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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 186. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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271A. für jeden einzelnen Kreis festgestellt würde; allein von der andern Seite sind die Schwierigkeiten, welche einer solchen theilweisen Einführung sich entgegenstellen , so groß, daß es nicht rathsam sein dürste, auf solche Vorschläge einzugehen; ich erwähne nur die Kosten, welche aus der Zersplitterung eines solchen Institutes hervorgehen würden. Wollte man aber annehmen, daß auf die Entfernung der Gebäude Rücksicht genommen werde, so würde daraus wieder ein großer Nachtheil, hauptsächlich für die Haus- eigenthümer in den kleinern Städten eintreten. Nothwendig müßte doch auch auf die Gewerbe Rücksicht genommen werden, bei denen eine größere Feuergefährlichkeit stattsindet, und es könnte nicht verdacht werden, wenn bei ihnen die Versicherung in höherer Maße angenommen würde. Zu was für fortgesetzter Veränderung in der Catastrirung würde das führen, welche fort währende Reclamationen gegen die Catastrirung würden dabei Vorkommen. Das sind Gegenstände, welche bereits vom Hm. Staatsminister berührt wurden. Wenn vom Abgeordneten der Universität geäußert wurde, daß es nothwendig erscheine, nur bis zur Hälfte die Classification zu gestatten, so hat allerdings die Deputation geglaubt, daß sie vielmehr in die Lage kommen würde, den Grundsatz zu vertheidigen, daß bloß bis zu H-versi chert werden soll- Es würde gewiß zu einer großen Härte führen, wenn man bei diesem Grundsätze stehen bleiben wollte, um so mehr, da von vielen Seiten das dringend anerkannt worden ist, daß das Assecuriren in auswärtigen Anstalten zu verbieten fei. In dieser Beziehung würde mir beinahe nothwendig erscheinen, eine Abänderung cimreten zu lassen, wenn man die Versicherung nur bis zur Halste annehmen wollte. Ich glaube aber doch, daß eine solche Bestimmung dem Hauptprincipe des ganzen Gesetzes zuwider sein würde. Cs soll ja durch diese Anstalt bewirkt wer den, daß keine Caducitäten stattfinden, daß die niedergebrann ten Hauser zum Wohle des Landes und der Einzelnen wiederher gestellt werden; nun würde aber das nicht immer möglich sein, wenn die Versicherung nur bis zur Hälfte gestattet würde. Bürgermeister Wehner: Ich erlaube mir, in Beziehung auf den Antrag der Classification kurz zu bemerken, daß ich zwar von den Schwierigkeiten überzeugt bin, welche eine solche Classification mit sich bringt, daß sie aber nicht unausführbar sei, hat sich in andern Landern gezeigt. Ich glaube nicht, daß die obwaltenden Schwierigkeiten, ein Grund sein können, wel cher uns abhalten sollte, von der Classification abzustehen, so bald sie sich als nothwendig uns darstcllt. Für nothwendig halte ich sie aber darum, weil die Prägravation wenigstens, wie sie bisher statt gefunden hat, sehr bedeutend ist; namentlich muß ich auf Chemnitz aufmerksam machen, welches in einem Zeitraum, wo Dresden 16,000 Thlr. bezahlt Hot, wenigstens 11,000 Lhlr. bezahlen mußte. Daraus geht hervor, welche große Ungleichheit stattfindet; und ich muß noch bemerken, daß Chemnitz nur 19,000 Einwohner zählt, und eine so große Summe bezahlen mußte. Referent: Ich bemerke, daß, wenn eine solche Un gleichheit zeither statt gefunden hat, dieses in Zukunft nicht mehr der Fall sein kann; denn bisher war allerdings den Städten Leipzig und Dresden nachgelassen, sehr niedrig zu versichern. In Folge der neuen Bestimmungen würde aber eine solche Be günstigung nicht mehr statt finden können. Bürgermeister Wehner: Ich muß darauf erwiedern, daß zwar Leipzig und Dresden künftig mehr geben werden, aber die Prägravation für die übrigen Städte wird nicht aufhören. Bürgermeister Hüb ler: Was die erste Frage über das Fortbestehen des Instituts anlangt, so ist wohl hinlänglich er wiesen , daß das Fortbestehen desselben gebieterisch bedingt ist, und zwar um so mehr, da der Zweck des Landesinstitüts durch die Privatanstalten sich nicht erreichen laßt, weil gerade durch die Privatanstalten eine Menge der erwähnten Besorgnisse erregt wird. Ich' muß daher mit dem Gesetzvorschlage in Betreff des Fortbestehens des Instituts einverstanden fein. Was die zweite Frage über das Classisicationssystem anlangt, so glaube ich, daß theoretisch dieses vollkommen begründet sei, ich bin aber überzeugt, daß in der Praxis unendlich schwierig sein würde, es auszuführen. Schon im Allgemeinen würde es schwierig sein, Grundsätze für die Classification fest zu stellen, und selbst auf eine bedauerliche Weise würde eine Classification das Institut kostspielig machen und ewigen Streit herbeiführen. Allein ab gesehen von diesen Schwierigkeiten, bin ich auch überzeugt, daß dadurch der Zweck nicht vollständig erreicht wird; denn stellt man den Unterschied zwischen feuerfesten und nicht feuerfesten Gebäuden auf, so würde für letztere eine so harte Bestimmung hervortreten, daß die Besitzer solcher Gebäude nicht im Stande sein würden, die Last zu tragen, und es würde also der Zweck nicht erreicht werden, Caducitäten zu beseitigen. Im Gegen- theil würde es aber auch den Besitzern von feuerfesten Gebäuden wenig nützen. Uebrigens muß ich bekennen, daß ich glaube, der Gesetzentwurf habe einen guten Ausweg durch die Bestim mung des tz. 23. gefunden, wornach Jedem freisteht, ob er mit oder ohne Einschluß des Mauerwerks sein Haus versichern lassen will. Aus den angegebenen Gründen muß ich mich gegen die Classification ausfprechen. Was die 3. Frage anlangt, die Ansicht, welche v. Weber aufgestellt hat, und die auch meiner Meinung nach zur speciellen Berathung gehört, nämlich der Vorschlag, daß blos gestattet sein soll, bis zur Hälfte oder höchstens A zu versichern, so glaube ich, daß das vorgeschlagene Mittel über den Zweck hinausgeht, nämlich, zu verhüten, daß nicht eigennützige Absichten hier eintreten. Uebrigens glaube ich, würde dieser Zweck schon erreicht, wenn nur bis zu ff asse- curirt werden könnte. Das Bedenken, daß die Differenz zu gering sei, laßt sich durch fleißige Revision beseitigen. ' Staalsminister v. Lindcnau: Es ist die allgemeine Be rathung über diesen Gesetzentwurf bereits mit so vieler Gründ lichkeit und Vollständigkeit geführt worden, daß ich nur auf das, was vom l). Weber und dem Bürgermeister Wehner ge sagt worden ist, einige Bemerkungen beizufügcn habe. Vom Bürgermeister Wehner ist das Classificationsprkneip aus dem Gesichtspuncte der Gerechtigkeit, namentlich für die Städte in Anspruch genommen worden. Ich möchte damit aber so wenig, als auch mit der Behauptung, welche von einem andern Red-
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