Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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solches Decret in Zweifel ziehen wolle. Wenn es heißt, so lange die Sparkasse besteht, was offenbar im Decrete steht, so wird es wohl keiner großen archivalischen Stecherchen und Erörterungen bedürfen, um die Rechtsverbindlichkeit anzuerkennm. Abg. Roux: Der Abgeordnete, welcher so eben über die Sache sprach, muß mich mißverstanden haben; denn ich habe allerdings gewünscht, daß diese Post denen beigezahlt werde, über welche eine nähere Erörterung angestellt werden soll. Ich will die Frage ganz bei Seite gesetzt sein lassen in Bezug auf die Art und Weise, wie die Bewilligung geschehe; aber erinnern muß ich an andere Positionen, wo die Regierung erst um deren Zweck gefragt wurde, und dann erst die Bewilligung erfolgte. ' Abg. Sachße: Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß diese Summe bestimmt der Sparkasse bewilligt wurde, und es geht aus den Worten des Dekretes ein unbezweifelter Rechtsan spruch hervor. Referent: Ich habe die Acten über diesen Gegenstand selbst eingesehen, das Decret gelesen und die Bestimmung wört lich so gefunden, wie sie auch im Deputationsgutachten ausge nommen ist. Abg. Hau ßner: Wenn der Abg. zu meiner Rechten sagt, es sei wegen des Decretes ein unbezweifeltes Recht von Seiten der Sparkasse vorhanden, so stellt sich hier ein anderes Beden ken heraus, es war die Bewilligung auch in der Vorzeit an die Stände gebunden, und es fragt sich also, ob diese ständische Be willigung im Decrete ausgesprochen ist. Abg. Eisen stuck: Es ist doch wohl in früherer Zeit das fiskalische Verhaltniß und das steuerärarische Verhältniß zu un terscheiden. Nur die Steuern waren an die Bewilligung der Stande geknüpft, keineswegs aber dasjenige, was nicht zu den Steuern, sondern zum Fiscus gehörte. Nun ist keinem Zwei fel unterworfen, daß mit Eintritt der Verfassungsurkunde und nach den klaren Vorschriften derselben der Staat sämmtliche Ver bindlichkeiten, die der Fiscus contrahirte, auf sich nahm; alle diese siscalischen Verbindlichkeiten beruhten aber nicht auf stän dischen Bewilligungen. Abg. Nostitz und Janckendorf: Ich sollte meinen, daß eine genaue Prüfung dieser Posten jetzt nicht möglich sek, und deßhalb scheint mir der Antrag der verehrten Deputation sehr zweckmäßig; und ich würde also doch dafür sein, daß man sich zuerst über diesen Antrag vereinigte. Es wird die künftige Standeversammlung und die Deputation welche das künftige Budjet zu bearbeiten haben wird, gewiß durch das heutige Pro tokoll Anlaß finden, auf diese Posten näher einzugehen. Abg. v. Hartmann: Ich kann mich nur dem anschlie ßen, und finde es unbedenklich, diese Posten transitorisch zu bewilligen. Referent: Die Possen von 1. bis 3. fallen ohnedieß weg, wenn die Bewilligungszeit aufhört; und ich wüßte nicht, wie der Deputation hätte ein Zweifel beigehen können, da in Betreff der 3. Post das Decret sich so klar ausspricht. Ich glaube, die Kammer wird sich nicht präjudiciren, wenn sie er klärt, sie wo.lle diese 1800 Thlr. als ein Dispositiönsquantum zur Unterstützung für Communen, bewilligen. Wollte man hier etwas kürzen, so würden nur die dürftigen Communen Nachtheil dadurch erleiden. Abg. v. Kiesenwetter: Es scheint mir unbedenklich, wenn die Deputation den Antrag stellt, daß die Negierung alle Posten in Erwägung ziehen soll. Denn liegen keine Bedenken bei den ersten Posten vor, so wird etz auch unnöthig sein. Referent: Wenn dieser Antrag zum Behuf der Aufklä rung gestellt werden soll, so muß ich mich dagegen erklären, denn diese ist bereits vorhanden. Die Frage des Präsidenten: Bewilligt die Kammer die 1800 Thlr., und tritt sie dem Anträge der Deputation bei? wird gegen 10 Stimmen bejaht. v. Wiesand verlangt das Wort: Seit den ältesten Zeiten sind in Sachsen von dessen Regenten und der Gesetzgebung als die beiden Hauptgrundpfeiler des ganzen Staatsgebäudes und des Gesammtwohles des Landes der Ackerbau und das Gewerbe anerkannt worden. Daher wurde beiden seit Jahrhunderten gleiche Sorgfalt, gleiche Theilnahme, gleiche Unterstützung gewahrt. Daher interessirten sich hiernächst die Herzöge und Churfürsten von Sachsen und deren Gemahlinnen in älterer Zeit selbst persönlich für die Landwirthschast; so lebt z.B. das Anden ken an die hochverehrte Mutter Anna und deren persönliche tha- tige Bewirthschaftung der Domaine Ostra und ihres Gutes in Fischersdorf annoch fort, und wird sich Jahrhunderte hindurch erhalten. Daher wurden endlich Seiten der Gesetzgebung die wohlthatigsten Bestimmungen zum Schutze, zur Beförderung und zur Unterstützung der Landwirthschast getroffen. Es wurde bei wohlfeilen Getreidepreisen die Einfuhr des fremden Getreides und Malzes verboten; es wurde die Anlegung von Magazinen in denen Städten angeordnet, und daferne dazu die Fonds der Stadtcommunen nicht ausreichten, Vorschüsse aus der landes herrlichen Kasse zugesichert; es wurde das Gesinde - und Tage lohn festgesetzt, und durste nicht gesteigert werden; cs wurde die Bienenzucht ermuntert; es wurde der Hopfenbau befördert; es wurde der Vertrieb des fremden Viehes beschränkt; es wurden gegen Viehkrankheiten die sorgfältigsten Vorkehrungen getroffen; es wurde die zweckmäßige Behandlung der Teichwirthschaft fest gesetzt; es wurde der Anbau wüster Güter angeordnet; cs wurde Saamen - und Brodgetreide von denen landesherrlichen Rent amtsböden denjenigen Unterthanen verabfolgt, welche in Folge unverschuldeten Unglücks dessen dringend bedurften; es wurden in Fallen großer Noth denen von unverschuldetem Unglück betrof fenen Unterthanen baare und zum Theil bedeutende Geldvor schüsse geleistet, und auf diese Weise und sonst in alle Wege der Landwirthschast, und denen bäuerlichen und andern Landwirthen jeder mögliche Vorschub, jede mögliche Unterstützung geleistet und gewahrt. Charakteristisch spricht sich in dieser Hinsicht das vom Churfürsten Johann George I. unterm 26. Juni 1656 erlas sene Mandat aus, wodurch die Einfuhr des fremden Getreides und Malzes verboten wird, welches überdem auf die gegenwär tige Lage unserer bäuerlichen und anderer Landwirthe annoch der malen volle Anwendung leidet. Es heißt darin wörtlich: „Es kommen ganz beschwerliche Klagen ein, welchergestalt aus an-
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