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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Nachrichten vom Landtage. zuladen wäre, bestehen. — Die Frage anlangeNd, ob es nicht angemessen fei, dem zu bildenden evangelischen Äirchenrathe auch. weltliche Räche beizugeben, ob dabei nicht besonders auf Schul männer Rücksicht zu nehmen sein möchte, so habe-sich nach der bisherigen Erfahrung eine Zusammensetzung der Behörde aus weltlichen und geistlichen Rathen für den vorliegenden Zweck als nützlich nicht ergeben, und zwar um so weniger, als bei dieser -Behörde nicht weltliche, sondern nur rein theologische Angelegen heiten vorkommen würden, auch übrigens das Präsidium von einem Laien geführt werden solle. Dahin aber werde bei der Wahl der geistlichen Rache jedenfalls das Augenmerk gerichtet werden, daß solche im Schulfache die nöthige Erfahrung besaßen. Endlich aber ist cs die Absicht, sobald bei den Berathungen der Behörde ein juristischer Beirath gebraucht werden sollte, ein Mit glied irgend einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde zuzuziehen. — Die Secretariatsarbekten würden von einem Lei einer andern Behörde angestellten Expedienten zu übernehmen sein. — Anlan gend aber die Kreisdirectioncn, so solle bei einer jeden nur ein Kirchen - und Schulrath angestellt werden, dieser aber mit einem nen, jede zu 12 bis D Parochien, zu theilen, wodurch man, in Unterordnung unter das Landesconsistormm Md die Kreisdi- zwcckmaßkgcr befunden worden, eine eigene, dem Ministers um tergeordncte Mittelbehörde sinter dem Namen eines cvangeli- mungen der Verfassungsurkunde keineswegs rm Widerspruch, weil dieselbe,an der Staatsgewalt des Königs über die Kirchen des Landes, und an der landesherrlichen M-chengewalt übcrdie evangelischen Glaübensgenossen insbesondere, welch?. letzterS zur Zeit nach KZ. 41. und57. der VcrfaffungSurkunde dem Vorstände des Ministern des Eultus mit wenigstens Zwei Mitgliedern des Gesammt-Ministem Überträgen,ist, etw as nicht ändert, vielmehr nm die unter dem Ministeno des Cultjis stehenden Mittel- und Nnterbehörden betrifft. Aus den Worten S. 57. der Verfassungs urkunde: „ferner in der zeitherigen Maße" dürstewe- nigstens ein Bedenken gegen die gedachte Einrichtung nicht abzu- Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 1. Januar 1834. schcn Kirchenrathes zu errichten, welchem die,Sorge für und Schulsachen gehe der Plan der Regierung vorläufig dahin, Alles, was das Leben der evangelischen Kirche fördern könne, das ganze Königreich, anstatt der, thells zu ungleichen, theils und zugleich die Prüfung der zu geistlichen Aemtern Berufenen großen Ephoriev, m etwa 60 Decanate und Schulmspectw- und der Candidaten des Predigtamtes übertragen würde. Dieses st/n, jede zu 1u bis .0 Aarochlen, zu cherlen, wodurch man, in Collegium würde insbesondere zu. den Predigttexten die Vor- Unterordnung unter das Landesconsistorium und die Kmsdi- schlage zu thun haben, bei Aendemngen in der Liturgie, im rectwnen eine so geregelte Aufsicht und Einwirkung ber Krw)M Dogma oder Religionsunterrichte, bei Einführung oder Abschaf- und Schulen zu erlangen hoffe, daß Localprufungen der Kirchm- fung von Feiertagen mit seinem Gutachten , so wie bei Suspen- z uuo Schulrathe rn der Regel nur Behufs der Contwle über die sionen und Entsetzungen , auch andern Disciplinarmaßregeln k Au^rlassigkelt der Anzeigen der Dccane nothwendrg ftm wurden, gegen Geistliche oder Schullehrer wegen falscher Lehren mit seinen l ^irch sollten vie Deeane für ihre Bemühungen vom «Ltaate sala- Ansichten zu hören sein, Dagegen werde die Aufsicht über die nrt und dadurch die dm Kirchenaranen und Gemeinden lästigen sonstige Amtsführung und den sittlichen Wandel der Geistlichen,! Sporteln erspart werden. Der Deputatron ist, -nachdem sie da sie oft mit den äußern Gegenständen der Kirche in Verbindung f durch die ihr gemachten Eröffnungen^ in den Stand gekommen^ stehe, der Kirchen - und Schulcommission bei jeder Kreisdkrcction s den Plan der Regierung vollstanoig und m s«nem ganzenZusam- in mittlerer Instanz mit übertragen werden können, — Die Be- t menhange zu übersehen, cm hauptsächlicher Zweifel gegen densel- setzung der geistlichen Acmter königlichen Patronats werde dern den durchaus nrcht bergcgangcn. Denn Mimsterko verbleiben, und es behalte sich das Ministerium vor, is) erscheint die beabsichtigte Einrichtung mit den Bestim- zu Berathungen in wichtigen Fällen eins oder das andere Mit- " " - glied des Kirchenrathes züzuzichen, —- Dieses Collegium würde aus a) einem weltlichen Vorstände, dessen Stelle ein bereits! Angestellter mit würde versehen können; l>) vier ordentlichen geistlichen Rathen, nämlich dem Kirchen-und Schulrathe bei der Kreisdirection zu Dresden, und drei Geistlichen aus dem hie sigen evangelischen Hof-und Stadtministcrio, nach freier Wahl der m Vi-snZelKK Beauftragten, ohn§ an gewisse Stellen gebun den zu sein; und o) aus einem Mitgliede der theologischen Fa kultät zu Leipzig, welches in wichtigen Fällen mit seinem schrift lichen Gutachten zu hören, oder auch zu den Sitzungen selbst ein- Hundert und acht und'sechzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 18. Dec. 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Bcrathung über den anderwattn Bericht der 1. Deputation, ,, . die Errichtung der ÄrciSdireclionen betreffend. ' (Fortsetzung des .Berichts) Die wesentliche Verschiedenheit dieser Anträge von dcmjenigen, was die Sttatsregicrung nach den von dem Hrn. Staatsminister des Cullus in der 1., so wie in der 2. Kammer gethancn Acußerungcu in Bezug auf die kirchlichen Einrichtungen des Landes beabsichtigt machte es der Deputation zur Pflicht', sich vor Fassung einer Ansicht über einen so wichtigen Gegenstand nähere und bestimmtere Erläuterungen von der Staatsregierung darüber zu erbitten, was von derselben wegen der künftigen Consistorialverfassung, besonders mit Rücksicht auf die in der 1. Kammer deshalb geschchmen Vorschläge, beschlossen worden sei. — Die erbetene AntMrt ging dahin, daß die An träge der 1. Kammer Seiten der Stegtsregierung für zweckmäßig und der Verfassung gemäß nicht angesehen werden könnten, be-. , sonders da durch die bei dem Minißcrio des Cultus einzusühren- weltlichen Mitglieds gedachter Behörde eine Kuchen- und Schul den collegialischcn .Berathungen die VerantwortlichkAt des Mim- s commisjwn bilden, welcher wie oben erwähnt — eine Aufsicht sters aufgehoben würde, ohne doch der evangelischen Kirche die sucht nur über dre Amtsführung der Geistlichen, sondern auch nöthige Sicherheit gegen Willkübr in dm wichtigsten und heilig- »der das VolkSschulwesm und die Schullehrer anvertraut werden stcn Interessen zu gewähren, auch der Vorthekl des Instanzen- solle. Es wurden mithin die Kmöd-rectwnm, oder vielmehr dir verbaltiii'sses dadurch verloren gehen würde, — Es sei daher Abtherlung derscloen für Kirchen- und Schusiachm auch den in- - - - . - - > . - nern Ungclcgcnheitcn der Kirchen und Schulen nicht gänzlich ftemd bleiben. — Zu Bildung der untern Instanz in Kirchen-'
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