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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 185. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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271. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 2l)..Januar 1834. Nachrichten vorn Landtage Hundert u. fünf u. achtzigste^ffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 10. Januar 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Beratung über dm Gesetzentwurf, wegen zweckmäßiger Organisation der Patrimom'algcrichte. Referent empfiehlt der Kammer die Puncte dieses §. ein zeln durchzugehen. Bürgermeister Wehner: Beim 16. ß. habe ich darauf angetragen,/daß in denen zwischen Gcrichtsherrschaft'en und Unterthemen anhängigen Rechtssachen letztem das Recht auf Avocation zu provoeiren unbeschränkt zu jeder Zeit nachgelassen werden möge, wenn der Rechtsstreit vor demPatrimom'algerichte der als Partei mit dastehenden Gerkchtsherrschaft anhängig sei. Es wurde dabei bemerkt, daß in diesem Anträge ein Mißtrauen gegen die Gerichtsvcrwalter liege, welches man im Gesetze aus zudrücken bedenklich finden müsse. Ich muß aber erklären, daß ich gegen die Persönlichkeit der Gerichtsverwalter noch nie ein Mißtrauen gehabt habe ; es sind gewöhnlich praktisch gebildete Leute, welche andern Richtern, die blos im Gerrchtsfache aufgewachsen, vorzuziehen sind. Mein Mißtrauen ist aber gegen- i hre Stellung ge richtet. Die Deputation hat nämlich vorgeschlagen, die Ge richtsherren zu einer aussichtsführenden und zu einer Anstellungs-Behörde zu machen, die Gerichtsverwalter werden daher völlig Untergebene der Gcrichtsherren, und man nimmt ihnen dadrrrch die zum Richteramte unentbehrliche Unabhängigkeit. Wird der Vorschlag aber angenommen, so kommt in das Gesetz etwas, was nicht, fein soll, und auch etwas ganz unpassendes darum, weil die-Gerichtsherren ( mit wenig Ausnahme) die zur Aufsi'ch'tssührung nöthigen Kenntnisse nicht haben, diese aber gerade das no sutor ultra eropiäaiu am leichtesten vergessen, und weil viele auch persönlich dazu gar nicht qualificirt sind, und ich führe ^nur in dieser Beziehung die Weiber und die Gerichtsherren, die sich in Untersuchung befun den haben (und deren es giebt), an. Ich trage daher darauf an, daß die Aufsichtsführung der Gerichtsherren aus dem Gesetze entfernt, und letzteren dagegen die Vertretung abgenvmmen und solche an den Staat überwie sen werde;' denn die Vertretung der Gerichtsherrschaften ist nichts werth, weil sie, waS doch für die Staatsbürger eines conflitu- tionellen Staates höchst traurig ist, keine Sicherheit gewahren, Ich kenne ein Rittergut, welches für 8000 Thlr, gekauft ist, ein anderes , welches 1200 Thlr, gekostet hat, Beide haben nicht Unbedeutende Gerichte, wo Deposita Vorkommen können, die höher sind, als der Werth der Rittergüter; — wie will man hier hinreichende Garantie finden? ' Daher ist es nothwendig, daß die.Aufsichtsführung der Gerichtsherren , , zw Entfernung des gerechten. Mißtrauens gegen die Patrimonialgerichte, wegfalle, und der Staat, zu Herstel- - lung der gerichtlichen Garantie, die Vertretung mit der Aufsicht, übernehme. Endlich muß ich bemerken, daß die Berufung des Deputationsgutachtens auf Baiern bei mir keinen Eindruck ma chen kann. Baiern Hat in Rücksicht auf die Patrimonialgerichts barkeit eher Rückschritte gethan, und es kann in dieser Hinsicht - nicht zum Muster dienen. Amtshauptmann v. Welck: Der geehrte Sprecher vor ihm habe einen bedeutenden Schatten auf die Gerichtsherrn 'zu werfen sich bemüht. Er seiner Seits lasse nun zwar dem Stande der Gerichtsdirectoren vollkommenes Recht widerfahren, indeß könnten auch sie nicht allenthalben als Muster ausgestellt werden. Als eine hauptsächliche Pflicht des Gerkchtsherrn halte er es, — und hierzu dürfe man ihm die Mittel nicht rauben — dar auf zu sehen, daß die Justiz auf eine Zweckmäßige und redliche Weise verwaltet, und dm Beschwerden seiner Untergebenen . schnelle Abhilfe verschafft werde. v. Weder: Bei ganz braven und tüchtigen Gerichtsdk- reetoren ist der Vorschlag der Deputation, daß die Gerichts herrn auf die Verwaltung der Gerichte achten und sich in der Gerichtsstube die Protocolle, Acten und Gerichtsbücher vorlegen lassen dürfen, nicht eben bedenklich. Anders verhalt sichs aber, wenn der Gerichtsdirector entweder wegen unzureichender Fähigkeiten, oder aus bösem Willen seine Pflichten unvollkom men erfüllt. Wenn dann der Gerichtsherr Gelegenheit hat, jeden Fehltritt zu beobachten, wenn er diese gemachten Bemer kungen sammelt und es dann in seiner Macht steht, plötzlich , mit dem ganzen Sündenregister hervorzutreten, so ist es in seine Macht gegeben, die Absetzung des Gerichtsdirectors zu bewir ken. Es ist also keine Frage,, daß der Gerichtsdirector dadurch zu seinem Gerichtsherm in Verhältnisse kommen kann, die den Gerichtsunterthamn höchst nachtheilig werden können. Hiergegen erinnern der Fürst v. Schönburg und v. Po- sern, daß man dann auch dem Gerichtsherrn verbieten müsse, Beschwerde gegen seinen Justitiar zu führen. v. Weber: Die Einwürfe, welche mir von Sr, Durch laucht und von meinem geehrten Nachbar gemacht wurden, schch nen mich nicht zu treffen. Denn wenn Jeder, sowohl der Gerichtsherr als die Gerichtsuntergebenen das Recht hätten, die ihnen bekannt gewordenen Versehen und Vergehen des Gerichts- direetors der vorgesetzten Behörde anzuzeigen, so waren sie hier-
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