir scheint es beinahe, als wenn über die Bewilligung für das Jahr 1834 wohl kaum zu spre chen sein werde, wenn wir annehmen, daß, bis die Feststellung des Budjets zu Stande kommt, dkcß wenigstens vor dem Mengt August nicht geschehen wird. Was also bisher bewilligt worden, würde wenigstens bis Ende August fortzugeben sein, und also setze ich auf das Jahr 1834 nur sehr wenig. Wenn von Seiten des Hrn. Staatsministers und des königl. Com- miffars geäußert wurde, es befänden sich unter dieser Post auch Ausgaben, welche zum Thcil die Eorrectipnsanstalt und zum Lheil die Waisenhausanstalt betrafen, so hatte ich gewünscht, daß die Summe für diesen Zweck lieber bei einer andern Gele genheit wäre mit genannt werden; und dann würde sich ergeben haben, ob die Kammer für nothwendig finde, daß die Correc- tipns- und Waisenhqusanstalten von dem Staate erhalten wer? den müssen, und es würde sich dann ergeben haben, ob die Kammer sie bewilligen wolle oder nicht. Wenn, aber hier von einem Rechtsansprüche die Rede sein soll, so kann ich mich da- .pstt nicht einverstehen. Ich glaube nicht, daß die Stadt Pres- den andere Rechtsansprüche haben kann, als jede andere Stadt; ich sehe auch nicht ab, wie anderen Städten eine solche For derung zu verweigern wäre, wenn di? Stadt Dresden einen Rechtsanspruch darauf macht; es würde dqnn auch von den übri gen Städten ein Rechtsanspruch begründet werden, und dapn würden wir auf die Armentaxe zurückkommen. Welches Un glück dargus entstehen würde, das, glaube ich, braucht nicht weiter auseinander gesetzt zu werden. Allein wenn von Billig feit hie Rede ist, wenn die Kammer sich durch das Wohlthgtig- keitsgefühl veranlaßt finden sollte, etwas zu bewilligen, so ist das eine andere Sache, dann könnte die Summe auch nicht so hoch gestellt werden. Ich bin selbst der Ansicht, daß es ge fährlich sei, wenn die ganze Summe sogleich gestrichen werden sollte, weil sich dann eine Menge Bettler und Vagabondcn durch das ganze Land zerstreuen würden; allein für diese hohe Summe könnte ich mich nicht , aus sprechen, sondern höchstens nur für 6000 Lhlr., aber auch diese nur transitorisch, so daß nach und nach diesem Uebelstand, daß so viele brodlose Menschen, welche sich einest Erwerb nicht verschaffen können, nahrungslos sein würden, auf diese Weise abgeholfen wird, bis endlich der ganze Zuschuß, den ich nicht als rechtsbeständig anerkennen kann, wegfällt. Abg. v. Hartmann: Wenn ich nicht, wie Niemand, im Allgemeinen bezweifeln kann, daß man sich der Armuth an zunehmen habe, so entsteht doch die Frage, ob in Bezug auf Dresden besondere Vorzüge dabei statt finden sollen. Aus die sem Gesichtspunkte betrachtet, kann ich mich für diese Position nicht erklären, wenn sie von dem Lande aufgebracht werden soll; wohl aber bin ich überzeugt, daß der Wohlthätigkcitssinn der hiesigen Bürger gewiß hinreichende Beiträge leisten wird, da es ja die Zeit erheischt, daß jeder für den Staat nach Kräf ten opfern muß/ und dieß die Dresdner Bürger auch um so leichter thun können, da hier der ganze Wohlstand des Landes zusammenfließt; denn wer nur etwas sich erworben hat, geht nach Dresden, um es da zu verzehren. Wir würden es nicht verantworten können, in Bezug auf die Armen, welche wir in der Provinz zurückgelassen haben, wenn wir hier solche Be willigungen Machen wollten; denn jene sehen mit sehnsuchtsvol len Blicken auf den Erfolg, welchen der Landtag haben wird. Ich kann also in dieser Beziehung für dkePosition nicht sprechen, ilebrigens haben die Armen und Taglvhner in Dresden viel Ge legenheit, sich Verdienst zu verschaffen; denn cs wird hier viel gebaut, und es sind viele andere Verrichtungen hier nöthig, welche auf dem Lande wegfallen; und es würde sich also dieses Postulat nicht rechtfertigen lassen. Abg. Roux; Ich erlaube mir, ein Paar Worte auf das jenige qnzuführen, was von dem Nkgierungscommissar in Be zug auf die Gründe bemerkt wurde, welche hqs Postulat un terstützen sollen. Eß ward zuerst auf den Grund des Rechts Bezug genommen. Ein anderer Abg. hat schon geäußert: Sind Rechtsgründe vorhanden, so könnte man die Sache auf den Rechtsweg verweisen. Ich bezweifle, ob es einen günsti gen Erfolg haben werde, ich kann mich auch nicht überzeugen, daß ein Rechtsgrund zur Seite steht, sondern nur Gründe der Billigkeit und der Politik. Man hat zwar angeführt, daß ein großer Theil der hiesigen Einwohner Gerichtsuntergebene seien, so die Einwohner des nepen Anbaues und der Friedrich stadt; Usid weil das sogenannte Bettelmandat vorschreibe, die Herrschaft und die Gemeinde müsse zur Armenversorgung bei tragen, so müßte auch der Staat hier beitragen. Nun frage - ich aber, trägt in demselben Verhältm'ß, m welchem der Staat I als Gerichtsherrschast hesträgt, die Stadtkämmerei ebenfalls her,
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