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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 187. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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28S. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 10. Februar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. sieben u. achtzigste öffentliche S itzung der zweiten Kammer, am 5. Februar 1834. (Beschluß.) Mrathung über den Bericht der 3. Depot., über die Petition der Abgg. Recker und Schweinitz, die Sistirung der Steucrrcvisioncn bctr.— Vortrag zweier Berichte der 4. Deputation. Abg. und Seer. Richter: Ich stimme dem bei, was der Abg. Sachße angeführt hat, daß cs wohl bei den Bestimmun gen der Verordnung vom 14. Deccmber 1831 zu lassen sei. Es würde, selbst wenn die Kammer auch aussprechen wollte, es solle durchaus bis zur Einführung des neuen Steuersystems keine Revision mehr angeordnet werden, das Finanzministerium nicht auf diesen Antrag eingehen können. Es haben sich in den Jahren 1830 bis 1832 viele Gemeinden urid Gemeindeabthei- lungen beschwert, daß sie hinsichtlich der Schocke und.Quatem ber pragravirt feien, und es konnte kein anderer Weg eingeschla gen werden, als da, wo die Beschwerde gegründet geschienen, eine Revision eintreten zu lassen. Diese Revisionen sind theils noch nicht beendigt, theils laßt sich nicht voraussehen, ob nicht dergleichen Beschwerden noch vorkommen können. Nun scheint doch, daß kein anderer Weg einzuschlagen sei, als, wenn der gleichen Falle vorkommen, den Weg der Localerörterung einzu schlagen. Wollte man aussprechen, es sollen keine Revisionen mehr statt finden, so würde man den Beschwerdeführern ihren Rechtsanspruch auf Abhilfe nehmen. Was die von der Negie rung selbst anzuordnenden Revisionen anlangt, so hat das Man dat von 1831 hinlängliche Beruhigung gegeben; den Kosten punkt betreffend, so ist schon in der Verordnung von 1827 und auch im Mandate von 1831 deutlich ausgesprochen, wer diese zu tragen habe. Was übrigens das über die früheren Steuer revisionen Angeführte und die Art und Weise des Verfahrens dabei anlangt, so muß ich noch bemerken, daß in so fern von einem willkührlichen Verfahren, als Schocke von einem Grund stücke weggenommen und zu einem andern hinübergezogen wor den waren, wohl nicht die Rede sein kann, sondern blos vom Aufziehen derselben Ueberlastungen sind nur die Quatember ausgeglichen worden. Ich bin daher unbedingt der Meinung, man könne das Finanzministerium in den Fallen nicht beschranken, wo Unter suchungen nothwendig sind, oder von Steuerpflichtigen verlangt werden, Steuerrevisionen anzuordnen, und es würde sich also vollkommen bei der Verordnung von 1831 zu beruhi gen sein. Referent: Ich bemerke dagegen, daß der Secretair Richter sich darin geirrt hat, wenn er geglaubt, die Deputa tion habe darauf angetragen, daß keine Steuerrevisionen statt finden sollen. Die Deputation hat bloß den Antrag gestellt, daß sich künftighin die Steuerrevifionen nicht über die ganze Commune erstrecken sollen, nicht aber bei einzelnen Fallen sie abschneiden wollen. Denn das ist sehr wichtig, daß bei ein zelnen eine solche nöthig wird; aber die Deputation hatte nur die Revisionen vor Augen, wo ein ganzer Gerichtsbczirk densel ben unterworfen wird, welche Revisionen höchst kostspielig sind. So fand eine Revision bei einer Commune in unserm Bezirke statt, welche an 2500 Thlr. kostet, und heute noch liegt die Sache unentschieden da. Diese Revision ist noch anhängig und wird wohl schwerlich zu einem Resultate gelangen, und die daraus erwachsenen großen Nachtheile werden von dem Nutzen der Sache bei Weitem nicht übertragen. Wenn übri gens nach dem Gesetze von 1831 Alles iu slaiu guo bleiben soll, so ist auch nicht denkbar, daß eine Revision stattsinden kann. Allein darauf hat die Deputation ihr Gutachten nicht gerichtet, sondern nur gewünscht, es soll ausgesprochen werden, daß die ser Status c^uo in Bezug auf ganze Communen beibehalten werde. Abg. Runde: Von dem Secretair der Kammer, Herrn Richter, ward vorhin, als mit der frühem Verfassung in Wi derspruch, die gemachte Behauptung bestritten, daß bei der Steuerrevision dem einen Grundstückbesitzer Schocke und Qua tember ab-, und einem andern solche nach Maßgabe der An sichten des Steuerrevisors waren auferlegt worden. Dessen ohne'rachtet ist dem so geschehen, wie geschildert worden. Ich kann mehrere Ortschaften in meiner Nahe anführen, wo ein solches Verfahren statt fand und habe von einem dieser Falle selbst die Acten in Händen, um diese Versicherung erforderlichen Falles zu erweisen; zugleich muß ich aber hinzufügen, daß alle jene Orte durch die enormen Kosten, welche jene Revisionen ihnen veranlaßten, fast erdrückt worden sind, und selbst der Vortheil derjenigen, die die Abnahme einiger Steuern erlangten, ganz im Mißverhaltniß mit den darauf verwandten Opfern stand. Ziehet man nun noch die Anfeindungen und den Unfrie den kn Betracht, welche dergleichen Steuerrevifionen gewöhn lich in den Communen herbeiführen, so rechtfertigt sich in jeder Weise der Wunsch, daß solchen endlich einmal völlig Einhalt geschehen möge, um so mehr, da mit der bevorstehenden Aussicht einer baldigen radical durchgreifenden Reform der ^rundbe- steuerung die Veranlassung dazu sich von selbst aufhebt. Ich finde daher die vorhin ebenfalls aufgestellte Meinung / daß die sen Revisionen in allen solchen Fällen noch immer Fortgang zu geben sei, wo einzelne Grundstückbesitzer in einer Commune sich
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