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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 181. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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272. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 21. Zanuar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert und ein und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten K ammer, am 13. Januar 1834. Lortrag eines Berichts der 3. Deputation über die Petition mehrerer Thier ärzte, in Betreff einer zweckdienlichen Veterinär - Organisation. — Schluß der Berathung und Abstimmung über den Bericht der 1. Deputation, den Gesetzentwurf, die höher» Justizbehörden und den Jnstanzcnzug der Justiz sachen betreffend. . Die Sitzung wird gegen halb 1t Uhr eröffnet, dasProto- coll der jüngsten verlesen und nach seiner Genehmigung von den Abgg. Häntzschel (aus Mitwchda) und Heyn mit vollzogen, hiernachst aber die Negistrande vorgetragen: I) Der Den stand der 4. Deputation der 2. Kammer über reicht den Bericht dieser Deputation vom II. December über das Gesuch der Policeiossiciantm zu Dresden. 2) Derselbe über reicht einen Bericht der nämlichen Deputation, ä.«l. 2. Dccem- ber 1833 über das Gesuch der Lithographen zu Dresden. Beide auf die Tagesordnung. 3)' Der Abg.- Sachße tragt darauf an, daß die Standeverfammlüng die Staatsregierung um die vor Aufhebung der Kavillerekgerechtsame zu bewirkende Aufhebung der Anrüchigkeit derer, welche das Abdeckergewerbe betreiben, ersuche. Zur Begründung dieses Antrags nimmt Abg. Sachßedas Wott, wozu er sich um so mehr verpflichtet halte, da es scheinen könnte, als wäre dieser Gegenstand für jetzt nicht so nothwendig, Indem man mit der Abkürzung des Landtags umgehe. Die Sa che verhalte sich ganz einfach; aus folgenden Gründen habe er nämlich den Antrag gestellt: Wenn man das Gewerbe frei gebe, -o stelle sich die Nothwendigkeir heraus, daß der Abdecker von dem Flecken befreit werde, welches ihm noch anhänge. Von der Staatsregierung sei ein Gesetz über Aufhebung der Wannrechte zugesichert worden. Nun sei aber, ehe man das Gewerbe auf? hebe, nothwendig, die Ehre der Menschen, welche sich mit der Kavillerei beschäftigt hätten, herzustellen; und zwar sei dieß um io nothwendiger, da sich die Anrüchigkeit gar nicht rechtfertigen lasse; denn es sei nicht abzusehen, warum Menschen, welche sich mit einem erlaubten und gerechten Gewerbe abgeben, in Hinsicht der Ehre andern Gewerbtreibenden nachstehen sollen. Nun sei es nothwendig, daß man sie erst von der Anrüchigkeit befreie, da mit, wenn die Kavillerei aufgehoben werde, sie bei andern Ge werben Unterkommen finden konnten, und sie nicht in die Verle genheit genelhen, was sie anfangen sollten. Der Präsident hält diesen Gegenstand ganz besonders der Berücksichtigung werth, und er wird an die dritte Deputation abgegeben. Auf der Tagesordnung stand 1) Verlesen des Berichts der 3. Deputation über di? Petition mehrerer Thierärzte, in Betreff einer zweckdienlichen Veterinär - Organisation, Das Referat hatte der Präsident v. Leyßer selbst über nommen, und nachdem er den Bericht verlesen hatte, bemerkt er, daß er sich die Entwickelung der im Berichte ausgesprochenen Ansichten für die nächste Tagesordnung Vorbehalte, wo dieser Gegenstand zur Sprache kommen werde, da er ein sehr wichtiger Gegenstand sei und man sich also über die Mittel berathen müsse, um auch m dieser Beziehung das Nationalwohl, nach wel chem daS Hauptstreben der Stande gerichtet sein müsse, zu be fördern. Derzweite Gegenstand der heutigen Tagesordnung betraf den Schluß der Berathung über den Bericht der I. Deputation, den Gesetzentwurf über die höhem Justizbehörden und den Jn- stanzenzug betreffend. Referent Eisenstuck verliest §. 20. (s. dens. Nr. 65. d. Bk. S.488.), zu welchem die Deputation bemerkt hatte: Die I. Kammer hat die Fassung gegeben, in welcher §. 20. des Gesetzentwurfs von ihr angenommen worden; dkeDeputa- tion empfiehlt der Kammer die Zustimmung. Die Kammer beschließt einstimmig, dcn Punct wegen Ehe irrungen und Eheverlöbnißstreitigkeiten bis zur Berathung über die privilegirten Gerichtsstände ausgesetzt zu lassen. Auf die Bemerkung des Referenten, daß nun der letzte Satz im Z. wegbleiben müsse, da die Kammer entschieden hab«, daS erste Urtheil im Appellationsgerichte aussprechen zu lassen, wo mit sich , der königl. Commissar v. Schumann einverstanden er klärte, wird der Z. mit Wegfall des letzten Satzes so angenommen, wie ihn die 1. Kammer beschlossen hatte. Zu 21. führt die Deputation an: Bei der Nichtigkeitsklage hüt der Gesetzentwurf bestimmt, ' daß, wenn ein Urtel des Oberappellalionsgerichts als nichtig an gefochten wird, derselbe Gerichtshof über dieses Rechtsmittel in voller Sitzung zu entscheiden habe, und gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel weiter zulässig sei. Die Deputation der I. Kammer beantragte die Zulässigkeit einer Leuterung, die I, Kam- . mer beschloß die Zulässigkeit der Leuterung zwar, jedoch nur für den Fall, wenn Nichtigkeit ausgesprochen wird, und genehmigte. die Fassung. Die Deputation theilt jedoch letztere An ficht nicht, sondern findet es für besser, daß die Worte: „ wenn Nichtigkeit ausgesprochen wird " in Wegfall gebracht werden. Da Nichtig- keitsflagen nur selten Vorkommen, sie die letzte Zuflucht; gewöhn lich in sehr zweifelhaften und wichtigen Fällen, darbieten, so kann cs nur zur Beruhigung des Klagers, ohne mit Arbeiten das . Oberapprllationsgericht zu überlasten, dienen, wenn ihm die Leuterung nachgelassen wird, und um so weniger dürft« sie ver sagt werden, da gegenwärtig derjenige, welcher eine Nullitäts klage erhebt, gegen «kn abfälliges Erkenntniß sogar zwei Rechts mittel, Leuterung und Oberleuterung hat, auch gereicht es dem' Beklagten, der bei dem M dem Proeeß zu seinen Gunsten erfolg ten obsiegenden Urtel geschützt wird, ohne durch den Nullitäts-
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