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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 184. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Prinz Johan n bemerkt nochdaß Ls weit zweckmäßiger fein werde, jene Gesetze im Zusammenhänge zu berathen. - v. Weber: Auch ich wünsche, daß das Gesetz über die Volksschulen, oder wenigstens alle Bestimmungen, welche sich auf die von den Gemeinden und aus der Staatskasse zu gewäh renden Mittel beziehen, noch auf diesem Landtage berathen werden. Die Wohlfahrt des Staates und der einzelnen Staatsbürger hat ihre Wurzel in der Volkserziehung. Die Anstalt, wodurch der Staat gute Menschen und nützliche Staatsbürger zieht, indem er jeden Einzelnen in seiner Jugend viele Jahre hindurch belehren und zum Guten gewöhnen läßt, erfreuet sich mit Recht der allgemeinsten Lheilnahme. Sie steht den Anstalten gegenüber, durch welche der böse Wille derer, die der Zucht des Staates entwachsen sind, im Zaume gehalten werden muß, den Anstalten, die die Person und das Eigen» thum durch Zwangsmaßregeln sicher stellen. Will man nun, wieso häufig geschieht, den Staat mit einem Mechanismus, mit einer Uhr vergleichen, so erhellet, daß es sogar wichtiger ist, dafür zu sorgen, daß die Rader seiner Getriebe brauchbar gebildet werden, als daß man viele Leute ansteüt, welche, dem unregelmäßigen Gange der Maschine nachhelftn. Bürgermeister Ritterstädt verwendet sich ebenfalls für die Berathung der fraglichen Gesetzentwürfe auf dem jetzigen Land tage, wenigstens in der vom Bürgermeister Wehner beantragten Maße; und schließt sich auch noch der Präsident dem letzter wähnten Anträge an, und stellt dann nach einer kurzen Discus- . sion über die Art der Fragstellung zuvörderst die Vorfrage: Sol len die Fragen über die beiden Gesetzentwürfe, die Volksschulen und die Gelehrtenschulen betr., getrennt werden ? Welche mit 2L Stimmen gegen 3 bejaht wird. Derselbe fragt dann weiter: Soll das Gesetz über dieVolks- schülen für den nächsten Landtag ausgesetzt und das dießfattsige Geldbedürfm'ß bei dem auf gegenwärtigem Landtage noch zu be- rathenden Budget mit ausgeworfen werden ? und sodann: Soll -Gleiches hinsichtlich der Gelehrtenschulen geschehen ? . Von' welchen beiden Fragen die erstere mit 20 gegen 8, die andere mit 22 gegen 6 Stimmen bejaht wird. Als hierauf noch eine Frage aufdie Modalität der beschlösse- 'Nen Vvrherathung gestellt werden soll, erinnert v. Weber: Es komme hierbei zuvörderst auf die Zusarm mensetzung der fraglichen Deputation an; indem, wenn st'e z.B. aus lauter in Dresden wohnhaften Mitgliedern bestehen sollte, die Wahlfreiheit hierdurch beschränkt werden würde, weshalb er denn auf nähere Erläuterung hierüber antragm müsse: 0. Deutri ch weiset demselben jedoch nach, daß Z. 120. der Landtagsordnung über diese Frage vollkommen beruhigende Auskunft gebe. , DiehieraufvomP rasi deuten gestellte Frage: Genehmigt die Kammer hinsichtlich der erwähnten Vorberathung die von der Deputation vorgeschlagene Modalität? wird allgemein mit Ja beantwortet. Referent trägt nunmehr aus dem Deputationöberichte folgendes, vor:- Endlich die noch übrigen, zum Lheil sehr umfänglichen Decrete und Gesetzentwürfe, als: der Entwurf zur Landtags ordnung, der Gesetzentwurf wegen der öffentlichen Tanzbelusti gungen, der Gesetzentwurf, die,Angelegenheiten der Presse.be treffend, der Gesetzentwurf, die Staatsangehörigkeit und das Staatsbürgerrecht rc. betreffend, so bereits vorliegen;— der Gesetzentwurf, das Lottospiel und Colligiren zu auswärtigen Lotterieen betreffend, die Krcistagso.rdnung (die zeitherige Kreis- tagsverfassung in den alten Erblanden soll nach tz. 61. der.V.er- fassungsurkunde fortbestchen, und die Modifikationen, welche darin eintreten sollen, sind nicht so dringend, als daß nicht das zeitherige Verhältniß der Kreisstände bis zum nächsten Landtage fortdauem könne), die revidirteOrdonnanz, der Gesetzentwurf, die Entschädigungen wegen gelieferter Stückpferde betreffend, der Gesetzentwurf, die Verhältnisse der evangelischen und katholi schen kirchlichen Behörden betreffend, der Gesetzentwurf, hie Maßregeln gegen Vagabonden und Bettler betreffend, so weit nicht durch Verordnung das desfallsige Gesetz überflüssig gemacht worden wäre, der Gesetzentwurf, die Beitrage zu den Parochial- lasten und Schulbedürfnissen betreffend, der Gesetzentwurf, die Einführung von Kirchenvorständen und Vertretung, des Kirchen vermögens betreffend, der Gesetzentwurf, die Bestrafung der Holzdieb stähle und Forstfrevel rc. betreffend, so noch, vorgelegt werden sollen, -- waren nach der Ansicht der Deputation, da sie, obschon mehr oder minder gewünscht und nöthig, doch nicht so dringlich sind, daß um ihrer willen der jetzige. Landtag allzu lange auszudchnen wäre, und ihr Erscheinen nicht noch jedenfalls bis nach dem nachstkünftigen Landtage Anstand haben könne, wobei es auf einen zwischen dem Ende des jetzigen und dem An fänge des nächsten Landtags inneliegenden Zeitraum von'höch stens 1H Jahren bei denen ankame, welche beim nächsten Land tage vorgenommen würden, bis zu einer der künftigen Versamm lungen der Stände gänzlich und, was das Gesetz über Staats angehörigkeit u. s. w. betrifft, zum Zweck der vollständigen Berathung bis dahin auszusetzen. In Bezug auf das Gesetz über Bestrafung der Holzdiebstähle und Baumfrevel rc. ist noch zu bemerken, daß dasselbe weder zu Ausführung der Verfassung und zür neuen Organisation der Behörden erforderlich, noch von den vorigen Standen beantragt worden ist, und somit nichtm die Kategorie derer Gesetze gehört, welche nach dem Plane der Slaatsregierung die Berathungsaufgabe der jetzigen Standever- sammlung haben sein sollen, wie denn auch dasselbe nicht in der Thronrede mit angekündigt worden ist; daß auch jedenfalls der allzu öftere Wechsel der Gesetze nachtheilig, vor wenigen Jahren aber erst ein Gesetz über Bestrafung der Holzdiebstähle und Baum frevel (Mandat vom 27. November 1822) erschienen, daß auch voraus zu sehen ist, es werde, wenn man, dieses Gesetz mit einem anderen vor Erlassung des neuen Criminalgesetzbuchs vertauschen wollte, und wenn vielleicht in dem Eriminalgesetzbuche hinsicht lich der Strafen überhaupt und insonderheit derer des Diebstahls, von andern Grundsätzen, als den im vorzulegenden Specialge- setze über die Holzdiebstahle rc. angenommenen, ausgegangen würde, dann auch das neue Specialgesetz eine Umänderung erlei den müssen,, daher denn dasselbe wohl erst mit ober nach dem Eri- minalgesetzbuche zur Vorlage an die Standeversammlung zu bringen sein dürfte. Noch könnte zwar vielleicht in Frage kommen, ob es nicht zweckmäßiger sei, wenn die Gewerbordnung, die Executions- und Wechselordnung, nebst den beiden Schulgesetzen und dem Eriminalgesetzbuche/ von einer Deputation künftig berathen werde, welche nach Eröffnung des nächsten Landtags zu ernen nen und, wahrend letzterer darauf vertagt sei,, die Begutachtung über diese Gesetze vollende, nach dessen Erfolge die Stände wie derum zusammenberüfen würden. ° Allein, wenn nach dem Vor schläge der Deputation die Gewerbe-, Executions- und Wechsel ordnung, die beiden Schulgesetze und das Criminalgesetzbuch von
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