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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 169. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Als zweiter Gegenstand war auf det Tagesordnung die Ver lesung des Berichts der nämlichen Deputation, über die Be schwerde des in Pulsnitz wohnenden Gerichtsdirector Raschig zu Straßgrabchen. Referent in der Sache war Abg. Sachße; er verliest demnach den Bericht, welcher lautet: Der Gerichtsdirector Raschig zu Straßgrabchen ward mit seiner an die Standeversammlung unterm 23. Marz d. I. gerich teten Beschwerde über eine, die von ihm, als dasigen Gerichts verwalter, verweigerte Gestellung des Wirthschaftsvoigts Ba- rich zu Publikation eines Urthels wegen getriebenen Hazardspiels vor die Gerichte zu Marienstern betreffende Verfügung der Ober amtsregierung zu Bautzen von der I. Kammer nach deren,4. De putation Gutachten unterm 29. Mai darum abgewiesen, weil die Verfassungsurkunde, auf deren 48sten §. er sie gründet, theils lange nach dem Beginnen jener Untersuchung in Kraft getreten, theils, wenn dich auch nicht der Fall wäre, dieser Z. nur von Ba- richcn, oder dessen ordentlichen Richter geltend gemacht werden könne. — Die I. Kammer hat die 2. Kammer von dieser Abwei sung, da die Beschwerde an beide Kammern gerichtet war, in Kenntnkß gesetzt. Raschig ist inzwischen an die 2. Kammer mit einer Protestation gegen jenen Bericht, auch mit einem Sollicita- tionsschreiben eingekommen. In beiden sucht er die Rechtmäßig keit seiner vomJustizministerio abgewiesenen und deshalb formet zulässigen Beschwerde zu zeigen, Barich habe nicht in die Gestel lung gewilliget, Veränderung des Gerichtsstandes in Criminal- sachen sei auch vor der Constitution in keinem Gesetze gestattet ge wesen. Letzteres ist jedoch nach der von ihm selbst angezogenen Verordnung vom 7. Februar 1§20, 9. nicht so unbedingt der Fall. Abgesehen aber auch hiervon, so kann die Deputation den noch sich nur für die Abweisung der Beschwerde erklären. Barich wohnte, als er vor die Gerichte zu Marienstern wegen verbote nen Spiels gestellt ward, unter den Gerichten zu Milstrich, die fragliche Untersuchung würde daher, wenn sie anders vor den Gerichten zu Marienstern widerrechtlich stattfand, nicht von Ma schigen als Gerichtsdirector zu Straßgräbchen, sondern von den Gerichten zu Milstrich zu führen sein. Da aber weder Barich, noch die Gerichte zu Milstrich, welche sein ordentlicher Richter bei dem Beginnen der Untersuchung waren, sich wegen deren Führung vor den Gerichten zu Marienstern beschwert haben, folglich präsumtiv damit einverstanden gewesen sind, und mit Erfolg erst dann sich darüber zu beschweren vermöchten, wenn sie nachwiesen, daß Barich wider der Gerichte zu Milstrich Zustim mung in Marienstern vernommen worden, darüber dann die vorgesetzte höhere Behörde das Verfahren der Gerichte zu Marien stern mittelbar genehmigt hat, so stellt sich die Verweigerung der bei der Sache ganz und gar nicht betheiligten Gerichte zu Straß gräbchen, unter welchen Barich inzwischen wohnhaft worden, ihm das Urtel in der Sache publiciren zu lassen , als völlig un statthaft heraus. — Die Deputation schlägt daher der Kam mer vor: den Gerichtsdirector Raschig mit seiner Beschwerde ebenfalls abzuweiscn. Die Kammer erklärt sich mit dem Gutachten der Deputa tion einstimmig einverstanden. Der dritte und letzte Gegenstand betraf die Verlesung des Berichts der 3. Deputation, über die Petition des Abg. v. Kön neritz,' um Aufhebung der Verpflichtung zu Leistung von Post vorspann. '' Als Referent besteigt Abg. aus dem Winkel die Rednerbüdne, den Bericht des Inhaltes vertragend: Der Abgeordnete v. Könneritz überreichte der 2. Kammer unterm 14. Marz dieses Jahres eine Petition Nr."251. der Haupt- und Nr. 10. der Deputationsregistrande, worin derselbe den Antrag stellt: ES möge die Verbindlichkeit, Postvorspann zu leisten, so viel thunlich, aufgehoben werden, und ex hoffe um so mehr den Beitritt einer hohen Kammer zu erlangen, da der Staat hierdurch wesentlich nichts verliere, auch kein Dritter be einträchtigt werde. — Zur Unterstützung seines Antrags führt derselbe an, daß zwar die Aufhebung sammtlicher Staatsfroh- nen bei der Kammer schon beantragt sei, allein bevor dieselbe er folgen könne, noch manche Schwierigkeit zu beseitigen sein und daher noch einige Zeit vergehen werde, wogegen ihm die Verbind lichkeit zum Postvorspann weniger schwierig und eben so unbe denklich als zeitgemäß erscheine. Er raume zwar ein, daß der gleichen Postvorspanne in den neuern Zerren nicht mehr so oft .stattgefunden hatten als früher, allein dieß gäbe keine Gewährlei stung, daß sie nicht wieder vermehrt und überhaupt gemißbraucht werden könnten, sie bedrückten Einzelne zu Gunsten der Staats kassen und schienen ihm daher in einem constitutioncllen Staate nicht zu paffen. — Früher sei diese Maßregel nicht so drückend er schienen, da bei der schlechten Beschaffenheit der Poststraßen und bei dem traurigen Zustande des Postwesens überhaupt es dem Bauer möglich gewesen sek, die Reisenden eben so gut zu bedie nen , als sie es postmäßig gewohnt gewesen wären. Gegenwär tig aber sei jeder Reisende bei der so trefflichen Einrichtung der Posten und der herrlichen Chausseen an eine früher unbegreifliche Schnelligkeit gewöhnt, und es sei dem Landmann wohl nicht zu- zumuthen, sein an langsames Gehen, gewöhntes Zugvieh dabei aufs Spiel zu setzen. Auch würden diese Anforderungen öfters und gemeiniglich zu einer Zeit gemacht, wo der Landmann sein Zugvieh am wenigsten entbehren könne. — Faßt man nun zu nächst diesen Gegenstand im Allgemeinen ins Auge, so ist wohl nicht zu läugnen, daß das Postwesen ein allgemein nützliches und nothwendiges Institut ist, welches für jeden Staatsbürger von höchstem Interesse sein muß, und daher auch allgemeine Unterstüz- zung verdient. Die frühem höchst mangelhaften Einrich tungen desselben, sowie der ehemalige sehr traurige Zustand der Poststraßen wurden allgemein gefühlt und die Klagen darüber laut ausgesprochen,, daher die jetzigen so vortheilhaften Verbesse rungen beider wohl sehr dankbar anerkannt werden müssen. Un ter diese verbesserten Einrichtungen des Postwesens gehört vor züglich auch diejenige, nach welcher gegenwärtig die Reisenden sehr schnell auf den Stationen expedirt werden und nicht mehr ! wie ehedem ein bis zwei Stunden liegen bleiben müssen, bevor j sie wegen Mangel an Pferden weiter befördert werden konnten, welcher Uebelstand ohnfehlbar wieder eintreten müßte, so bald die Verpflichtung der zu leistenden Assistenz zur Post gänzlich aufge hoben werden sollte. Dieselbe gründet sich zunächst auf die Post ordnung vom Jahr 1713, wo es im §. 53. heißt: daß die Postbe dienten alles Klagen über Mängel bei Beförderung der reitenden Extraposten und Couriere so viel als möglich verhüten, auch hier nächst mit den Fuhrleuten, Bauern und dergleichen sich also ver stehen sollten, daß dieselben ihnen auf begebende Fälle' mit ihren Pferden um ein billiges Lohn zu Statten kommen. In Z. 54. heißt es weiter: dieweil aber deren nur besagte Fuhrleute und Bauern, Anspannhalter hier und da entweder Schwierigkeiten, oder des Lohnes wegen impertinente Anforde rungen zu vermuthen, also sollen hinkünftig in den Städten die Nathe, und auf dem Lande die von Adel und Beamten gewisse Spccisicatkones derer Fuhrleute und Kaleschcnfahrxr und anderer, so Pferde halten, den Postmeistern, und Haltern ausantworten, 'welche sodann denenselben der Reihe nach, und wenn der erste mit seinen Pferden nicht einheimisch, der folgende und so ferner denen selben beizustehen schuldig sein, oder sie dazu durch Zwangsmit tel angehalten werden. Sie, die Postbedienten, aber sind ver bunden, sich des Lohnes halber mit den mehr angcregten Fuhr-,
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