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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 170. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2388 er ¬ reich ziehen zu müssen. Es fragte sich nur bloß: kann unter dm jetzt bestehenden Umstanden diese Verbindlichkeit aufgehoben werden? Die Deputation glaubt, daß das nicht möglich sei, weil durchaus die gute Einrichtung mit der Post wieder zurück gehen würde. Dresden allein und dessen Umgegend kann keine Norm abgeben, und ich glaube, wenn durch das verspro chene Regulativ, wie es von der Negierung zugesagt und von der Deputation beantragt worden ist, die Postmeister angewie sen werden, die Pferde nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie durch Contract keine mehr bekommen, so glaube ich, würde dem Nachthelle bedeutend abgeholfen. Wenn gesagt wird, daß überhaupt dnrch Accord die Pferde erlangt werden könnten, so glaube ich das nicht; denn wenn z. B. ein Postmeister vielleicht nur alle halbe Jahre 50 bis 60 Pferde braucht, so wird man nicht leicht einen Contract deshalb eingehen, und er kann die Pferde nicht bekommen, wenn ihm kein Zwangsmittel zur Seite steht. Wird das Postwesen freigegeben, dann wird es freilich etwas anderes sein. Staatsminister v. Lindenau: Eine verehrte Kammer möge es gestatten, über den verhandelten Gegenstand noch einige allgemeine Bemerkungen beifügen zu dürfen. Wenn ich damit, daß die bestehende Verpflichtung zur Post vorspann für manchen Grundbesitzer lästig und drückend und dar um eine veränderte Einrichtung wohl wünschenswerth ist, voll kommen einverstanden bin, so muß ich doch glauben, daß unter den heutigen Verhältnissen und bei der eigenthümlichen Lage un seres Vaterlandes die beantragte Aufhebung jener Verbindlichkeit mit zu viel Störungen und Nachtheil verbunden sein würde, um verwirklicht werden zu können. Wäre es möglich, daß allePostmeister des Landes sich durch Vertrage der erforderlichen Pferdezahl jederzeit zu versichern ver möchten, so würde ich den Antrag unbedenklich unterstützen; allein diese Möglichkeit ist für gewisse Puncte des Landes und ge wisse Zeiten des Jahres darum schwerlich vorhanden, weil das Bedürfniß kein regulaires, sondern Zu selten, groß und wechselnd ist, um die Möglichkeit von Verträgen und dauernden Einrich tungen zu gestatten. Drei Veranlassungen sind es Zunächst, die in Sachsen ein ungewöhnliches Pfcrdebedürfniß herbeiführen: die Leipziger Mes sen, der Besuch der böhmischen Bader und Reisen fürstlicher Per sonen; wenn bei solchen Gelegenheiten an kleinen pferdearmen Orten manchmal fünfzig und mehr Pferde über den gewöhnlichen Dienst erfordert werden, so wird es meistens eine Unmöglichkeit sein, diese anders als durch gezwungene Vorspannverbindlichkeit herbeischaffen Zu können. Daß aber im Postdienst keine Stockungen eintreten, daß dm Reisenden kein Grund zur Unzufriedenheit gegeben werde und Sachsen in der Güte seiner Posteimichtungen nicht hinter dem Nachbarlands zurückbleiben möge, das müssen wir eben so sehr wünschen, als es gewiß sehr unerwünscht sein würde, das Rei sen in Sachsen erschwert und die alten Klagen über sächsische Po sten wieher erneuert zu sehen. Mein zu einer solchen ungestört pünktlichen Auftechthaltung des heutigen Postdienstes ist Zwangsverbmblichkeit zur Pferde ¬ stellung unemveyrnch, die denn auch in ganz Deutschland, ja wenn ich nicht irre, mit wenigen Ausnahmen auf dem ganzen europäischen Continent besteht. In Frankreich sind allerdings Diligenzen uud Eilwagen Pri vatsache und vortrefflich bedient; allein was in einer geschlossenen Monarchie von 32 Millionen Seelen angemessen und möglich ist, kann nicht auf unser zerstückeltes Deutschland übergetragen wer den ; die Extraposten sind königl. und auch dort, so viel ich mich entsinne, hinsichtlich des Pferdeherbeischaffens mit den unsrigen gleich berechtigt. Nur in der Schweiz findet eine Ausnahme statt, wo das Fortkommen der Reisenden der freien Concurrenz überlassen ist und eigentliche Extraposten nicht vorhanden sind*); allein diese Freiheit ist für das Beste der Reisenden nicht eben gün stig; indem man dort, wie ich vermöge mehrmaliger Erfahrung behaupten kann, langsam und theuer reisst. Aber auch abgesehen von dem allgemeinen Interesse des Staates für Aufrechthaltung eines pünktlichen Postdienstes sind wir auch durch Verträge dazu verbunden; denn das schöne, ge meinnützige Institut der Eilwagen kann in Deutschland nur durch Verträge aufrecht erhalten werden. Auch diese Eilwagen führen manchmal ein außerordentliches Bedürfniß von 20, 80 und mehr Pferden herbei, dem durch gezwungene Vorspann entsprochen werden muß, da der Staat die Erfüllung von Staatsvertragen der Willkühr und den Zufälligkeiten einer freien Concurrenz nicht überlassen darf. Aus diesen Gründen -und darum, weil wir durch eine un gewisse und mangelhafte Posteinrichtung in ein Mißverhältniß zu ! allen Nachbarstaaten treten würden und weil die sichere und rasche Beförderung der Poststücke und der Reisenden für ein Gewerbe- und Handeltreibendes Land, wie Sachsen, von zu hohem Werths ist, als daß nicht dafür der einzelne Staatsbürger eine doch nur selten und ausnahmsweise eintretende lästige Pflicht gern über nehmen sollte, muß ich die gesetzliche Aufhebung der bestehenden Verbindlichkeit zur Postvorspann für sehr bedenklich halten. Vicepräsident v. Haase: Auch mir scheint die Sache so zu sein, und es scheint sich übrigens alles, was bis jetzt gesagt wor den ist, mehr auf den Mißbrauch zu beziehen, und da uns die Versicherung gegeben worden ist, daß man ein Regulativ anord nen, und Rücksicht darauf genommen werden soll, daß nicht Lohnfuhren von dm Postmeistern geleistet werden, so glaube ich, daß die Last sehr erleichtert werden könne; daß aber diese Last ganz zu beseitigen sein könnte, scheint mir nicht möglich. Da auf gestellte Frage der Antrag des Abg. v. Lhkelau nicht die ausreichende Unterstützung erhielt, so stellt der Präsident die Frage: Wird dem Deputationsgutachten beigestimmt? Sie wird einstimmig bejaht. Abg. Roux besteigt hierauf noch die Rednerbühne, verliest die ständische Schrift auf das königl. Decret, die Reform der in direkten Abgaben betreffend, und eben so, nachdem unterdessen eine Vereinigung mit der I. Kammer erreicht worden war, die ständische Schrift, in Bezug auf das Gesetz, bas Untersuchungs verfahren gegen Vergehen wegen indirccter Abgaben. Die Kammer ertheilt beiden Schriften ihre Zustimmung, P mit Ausnahme einiger Straßmzüge durch GraubüMm-
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