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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 189. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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unterstützt habe, als dm, daß das auf den Bau dieser Brücke zu verwendende Capital sich mit 8K verzinsen werde. — Die Ursache der frühem Abweisung des erstem Gesuchs war die, daß ein Grund zu einer Jntercession nicht vorhanden sei, „da das königl. Finanzministerium die Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit dieses Brückenbaues anerkannt, und denselben zu unternehmen beschlos sen habe, und nur so lange denselben zu verschieben genothigt sei, als die dazu nöthigen Fonds nicht vorhanden."—Dieselbe Ur sache rechtfertigt auch die in diesem Separatvoto beantragte Ab weisung der Petenten; da dieselben neue Gründe nicht angeführt, und die Behauptung, daß die darauf verwandten Gelder 8A Zin sen tragen würden, mit nichts bewiesen worden; die dargethane Richtigkeit dieser Behauptung aber dennoch das Geld nicht her- beischaffen würde. — Im Uebrigen haben Petenten den verfas sungsmäßigen Weg nicht eingeschlagen, und ihr Gesuch noch nicht an die vorgesetzten Behörden gelangen lassen, sondern beziehen sich darauf, daß sie gehört hatten, es seien die Gesuche der Commun Frankenberg zu der höchsten Behörde unberücksichtigt geblieben. —Ueber die Beschwerde der Letztem hat die Kammer bereits ent schieden, und liegt diese nicht mehr zur Beurtheilüng vor, daher das Gesuch der Stadt Chemnitz ganz für sich selbstständig zu be- urtheilen, und also nach Z. 111. der Verfassungsurkunde abzu weisen ist. — Endlich ist doch zu bedenken, daß nicht alle nütz lichen und zweckmäßigen Einrichtungen auf einmal geschaffen werden können, und daß daher die angeführte Resolution des Fi- nanzministerii, „wie dieser Bau unternommen werden solle, so bald die Fonds dazu vorhanden," vollkommen angemessen sei. — Zn Folge dieser Argumente empfiehlt das Separatvotum die Ab weisung der Petenten durch die 4. Deputation. Referent Meisel: Zuvörderst möchte wohl die Präjudi- cialfrage zu entscheiden sein, ob das Separatvotum gillig sei, oder nicht? Ich verweise deshalb auftz. 113. der Landtagsord nung, wo ausdrücklich bestimmt ist, daß ein an die Deputa tion gelangter Gegenstand Lerathen, und der hierüber zu erstat tende Bericht dem genommenen Beschlüsse gemäß abgefaßt wer den soll. Nun war aber anfänglich einstimmig beschlossen worden, den Bericht, so wie er verlesen worden ist, an die Kammer gelangen zu lassen, wie solches das Protocoll und die Megistrande der Deputation beweist, und nur in Folge der we gen Abreise einiger Mitglieder bei der Deputation eingetrete nen Veränderung wurde das Separatvotum, als der Gegen stand nach mehreren Monaten wieder vorkam, abgegeben. Nachdem Abg. Häntzschel (aus Königstein) einige Worte zu Vertheidigung des Separatvotums hinzugefügt, bemerkt Abg. v. Wiefand: Da der Vorstand der4.Deput., der Abg. v. Thielau nicht gegenwärtig ist, so habe ich, weil ich das Separatvotum unterzeichnet habe, folgendes deshalb bemerklich zu machen. Die in Rede stehende Petition der Communrepra- sentanten zu Chemnitz wegen des Baues einer Brücke über die Zschopau gelangte, nachdem selbige bereits stüher in der 4. De putation referirt worden war, in derselben beim Vorlesen des Referates zum nochmaligen Vortrag. Bei dieser Gelegenheit wurden die Gründe sür den früheren Beschluß der Deputation nochmals erwogen, und erschien cs darnach angemessen, auf die Petition nicht einzugehen, und der Kammer deren Abweisung anzuempfehlen. Da die Ansichten der Mitglieder der Deputation dießfalls gecheckt waren, und der Vorstand der Deputation, v. Thielau, der Abg. Häntzschel nebst mir die Minorität bildeten, so erklärte der erstere sich für das vorliegende Separatvotum, wel chem sich der Abg. Häntzschel nebst mir anschlossen. Zur Abgabe dieses Separatvöü waren wir aber nichtnur als Deputationsmit glieder vollkommen befugt und berechtigt, sondern sogar verpflich tet. DeNn wenn beim nochmaligen Vortrag einer Sache nach reiflicher Erwägung eine richtigere: An sicht, ein zweckmäßigeres Gutachten hervortritt, und aus vollwichtigen Gründen als das bessere sich empfiehlt, so halte ich es für Pflicht, -er besseren, richtigeren Ueberzeugung zu folgen, und keinesweges deshalb, weil einmal eine, wenn auch weniger richtige und unangemessene Resolution fchvn gefaßt ist, dabei starr sichert zu bleiben und ge gen bessere Neberzeugung zu verharren. Zu jeder Zeit soll man ja dem Besseren Raum geben; also auch in diesem Falle, wo es klar vor Augen liegt. Die Petenten haben der früheren Be schwerde der Commun Frankenberg wegen des in Rede stehenden Brückenbaues, ohne irgend einen neuen Grund zu Rechtfertigung ihrer Petition hinzuzusügen, bloß inhärirt mit dem Anfuhren, daß sie gewiß glaubten, es werde das auf den erwähnten Brük- kenbau verwandte Capital sich zu 8 pCt. verzinsen. Es ist aber der G laub e der Petenten keine Garantie, und sodann ist die Behauptung, daß das Baucapital sich zu 8 pCt. verzinsen werde, mit etwas nirgends bescheinigt, folglich nach §. 118. der Landtagsordnung abzuweisen. In der Hauptsache hat dem nächst eine hohe Staatsregierung ja schon in der 2. Kammer er klärt, daß selbige dieNothwendigkeit und Nützlichkeit des in Rede stehenden Brückenbaues anerkenne, und daß diese Brückegebauet werden solle, sobald der Baufonds solches »erstattet. Es wird daher zufolge dieser Versicherung von Seiten einer hohen Staats regierung die mehrerwahnte Brücke gebauet werden; sie wird ge- bauet werden, sobald daS nöthige Geld dazu vorhanden ist; un früher kann sie nicht gebauet werden. Diese Angelegenheit ist daher völlig regulirt, und bereits entschieden; die Petition der Communrepräsentanten zu Chemnitz aber ist unzeitig und grund los , und daher abzuweisen. Das Separatvotum wird solchem allen nach vollkommen gerechtfertigt erscheinen, ohne daß es einer weiteren Auseinandersetzung bedarf, und ohne zu erwähnen, daß diese Petition auch nach §. 111. der Verfassungsurkunde abzu weisen ist/ weil die Petenten mit ihrer Beschwerde sich zur Zeit an das betreffende Ministerial-Departement noch nicht gewendet haben. Staatsmlm'ster v. Zeschau: Es ist eine Vorfrage aufge stellt worden, ich will auf dieselbe nicht eingehen. Nur dis Frage möchte man an die Kammer richten: ob der Gegenstand noch weiter in der Kammer zur Berathung kommen könne? Zn Folge der Erklärung des Ministeriums ist die Sache beigelegt worden. Nun kommen die Chemnitzer Communrepräsentanten und inkercediren.. So kann der Gegenstand noch 20l)mal an die Kammer kommen, da wenigstens 200Cömmunen in der dor tigen Umgegend sind, welche dasselbe Interesse haben. Ueber die Sache selbst füge'ich noch bei, daß die Commune Franken berg auf eine Znterimsbrücke «»getragen hat. Ist der Kosten-
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