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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 185. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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und statt geschärften Arrestes bei Unterofsicicrs nur dann verfügt werden, wenn dessen Dauer die Geltung von 12 Wochen ein fachen gemeinen Arrestes erreicht. Gemeine der I. Classe, welche statt kürzerer geschärfter Arreststrafe mit Detention in der Mi- litairstrafanstalt bestraft werden, rücken nach ihrer Wiederkehr aus derselben sofort wieder in die 1. Classe, wenn nicht durch Spruch eines Disciplinargerichtes das Gegentheil bestimmt wird. Bei Gemeinen 2. Classe kann jede Arreststrafe in Detention in der Militairstrafanstalt verwandelt werden." Staatsminister v. Zezs chwitz_ ertheilt dieser Veränderung die Zustimmung, der Antrag erhält auch die ausreichende Unter stützung und wird sofort angenommen. . Die 58. und 60., so wie der Wegfall des §. 59. wird einstimmig genehmigt. Das Gutachten der Deputation lautet ferner noch: Indem die Deputation hiermit ihre Bemerkungen zu dem allgemeinen Theil des revidirten Militairstrafgesetzbuchs schließt, erlaubt sie sich, noch auf einige Artikel in dem besondern Theil aufmerksam zu machen, die, ohne nothwendige Folgen der anzu nehmenden allgemeinen Principien zu sein, dennoch ihres Zusam menhangs wegen, in dem sie mit denselben stehen, oder aus spe- ciellen Gründen eine sofortige Abänderung nach der Ansicht der Deputation zu erheischen scheinen. — Zuvörderst erschien die Ab änderung bei Art. 93. und 98., als jeder- Willkühr Seiten der Abern vorbeugend und mit den abgeänderten Bestimmungen in Bezug auf die körperliche Züchtigung im Einklang, wohl geeignet, herausgehoben zu werden, und die Deputation empfiehlt der Kammer die Annahme derselben in der von der Regierung bean tragten Maße. — Desgleichen scheinen die Abänderungen der Artikel 185. und 186. in Bezug auf die Folgen der Desertion so sachgemäß, ja unentbehrlich, daß die sofortige Annahme jeden Falls erforderlich sein dürste. Denn wenn bisher der wiederer langte Deserteur seine Dienstzeit von vorn an dienen mußte, so bewirkte dieß nach Verschiedenheit der Falle eine gar nicht von dem Grade der Verschuldung abhängende Ungleichheit in der Be strafung, welche durch Vie vorgcschlagene Abänderung aufs zweck mäßigste ausgeglichen wird. Und eben so ist die Abschaffung der Todeserklärung und Vermögensconsiscation bei der Desertion durch die Bestellung eines Abwesenheitsvormunds für den Deser teur Und Erhebung der Stellvertretungssumme aus seinem Ver mögen auf eine der Billigkeit und dem neuen Aushebungssysteme ganz angemessene Weise ersetzt worden, eine Bestimmung, die bei der öftern Anwendbarkeit derselben wohl kaum langer zu ver schieben sein dürfte. — Auch diese beiden Artikel werden daher Seiten der Deputation ganz nach Maßgabe des Entwurfs der Kammer zur Annahme empfohlen. — Wenn ferner der Entwurf in dem neuen Artikel 187. die bisher schon geltenden Bestimmun gen des Mandats vom 11. August 1827 mit einer dem neuen Strafsysteme angemessenen Modisication ausgenommen hat, so bürste es eben so unbedenklich als rathsam sein, die Slaatsregie- rung zu autorisiren, diese Disposition kn der beantragten Maße entweder, wenn sie es für erforderlich findet, in den mit Abän derungen zu publickrenden besondern Theil aufzunehmen, oder sonst die getroffenen Abänderungen zu öffentlicher Kenntniß zu bringen. — Endlich hat der Artikel 206. des allgemeinen Theils in so fern einiges Bedenken bei der Deputation erweckt, als er mit den Bestimmungen 49. und 50. des Gesetzes über die Er--' füllung der Militairpflicht.nicht zu Harmoniken schien. — Wenn nämlich kn letzterm Gesetz für dasselbe Vergehen vor dem Eintritt in den Soldatenstand verlängerte Dienstzeit oder resp. Erlegung der Stellvertretungsfumme angedroht ist, so fehlen beide Bestim ¬ mungen in dem Strafgesetzbuchs, und es ist statt der erster« blos 14tägiger Arbeitsarrest bei Wasser und Brod als Strafe be stimmt. — Die Deputation erlaubt sich in Folge dessen, der Kammer vorzuschlagen, an die Regierung den Antrag zu richten: „ Den Artikel 206. mit den ZK. 49. und 50. des Gesetzes über die Militairpflicht in Einklang zu bringen." Nachdem sich nach allem diesen der Umfang der wichtigere abzuändernden Bestimmungen deutlich genug übersehen läßt, so erlaubt sich die Deputation noch zu bemerken, daß mür eine Menge kleinerer, auf veränderte Einrichtungen beruhenden Ab änderungen in den besondern Theil, als z. B. die Benennung der Kaffen rc., wohl unbedenklich der Regierung überlassen werden könne, und richtet ihren Schlußantrag dahin: „daß es der Kammer gefällig sein wolle, in Vereinigung mit der 2. Kammer die Regierung zu autorisiren, die aus den an genommenen allgemeinen Principien nothwendig fließenden sowohl, als die durch veränderte Einrichtungen bedingten spe- ciellen Abänderungen in den besondern Therl auf dem Wege der Verordnung ins Leben treten zu lassen, und zwar derge stalt, daß 1) die Eisenstrafe mit einer gleichen Dauer Deten tion in der Strafanstalt Isten Grades oder Zuchthausstrafe, 2) die Strafcompagnie mit einer gleichen Dauer Detention in der Strafanstalt 2ten Grades, 3) der Kettenarrest mit Arbeils- arrest bei Wasser und Brod von gleicher Dauer allenthalben vertauscht werden." Ihr auch zu überlassen, in welcher ihr geeignet scheinenden Weise sie diese Abänderungen sowohl, als die von der Deputation bei den Artikeln 93.98.185.186.187.206.227. ausgehodenen Puncte mit den eben daselbst beantragten Modisicationen zur öffentlichen Kenntniß bringen wolle. Den Artikeln 93. und 98. wird demnach sofort die Zu_- stimmung ertheilt. Demnächst wendet man sich zu den Art. 185. u. 186. Beim Artikel 185. stellt Secr. v. Zedtwitz das Bedenken auf, daß hier Detention auf das Verbrechen der Desertion ge setzt sei, dagegen in einem andern ß.nur 14tä^iger Arbeitsarrest bei'Wasscr und Brod bestimmt werde. Referent entgegnet, daß die Desertion doppelt bestraft werde; einmal habe sie die Folge der längcrn Dienstzeit und dann trete auch eine Strafe ein; diese bestehe bei der ersten Desertion in 14tagiger Arbeitsarreststrafe bei Wasser und Brod, beider zweiten in der Detention in der Militairstrafanstalt. Damit findet sich Secr. v. Zedtwitz beruhigt und es wird dem Art. 185. die Zustimmung ertheilt. Bei Art. 186. äußert Secr. v. Zedtwitz: Die Bestim mung, daß die Vermögensconsiscation bei der Desertion weg fallen soll, ist ganz der Constitution angemessen; allein, wenn daS Gesetz vorschlägt und die Deputation begutachtet hat, daß ein eigner Abwefenheitsvormund bestellt werden soll, so kann dieß wohl nicht geschehen, wenn der Deserteur unter Altersvor mundschaft steht, denn es treten dann 2 Vormünder ein, oder es müßte der Altersvormund abtreten, was in unfern Rechten nicht begründet ist. Ich sehe auch nicht ein, warum ein be sonderer Abwefenheitsvormund bestellt werden soll. Der Zweck desselben ist doch nur der, daß der Schaden, welcher dem ZW litairsiscus wegen mitgenommener Effecten zugefügt wird, er setzt werde, und dann, um die Stellvertretungsfumme zu sichern. Das kann aber eben so gut durch den Altersvormund erreicht
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