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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 226. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Man tritt auch hier dem Rathe der Deputation allenthal ben bei. Hiermit ist die Berathung über den Oberlausitzer Vertrag beendigt. ' Man gelangt nunmehr zum zweiten Gegenstand der heu tigen Tagesordnung. Er betrifft die Berathung über das aller höchste Decret wegen der Gehaltsrückstände der auf die Fleisch steuerkasse gewiesenen Staatsdiener. Referent v. Polenz tragt das allerhöchste Decket und den Deputationsbericht vor. Letzterer lautet im Wesentlichen also: Die Deputation der I. Kammer stellt zuvörderst in der Kürze die schon früher (in Nr. 315. u.fig. S. 3O77.u.slg.) mitgetheilte Sachbewandniß dar. Demnach zerfallt die aufgeführte Gesammt- summe aller Rückstände an 37,684 Thlr. 19 Gr. in drei Posten, als: 15,759 Thlr. 19 Gr. Rückstand auf 6 Monate des Jahres 1818 für sammtliche auf die Fleischsteuerkasse gewiesenen Staats diener, mit Einschluß von 1800 Thlr. für diedamaligen Confe- renzminister und den Appellationsgerkchtspräsidenten. — 14,391 Thlr. 16 gr. für die schon vor dem^ahre 1818 im vollen Genüsse der Gehaltszulage gestandenen Conferenzminister und den Appel- lationsgerkchtspräsidenten von 1819 an biszur vollendeten Dienst zeit. — 7,533 Thlr. 8 Gr. für die erst nach dem Jahre 1818 in letztere Stellen eingerückten Individuen. — Die mit diesem Ge genstand beauftragte Deputation der 2ten Kammer hat nun die Aufstellung der verschiedenen Posten, und die der Deutlichkeit wegen sich über das Ganze verbreitende geschichtliche Darstellung und Erklärung, auf was sich jede derselbe gründe , als Aufforde rung betrachtet, um ein Gutachten über die mehr oder mindere Rechtsbeständigkeit der in gedachte drei Catcgorien zerfallenden Rückstände abzugeben, wobei die Minorität der Meinung ist, „es möchten sammtliche Rückstände, gleichviel ob sie vom Jahre 1818 oder aus späterer Zeit herrühren, aus der Staatskasse vollständig zu gewähren sein/' dagegen die Mehrzahl der Dcputativnsmit- glieder „nur die in der Beilage 8. aufgeführten Rückstände an 15,759 Thlr. 19 Gr. unter Wegfall der Zulageposten von 1800 Thlr. für die Conferenzminister und den Appcllationsgerichtsprä- sidenten zur Berücksichtigung empfiehlt. Hierauf wird von der Deputation das Resultat der Bera tungen in der 2ten Kammer angeführt, welche sich nach Erwä gung aller Gründe dahin entschied, daß man die Ansprüche der durch die zwei letzten Posten Betheiligten vor der Hand nicht in Berathung ziehen wolle, erwartend, was der Herr Stellvertreter v. Haase in dem von ihm angekündigten Anträge an die Kammer bringen würde. Dagegen sollten „die in der Beilage 8. aufge führten Rückstände an 15,759 Thlr. 19 Gr., wovon jedoch 1800 Thlr. für die damaligen Conferenzminister und den Appellations gerichtspräsidenten zur Zeit in Abzug kommen, aus den vorhan denen Kassenbeständen entnommen und an die Betheiligten nach gezahlt werden". — Hielt sich nun die Deputation der 1. Kammer schon nach den zwei letzten Sätzen des allerhöchsten Decrets. überzeugt, es habe die hohe Staatsregierung nur die Berichtigung der sub 8. specisicirten Post an „15,759 Thlr. 19 Gr." der Erwägung der Stände anheim gegeben, so wird dieß, durch die am 6. März s. e. in der zweiten Kam mer abgegebene Erklärung des Herrn Staatsministers von Ze- schau, „die Absicht der Negierung bei ihrem Ansinnen sei nur auf die erste Classe gerichtet ," außer allen Zweifel gesetzt. — Liegt also hinsichtlich der Berichtigung der zwei letzten Posten vor der Hand weder ein Petitum der Betheiligten, noch der Antrag eines Deputaten, noch endlich ein Postulat der Negierung vor, so hielt die Deputation sich auch nicht befugt, auf Beleuchtung der Grün de, welche für und wider die Rechtmäßigkeit der Anforderungen aus beiden letztem Categorien aufgestellt worden sind, einzuge hen, kann demnach Einer hohen Kammer eine Berathung darüber ebenfalls nicht anempfthlen; beschränkt vielmehr ihr Gutachten auf das, was die Staatsregierung als alleinigen Gegenstand be zeichnet hat. — Laut des Decrets wird bei keinem der verschiede nen Interessenten ein Rechtsanspruch anerkannt, sondern nur stärkere Gründe der Billigkeit sind es, welche die Befriedigung der unter 8. aufgeführten Ansprüche wünschenswerth machen. Der Beleg dazu findet sich zwar schön in dem, was geschichtlich angeführt worden ist, indessen dürfte es angemessen sein, die Hauptmotive des theilweisen Antrags herauszuheben. — Die Negierung erkannte, wie es scheint, sofort in dem der ersten Be willigung für Verbesserung der Staatsdiencrbesoldungen beige fügten Grunde, die Möglichkeit einer nicht gleichbleibenden Be willigung für die Zukunft, sicherte daher die verschiedenen Ge haltserhöhungen auch nur bedingungsweise zu, und trennte solche dergestalt von der eigentlichen Besoldung, daß von denPercipien- ten besondere Quittung über Gehalt und Zulage ausgestellt wer den mußte. Als nach den durch Kriegsdrangsale, Gebietsver minderung, Sinken der Preise der Produkte rc. veränderten Ver hältnissen des Landes die Stände die an sie gebrachten derartigen Forderungen nicht vollständig gewährten, sah die Regierung sich bewogen, eine Sonderung zwischen den bis dahin mit Zulage ver sehenen Stellen vorzunehmen, und solche nur bei denjenigen zu lassen,wo eine a n erkannte No thwendigkeit obwalte.-— Erkennt man das dabei aufgestellte Criterium als richtig an; so wird die eine Nothwendigkcit die andere, nämlich den also bezeich neten Stellen den halbjährigen Rückstand pro 1818 verabfolgen zu lassen, in sich schließen. Weßhalb die Deputation sich zu dem Antrag bewogen sieht, eine hohe erste Kammer möge ihren Be schluß ganz in Uebereinstimmung mit jenseitiger Kammer dahin fassen, daß „die in der Beilage 8. aufgeführten Rückstände an 15,759 Thlr. 19 Gr., wovon jedoch 1800Thlr. für die damaligen Conferenzminister und den Appellationsgcrichtspräsidenten zur Zeit in Abzug kommen, demnach 13,959 Thlr. 19 Gr. zu berich tigen verbleiben, aus den vorhandenen Kassenbeständen entnom men und an die Betheiligten nachgezahlt werden sollen." Referent: Der Gegenstand, welchen ich einer hohen Kammer vorzutragen habe, bedarf im Wesentlichen nur eines Beschlusses, indem was das Formelle betrifft, die Deputation sich schmeichelt, daß der von ihr eingeschlagene Weg sich der Zustim mung der hohen Kammer erfreuen soll. Enthält nun der Be richt das im gedrängten Auszug, was in der dem Decret beilie genden Darstellung unter befindlich ist, so glaube ich wegen schon weit vorgerückter Zeit die Ablesung derselben unterlassen, und nur wenn einer oder der andere der geehrten Herren einen Zweifel erhebt, mich darauf beziehen zu dürfen. Bürgermeister Hübler: Ich muß in formeller, wie in materieller Hinsicht dem Gutachten unsrer Deputation bcitreten. In formeller Hinsicht, weil das vorliegende Decret die Erklä rung der Stände lediglich über die Rückstände der in der Beilage 8. verzeichneten Volksdicner gefordert und die Erklärung des Herrn Finanzministers in der 2. Kammer jeden Zweifel gehoben hat, der über den bezüglichen Sinn des Decrets entstehen könnte, und weil ich die Ueberzeugung thcile). daß es nicht kn dem Wir kungskreise der Stände liege, ihre Erklärung über die Grenzen des Decretcs und auf Gegenstände auszudehnen, über welche noch zur Zeit die Negierung eine Erklärung nicht verlangt hat. Ich bin daher ganz einverstanden, daß bei der vorliegenden Be rathung von den Gehaltsrückständen der Conferenzminister und des Appellationgerichtspräsidenten nicht die Rede fein kann. In
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