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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 194. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 3. Februar 1834. Nachrichten v Hundert und vier u. neunzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 23. Januar 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Entwurf des abgcänderten Straf gesetzbuchs für die Königl. Sächs. Kruppen. Referent: Klar ist mir-, daß der Staatsminister die 2. Classe dieser Strafe unterworfen wissen will; eben so klar, daß sie bei Wiederholung stattsinden soll; aber weniger klar ist mir, ob diese Strafe auch bei der ersten Classe anzuwenden sei. Staatsminister v. Zezschwitz: Ich glaube, es könnte letz terer Fall wohl stattsinden, wenn dienstliche Rücksichten Platz greifen, wenn man aber diese Strafe ganz frei ohne irgend eine solche Beschränkung hinstellen wollte, so ist die Besorgniß nicht ganz zu unterdrücken, daß eine ungewöhnlich harte Straft statt sinden möchte. Der köm'gl. Commissar, Oberst v. Nostitz: Die Staats regierung hat die Absicht, hier Modisicationen eintreten zu lassen. Bis jetzt wurde der Kettenarrest in dunklen Gemächern verbüßt, in Zukunft soll er aber in einem gewöhnlichen lichten Gefängnisse verbüßt werden, mithin ist schon dadurch eine große Erleichterung gegeben. Dann ging auch die Ansicht der Regierung dahin, die Dauer des Kettenarrestes auf 6 Wochen zu beschränken. Referent: Ichglaube, daß der Zweck des Deputations gutachtens durch die Vorschläge des Hrn. Staatsministers gro- ßentheils verloren gehe. - Fürst v. Schönburg: Nach tz. 32. kann der Soldat, wenn er mehrmals Fehler begangen hat, ohnedieß schon in die 2. Classe gesetzt werden. Die Frage desPräsidenten: Wird das von der Deputa tion gestellte Gutachten, vorbehältlich der Unteramendements des Hrn. Staatsminksters, angenommen ? wird gegen 4 Stim men bejaht. , Der königl. Commissar, Oberst v. Nostitz: Da das De putationsgutachten vorbehältlich der Vorschläge des Hrn. Staats ministers angenommen wurde, so erlaube ich mir, die Reda ktion des tz. 34. vorzuschlagm. v. Carlowitz: Ich kann mit den vom Hrn. Kriegsmini ster vorgeschlagenen Zusätzen schon der Fassung nach nicht ein verstanden sein; denn wenn man sagt: „so weit der Dienstzu stand es nothwendig macht", so weiß ich nicht, was damit be stimmt sein soll. Der Präsident: Ich glaube wohl auch, daß jetzt eine besondere Redaktion nothwendig ist; denn wir haben die Fas sung der Deputation angenommen, die bezieht sich auf das om Landtage. Allgemeine; die Bemerkungen des Hrn. Staatsministers gehen aber blos auf den Friedenszustand. Der königl. Commissar, Oberst v. Nostitz.: Die Bemer kungen des Hrn. Staatsministers gehen blos auf die von der Kammer angenommene Straft des Krummschlkeßens in Frie dens - und Kriegszeiten. Die Fassung des tz. würde sich also wesentlich verändern müssen. Der Sprecher schlägt nun eine vollständige Fassung des tz. 34. vor. — , ' Referent stellt nochmals seine Bedenken gegen die vom Hrn. Staatsminister gemachten Vorschläge auf, und es bemerkt D. Deutlich: Ich gestehe doch, daß, wenn von Seiten der Staatsregiemng solche Vorschläge an die Stande gebracht werden, wir uns doch zunächst daran zu halten haben, umso mehr, da solche Modisicationen, wie sie hier vorgeschlagen werden, der Sache angemessen erscheinen. Ich glaube, dass kein besonderer Grund vorliegt, warum wir von diesen Vor schlägen, welche vom Hrn. Staatsmimster gemacht worden sind f übweichen sollen; denn das, was dabei zu berücksichtigen ist, ist gewiß berücksichtigt worden. Zn uns selbst kann doch kaum ein Motiv liegen, Bedenken gegen solche durchaus sach gemäße Vorschläge zu haben, daher ich auch der Ansicht bin, es möchten diese Vorschläge angenommen werden. Bürgermeister Ritterstädt: Ich würde mich ebenfalls damit vereinigen, nur ein Bedenken geht mir noch bei. Es scheint mir, wenn die dritte Modifikation angenommen wird, daß eine doppelte Art der Straft statt finden würde; nämlich in den Fällen, wo eine längere Strafart nicht anwendbar ist, tritt schon tz. 37. ein, und es scheint mir, daß diese Modifika tion überflüssig ist. Der königl. Commissar, Oberst v. Nostitz: Ich muß allerdings erwähnen, daß in der neuen Gesetzgebung bei tz. 37. angenommen ist, daß dem Manne, welcher sich auf Commando befindet und diese Strafgewalt nicht hat, in den Fallen, wo er mehr als vier Lage gemeinen Arrest zu erkennen hätte, nichts übrig bleibt, als mit einem Tage Krummschließen zu be strafen. v. Carlowitz: Von allen Gründen, welche gegen das Deputationsgutachten geltend gemacht worden, scheint mir der am wenigsten Stich zu halten, der daraus entnommen ist, daß in der Stellung der Kammer liege, den Entwurf zu mildern. Ich glaube nicht, daß man sich die Stellung dieser beiden Be hörden so denken muß, daß der Staatsregicrung Pflicht sei, auf harte Strafmaßregeln zu halten, und die Pflicht der
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