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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 184. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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sen, «b sic insgesammt jetzt beizulegen oder ob das eine oder an dere dieser Gesetze, entweder ganz oder vielleicht zum Theil, in das Leben zu rufen seien; -andere geehrte Mitglieder haben sich gegen eine theilweise Erlassung eines dieser Gesetze erklärt. Bei den beiden, das Schulwesen betreffenden Gesetzentwürfen scheint mir «ine Spaltung ihres Inhalts allerdings unzulässig ; denn bei dem Volksschulwesen müssen alle beantragte Vorschriften und Einrichtungen in Anwendung gebracht werden können, wenn es hier sich zum Besseren gestalten soll, und selbst die Bewilli gung der Zuschüsse aus der Staatskasse könnte nur dann, wenn die übrigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs verkündet sind, mit begründeter Hoffnung, den Zweck ganz zu erreichen, gesche hen. Wie ich demnach dieses Gesetz für ein geschloffenes Ganzes halte, eben so ist es mit dem, ohnehin nur aus 13. bestehen den Gesetze über das Gelehrtenschulwesen. Andere Ansichten lassen sich aber meines Erachtens bei den beiden andern Gesetzentwürfen nehmen. Aus dem Gesetzent würfe über Aufbringung der Parochiallasten dürften sich wenig stens die Bestimmungen, welche entweder auf verhältnißmäßige Mitleidenheit aller Mitglieder der Kirchen - und Schulgemeinden bei Aufbringung des Erfordernisses für Kirche und Schule, wel ches für letztere hier und da sich steigern möchte, sich beziehen, oder Entscheidungen über Gegenstände, die bisher oft zu Irrungen Anlaß gaben, enthalten, allerdings zu einer Aushebung eignen, wenn nicht dieses ganze Gesetz, das wohl hin und wieder zu einer Verschiedenheit der Ansichten führen möchte, berathen werden mag. Auch aus dem Gesetzentwürfe über die Einführung der Kir chenvorstände könnten z. B. die Bestimmungen über die ihnen aufzutragende Verwaltung des Kirchenvermögens und Vertretung der Kirchengemeinde durch sie, einzeln herausgegeben und auch dadurch den Gemeinden eineWohlthaterwiesen werden; indessen würde rücksichtlich der Zeit, welche die Bearbeitung und Ver handlung in SenKammern erfordert, wenig gewonnen werden, weil so sich nur die Wirksamkeit derKirchenvorstände verminderte, alle übrigen Festsetzungen über deren Organisation und Geschäfts ordnung aber nicht entbehrt werden könnten, sowie überhaupt, wenn das Gesetz über das Volksschulwesen ohne die Gesetze über Aufbringung der Parochiallasten und über Kirchenvorstände hin ausgegeben werden sollte, diejenigen Bestimmungen in den letz teren, auf welche sich in dem ersteren bezogen worden ist, in Er wägung genommen werden müßten. Uebrigens hat das Ministerium des Cultus die Erlassung der fraglichen Gesetze, um beschäftigt zu sein, nicht zu wünschen; an Gegenständen für seine Thätigkeit fehlt es ihm nicht, zumal es eine Menge administrativer Geschäfte, die seiner eigentlichen Bestimmung fremd sind, auf sich hat, und es wird vielleicht auch der nächsten Ständeversammlung Erfolge davon vorlegen können. Was der geehrte Ahg. v, Welck für die Dringlichkeit des Gesetzes über das Volksschulwesen erwähnte, ist auf einen Vor gang gegründet, der schon nach der bestehenden Gesetzgebung als ein Ungebührm'ß sich darstellt, und dessen Duldung eine Schlaff heit der Behörde verrath. v. Posern: In Bezug auf die von dem Hrn. Minister hxs Cultus geäußerten Wünsche haße sch mich bereits gestern vorläufig ausgesprochen, ich wollte, da mir die Abkürzung des Landtages im Interesse des ganzen Landes gar sehr am Herzen liegt, diese Abkürzung aber, wenn wir so viel umfassende Ge setze noch auf diesem Landtage berathen sollen, ein Unding wird, mich heute ausführlicher darüber aussprechcn, allein das, was ich anführen wollte, ist so eben von Sr. kön. Hoheit sehr aus führlich und besser, als ich es würde haben thun können, er wähnt worden; ich gestatte mir daher, nur noch auf wenige noch nicht berührte Puncte aufmerksam zu machen, und beziehe mich auf das, was ich bereits gestern sagte. Es ist der Wunsch, das innigst gefühlte Bedürfniß in der Kammer eben so, wie des ganzen Landes, unser Landtag möge nicht in einen ewigen ausarten; darum, glaube ich, darf bei der heutigen Berathung nicht die Nützlichkeit, sondern nur noch die durch die Constitution gebotene äußerste Noth- wendigkeit uns zur Richtschnur dienen, wenn wir darüber ab stimmen, welche Gegenstände noch von den jetzt versammelten Kammern in Berathung gezogen werden sollen; daß aber diese äußerste Nothwendigkeit bei diesen Gesetzen nicht hervortritt, ist von einigen Sprechern vor mir genugsam dargethan worden. Wenn aber Mehrere wünschen, es möge wenigstens das eine Gesetz über die Volksschulen in Berathung gezogen werden, und dabei behaupten, es werde dieß keineswegs so aufhältlich sein, so erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß das Gesetz über das Volksschulwesen in der vom Volke gewünschten Maße gar nicht in's Leben treten wird, wenn nicht zu gleicher Zeit das Gesetz, die Beiträge zu den Parochiallasten und Schulbrdürf» niffen betreffend, ihm beigefügt werden kann, da, wenn es sich um Erbauung neuer Schulen u. s. w. handelt, es auf diese Beiträge hauptsächlich ankommt; jene, durch das neue Schul gesetz hervorgerufenen Veränderungen werden also erst in's Leben treten, wenn darüber feste Bestimmungen in's Land ergangen sind, wer und wie viel em jeder zu zahlen hat. Aufhältlich wird aber allerdings die Berathung über jene Gesetze sein, denn wir betreten mit ihnen ein weites, viel umfassendes Feld, es ist dieß ein Gegenstand, der die volle ungetheilte Aufmerksamkeit der Stände verdient und nöthig hat, eine Aufmerksamkeit, die dem so hochwichtigen Gegenstände zur Zeit bei dem Drange der vielen, bereits begonnenen Geschäfte aber nicht zu Theil werden kann. Ich erinnere nur an die Fixirung der Schullehrer und an den im Lande längst gefühlten Wunsch, daß hierzu ein Weg gefunden werden möge, der allen Staatsbürgern die Verpflich tung auflegt, ein Scherflein hierzu beizutragrn, nicht blos denen, welchen die Vorsehung.Kinder schenkte, deren viele bei der jetzi gen Einrichtung der Last des Schulgeldes fast unterliegen. Prinz Johann und y. Carlowitz verkennen zwar eben falls die hohe Wichtigkeit der Sache nicht, haltender die Bera thung der fraglichen Gesetze noch bei gegenwärtigem Landtage für unausführbar und die Gebrechen unsers Schulwesens doch nicht für so groß und dringend, daß mit jenen nicht bis zum nächsten Landtage sollte Anstand genommen werden können, wobei es sich bloß um eine Frist von bis 1^ Jahr handeln werde.
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