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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 197. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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so erschien der Deputation der Beschluß der 2. Kammer, auch diese zuletzt genannten Hütten und Schuppen unter den sud pet. 3. aufgeführten Ausnahmen mit zu begreifen, durchaus an gemessen, und sie glaubt nur, daß zu Vermeidung jeder etwaigen Ungewißheit, noch ausdrücklich hinzuzusügen sein möchte: „daß auch die mit den hier gedachten Gebäuden verbundenen Wohnun gen, in so fern sie mit selbigen unter ein und demselben Dache sich befinden," gleichermaßen ausgeschlossen bleiben sollen. — Der gänzliche Wegfall des zweiten Abschnitts des dritten Satzes, für den sich die 2. Kammer ebenfalls erklärt hat, scheint wün- schenswerth, um Inkonsequenzen und Willkühr bei Bestimmung der Zutrittsverbindlichkeit zur Anstalt zu vermeiden, und derselbe Grund rechtfertigt auch den fernern Beschluß der jenseitigen Kam mer: daß nur diejenigen Lustgebaude von der Affecuranzanstalt ausgenommen werden sollen, welche ihrer Einrichtung und Bau art nach nicht zugleich zu einer Wohnung dienen „können." »6 pet. 4. des 3. Z. Endlich findet die Deputation kein Bedenken, daß auch die Schauspielhäuser von der Anstalt ausgeschlossen würden. — Nach alle Diesem würde nun der Z. 3., den Vorschlägen der De putation nach, folgendermaßen lauten: ß. 3. Ausgeschlossen bleiben lediglich: I) die zum Staats gut gehörigen Gebäude, einschließlich der im 17. der Verfas sungsurkunde und deren Beilage snb I. benannten Schlösser und Hofgebäude, in so weit nicht eins oder das andere derselben, zur Zeit der Publication dieses Gesetzes, bereits in der Brandvcr- sicherungsanstalr mit begriffen ist; 2) die Pulvermühlen und an dere zu Aufbewahrung des Pulvers bestimmten Gebäude, Pech-, Kalk-und Ziegelöfen, Schmelz-, Frisch-, Saiger-, Blech-, Zains und ähnliche Hütten, ingleichen Kohlenschüppen und dieje nigen Wohnungen, welche sich etwa mit sämmtlichen, hier ge nannten Gebäuden unter Einem Dache befinden, so wie Schau spielhäuser. — Lustgebäude, welche nicht zugleich zur Woh nung dienen können, sind zwar nicht 'zutrittspflichtig, den Besitzern derselben ist jedoch der freiwillige Zutritt zur Anstalt nachgelassen. Ueber die verschiedenen Anträge wird speciell berathen, und es bemerkt zum ersten Anträge Secretair Hartz Ich kann mich mit dem Anträge der Deputation nicht einverstehen; denn wir haben häufig den Wunsch aufgestellt, in Nedactionsveränderungen, wenn sie nicht einen wesentlichen Punct betreffen, nicht eingehen zu wol len, und dieser Antrag ist ziemlich unbedeutend; zudem haben wir auch §. 2.'angenommen, und der Antrag ist also nicht ein mal formell zulässig. I). Deutlich: Es ist allerdings von der 2. Kammer im Eingänge etwas geändert worden, weil man das Wort „Socie- tät" nicht für enrsprechend gehalten hat, und das scheint mir auch richtig zu sein. Secr. Hartz: Dagegen habe ich auch nichts erwähnt, ich habe mich blos gegen das Anschließen des fraglichen Satzes an dm tz. 2. ausgesprochen. Das Präsidium stellt hiernach die Fragen: 1) Tritt die Kammer der Deputation Lei, daß das Wort „Societät" in: „Anstalt" verwandelt werde? , 2) Tritt sie bei, die Worte: „in der Regel" wegzulassen? 3) Tritt sie auch dem bei, daß die ersten zwei Zeilen hier hinweggenommen und dem H. 2. bei gefügt werden? , Erstere zwei Fragen werden einstimmig, die letzte mit Ausschluß von 8 Stimmen bejahet. ° Was die Bemerkung der Deputation: „ in der Hauptsache konnte sich u. s. w." (s. oben) anlangt, äußert Bürgermeister Neiche-Eisenstuck: Indem ich den an geführten Motiven der Deputation selbst beistimme, erlaube ich mir nur, aufmerksam zu machen, daß wir dasselbe Princip, von welchem wir hier bei Beurtheilung der Staatsgüter ausge gangen sind, auch bei Berathung über das Grundsteuersystem sanctionirt haben, indem wir beschlossen, daß eine Besteuerung der Staatsgrundstücke deshalb nicht gut sei, weil immer wieder der Geber und Empfänger m einer Person zufammensiele. Es ist hier besonders zu erwähnen, daß die Behauptung, als hat ten sie mit zu concurriren, um so weniger eine richtige Idee ist, als dadurch, sobald die Staatsgebäude zur Anstalt gezogen wer den, sich dieAbgabenverbindlichkeit auf die Angesessenen erstreckt; denn der Gegenstand müßte immer wieder auf das Budget kom men, und da die indirekten Abgaben nicht erhöhet werden kön nen , so würde am Ende die Last immer wieder auf den Grund besitz fallen. Was die königlichen Schlösser betrifft, so möchte im §. 17. der Verfassungsurkunde ein Grund obwalten, die Zuziehung derselben nicht auSzufprechen, da sie nach diesem H. zur freien Benutzung deö Königs gestellt sind. Wollte man diese Gebäude zur Anstalt ziehen, welche nicht allein eine Asse- curanzanstalt, sondern zugleich auch gewissermaßen eine ver schleierte Armentaxe ist, so könnten daraus Consequenzen hervor gehen , welche sich mit dem Geiste der Verfassungsurkunde nicht vertragen. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung der De putation. Die Frage des Präsidenten: Nimmt die Kammer den 1. Satz des Z. 3. an?.wird einstimmig bejaht. Zum 2. Satze des äußert v. Deutrich: Was den 2. Satz betrifft, so würde ich das Gesuch an den Präsidenten stellen, ihn zu theilen. Es ist im Gesetzentwürfe bestimmt, daß von den unter 1. und 2. genannten Gebäuden die bei der Ver sicherungsanstalt bleiben sollen, welche schon bisher bei ihr wa ren ; dagegen sollen die unter 3. und 4. angeführten aus der So* cietat gestoßen werden, wenn sie auch bisher darin waren. DaS scheint mir hart und unbillig zu sein, da sie seit 40 Jahren bei- grstcuert haben. Daß man nicht neue Gebäude dieser Art auf nimmt , damit bin ich einverstanden. Ich wünschte also, daß hier ein Vorbehalt gemacht werde, welcher sich auf alle die Häuser, welche schon in der alten Brandversicherungsanstalt sich befanden, erstrecke, und mein Wunsch geht also dahin, daß der 2. Satz nur bis zu den Worten: Gebäude u. s. w. ange nommen werde. Ich weiß wohl, daß bei den übrigen Sätzen mein Fall nicht vorkommen kann; denn die Pulvermühlen sind auch jetzt schon ausgeschlossen. Uebrigens mache ich noch dar auf aufmerksam, daß der Punct, z. B. wegen der Schauspiel Häuser, welche in der Oberlausitz nicht ausgeschlossen sind, Schwierigkeiten machen könnte, eine Vereinigung der Ober lausitzer mit der erbländischen Brandversicherungsanstalt zu Stande zu bringen. Prinz Johann: Ich frage, ob es nicht zweckmäßig sch
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