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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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280. Außerordentliche Beklage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 30. Januar 1834. Nachrichten v Hundert und zwei u. neunzigste öffentlicheSitzung der ersten Kammer, am 21. Januar 1834. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht der I. Deputation, die Ab kürzung des jetzigen Landtags betreffend. v. Deutrich: Es bleibe ja jedem Mitgliede unbenommen, seine Wünsche in Hinsicht der Redaktion der Deputation zu übergeben. Prinz Johann: Es sek ja hier lediglich von Redaktions veränderungen, nicht von materiellen Bestimmungen die Rede. Seeretair v. Zedtwitz: Mindestens den königlichen Be auftragten müsse unbenommen bleiben, Nedactionsdemerkungen zu machen. V.D eutrich: Es verstehe sich dieß theils von selbst, theils könnten auch die königl. Beauftragten ihre Wünsche der Deputation übergeben. Staatsministerv. Lindenau erklärt, wir sich die Negie rung hiermit vollkommen zufrieden stelle. v. Po fern: Die Nedactionsveränderungen und überhaupt -as, was bei 6., 7., 8. von der Deputation berührt worden ist, haben uns bisher unendlich viel Zeit gekostet; es kann mich daher nur freuen, wenn dieß künftig nach dem Vorschläge der Deputa tion nicht mehr der Fall sein wird, und obschon mein Wunsch eigentlich noch weiter geht, vielmehr dahin gerichtet ist, es möge ein Weg aufgefunden werden, wo, unbeschadet der Freiheit der ständischen Berathung und Beschlußfassung, alle und jede Re daktion der Gesetze in die Hände der Regierung gelegt wird, weil ich überzeugt bin, - daß hierdurch die ewigen Landtage sich um Meles abkürzen ließen , und dem Lande viel Geld erspart werden würde, so bescheide ich mich doch gern, daß ein dergleichen An trag bei dem jetzigen Geiste der Zeit wenig Beifall finden wird, und es genügt mir vor der Hand, hierüber wenigstens meine Meinung öffentlich ausgesprochen zu haben; ich überlasse daher das Weitere der Zeit, und bemerke nur noch, daß eine ähnliche Idee bereits schon früher einmal in dieser Kammer aufgetaucht ist, als Hr. v. Einsiedel uns einen Vorberkcht über die allgemeine Mi- litairpflicht vortrug. — Der Präsident fragt, und zwar wegen jedes Punktes einzeln: Nimmt man die Vorschläge der Deputation unter Nr. 6. (Nr. 7. und 8.) an? Es erfolgt bejahende Antwort, und zwar wegen Nr. 6. und 8. einstimmig, wegen Nr.7. mit29gegen 5Stimmern Der neunte Punkt lautet: Daß die Vorlesung der gedruckt vorliegenden Decrete durch den Referenten, ingleichen die Vorlesung derjenigen Zß. oder Ar tikel, zu denen weder rin Amendement schriftlich eingereicht, noch om Landtage. ein solches bei der Berathung aufgestellt worden, nicht minder' der zu solchen Paragraphen oder Artikeln gehörigen Motiven, gänzlich unterbleibe. Er kann, wie der Referent bemerkt, nach demjenigen, was zu Nr. 2. beschlossen worden, nur noch wegen Vorlesen der Dekrete in Frage kommen, die nach dem Vorschläge der Depu tation unterblieben sen würde. V. Weber findet die Zeitersparnkß, welche dieß bewirken kann, zu unbedeutend, um dadurch die Oeffentlichkrit zu beein trächtigen. Prinz Johann, aber macht darauf aufmerksam, daß die königl. Decrete ja schon beim Eingänge abgelefen würden, und findet sodann chie Frage: Genehmigt man den Vorschlag der Deputation unter Nr. 9. so weit er die unterlassene Vorlesung der Decrete betrifft? bejahende Antwort mit 92 Stimmen gegen 3. Demnächst erbittet sich v. Weber das Wort: Es ist bis weilen von uns über umfänglichere Gesetzentwürfe 14 Tage und langer speciell berathen worden, ohne daß wir die Wahrschein lichkeit für uns gehabt haben, daß das Gesetz den in demselben angenommenen Grundsätzen nach die Zustimmung der Kammer erhalten werde. Ebenso könnte dieser Fast bei der Berathung ganzer Gesetzbücher cintretcn. Die Annahme oder Verwerfung eines umfänglichen Gesetzentwurfs hangt aber meistens nicht so wohl von kleinen Modifikationen einzelner §§. als von jenen Grundsätzen ab. Diese Verfahrungsweise setzt uns einer zwei fachen Gefahr aus: erstlich, daß die Zeit, die wir mit her Bcra- thung einzelner tztz. zubringen, verloren gehe, zweitens, daß wir wohl sogar geneigt gemacht werden, ein Gesetz, weil wir darauf so viel Zeit verwendet haben , auch dann anzunehmen, wenn wir es zu verwerfen Gründe haben. Ich trage daher darauf an, daß unter Nr. 10. die Bestimmung ausgenommen werde: „daß bei Gesetzbüchern oder umfänglichen Gesetzen über die ein zelnen Abheilungen eine allgemeine Berathung vvrangehen und Hierauf darüber aögestimmt werden solle, ob die Berathung im Einzeln sortznsttzen oder ob der Gesetzentwurf zu verwerfen sei, daß aber, wenn die Fortsetzung der Berathung beschlossen worden, am Ende der speciellm Berathung nochmals über die Annahme oder Verwerfung abgestimmt werde." Diesem Anträge tritt Prinz Johann nicht bei, weil nach den bisher gemachten Erfahrungen die vorqusgehende Princip- frage mindestens nicht zur Abkürzung geführt habe und die Re gierung nicht verlangen könne, daß jedes Gesetz speciell diöcu- tirt werde. v. Weber: Ihm fei kein §. der -andtagsorbnung öS«
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