Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 189. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2798. Haltsortes als Zeugen abgehört werden, wenn ihr Kriegsgericht Oberappcllationsgericht eintrete. Auch die "" "E°s b°l bL, und ist Drg-nis-Än den Gmndfo« ststgckM-« ^4. vcm Overmegsgericht unter Zuziehung von noch 2 Nöthen die Entscheidung in 2 Instanzen einräumt, so hat es der De putation geschirrten, daß der Instanrenr.ua dabei nickt ftstgrha!- len, und den Militakrpersonen ein minderer Rechtsschutz gewährt "werde, als (Zivilpersonen zugesichert wird. In dieser Rücksicht nun hat die Deputation sich nicht von der Ansicht trennen können, daß es doch, um eine Elaste der Staatsbürger im Genuß des Rechtsschutzes nicht gegen eine andere zu benachtheiligen, und den Znstanzcnzug formell wie materiell aufrecht zu erhalten, des-, ser sein durfte, anstatt in den Z. 43. und Z. 44. angegebenen Fäl len eine Verstärkung durch Nathe aus dem Appellationsgericht eintreten zu lassen, die Entscheidung vielmehr an das Oberappel- lationsgericht zu bringen, und auch hier die Zuziehung eines Stabsofficiers, wie auch beim Obcrkriegsgericht, zuzulassey. Genehmigt die Kammer diese Ansicht ihrer Deputation, so würde in §.43. anstatt „wird das Oberkriegsgericht durch noch 2Räche des Appellationsgerichts zu Dresden verstärkt," zu sagen sein: „entscheidet das Oberappellationsgericht." Der I. Satz wie auch der Zusatz Seiten der Deputation wird sofort angenommen. - Beim zweiten Satze äußert Staatsminister v. Könneritz: Er verkenne das Gewicht der Gründe nicht, welch« die Deputa tion veranlaßt hatten, zu beantragen, daß in oberster Instanz das Auch die Regierung habe bei r, den Jnstanzenzug durch übereinanderflehende Behörden herzustellen; allein auf der andern Seite sprächen auch sehr wichtige Gründe für den Gesetz entwurf, welche sich sehr empföhlen. Wenn überhaupt bei dem Militakr besondere Verhältnisse in Sprache kamen, (und zwar sei hier nur von Criminalsachen die Rede, da Civilsachen den ge wöhnlichen Gang gingen,) wenn also diese Verhältnisse des Mi- litairstandes eine besondere Kenntniß derselben, so wie auch des Militairstrafgesetzbuches erforderten, und also eine besondere In stanz nothwendig machten, wie das Oberkriegsgericht sei, so würde es rationell sein, ein oberstes Kriegsgericht zu bilden. In zwischen müsse man das Rationelle immer dem Praktischen unter ordnen, und es würde ein Aufwand dazu erfordert werden, wel cher mit dem Zwecke nicht im Einklänge stehe, weil ein oberstes Kriegsgericht nicht hinlänglich beschäftigt werden könnte. Man habe also die oberste Instanz dadurch gebildet, daß man wieder das Oberkriegsgericht als solche festgestellt habe, jedoch mit Zu ziehung von 2 Appellatiynsräthen, und er glaube kaum, daß die Besorgniß Platz greife, welche im Deputationsgutachten erwähnt sei. Allein die oberste Instanz an das Obcrappellationsgerichtzu verweisen, sei nach dem, was er oben erwähnt habe, da eine be sondere Militairkenntniß und eine besondere Kenntniß der Mili- tairstrafgesetze nothwendig sei, nicht thunlich. Die Deputation habe ferner vorgcschlagen, es möge ein Stabsofsicier der Armee zugezogen werden. Das könne den Zweck nicht vollständig errei chen; der Stabsofsicier wisse zwar die besondern Verhältnisse des Militairstandes und könne dienstliche Gegenstände erläutern; al lein ein Nechtsverständiger sei er nicht, und es sei wenigstenspas- Der tz. wird in der Maße angenommen. Zu den §tz. 40., 41., und 42. (s. dies. a. a, O.) äußert die Deputation: Die 1. Kammer hat diese ZZ. unverändert angenommen, die Deputation trägt kein Bedenken, den Beitritt zu beantragen. Bei dem ersteren §. wirft Abg. Atenstadt den Zweifel auf, ob man nicht §'. 25. besonders ausnehmen müßte. Staatsminister v. Könneritz entgegnet, daß hier wohl kein Zweifel obwalte; denn §. 25. enthalte die allgemeine und §. 40. die specielle Bestimmung. Wenn sich nun in einem und demselben Gesetze eine allgemeine und eine specielle Bestimmung finde, so verstehe sich von selbst, daß die specielle Bestimmung die-allgemeine aufhebe. Referent beantragt, um das Bedenken zu beseitigen, zu setzen: „und kommt daher §. 25. nicht in Anwendung". Damit ist man einverstanden, und wird der §. in der Maße einstimmig angenommen. Bei §. 41. macht Staatsminister v. Könneritz auf 2 Druckfehler aufmerksam, indem es heißen muß: „im Decrete" und dann „übersteigt". . ' Darnach wird dieser wie der folgende §. sofort unverändert angenommen. Zu §. 48. (s. dens. Nr. 86. d. Bl. S. 639.) lautet das De putationsgutachten:': Den Zusatz, wie ervon der 1. Kammer beschlossen worden, Das Obcrkriegsgericht hat bei Entscheidungen, wo dasselbe es R°ch.i°GmE keine entscheidende, sondern nur eine berathmde Stimme zu- aber der, daß das Oberappellatlonsgencht doch nicht mit zu viel kommt, I Geschäften überhäuft werden möge, was durch einen solchenVor- dieses §. dafür: „werden" oder „sollen" rc. zu setzen, und«empfiehlt die Deputation der Kammer zur Annahme. Wenn könnte eine Neclamation wegen des Mannes von Seiten der ^sttzentwurf^^ ^,^!.agr§^ Eivilbehörde bei dem Regiment statt finden — so glaube ich; sobald dieß einigemal geschehen, es bekannt — und dergleichen Entziehungen von der Eivilbehörde unterbleiben würden. Der kömgl. Gommissar Oberst v. Nostitz glaubt, daß dadurch der Ortsrichter sehr benachtheilrgt werde; denn wenn der Soldat schon vom Urlaub zurück sei, so würde er in diesem Falle wieder zurückgeschickt werden müssen, und der Ortsrichter bekomme dadurch nur mehr Untersuchungen, welche er unent- geldlich führen müßte. Da der Antrag nicht die ausreichende Unterstützung erhalten hatte, wird dem §. unter den beschlossenen Modifikationen ein stimmig beigetreten. Zu §. 38. (s. dens. Nr. 85. d. Bl. S. 637.) beantragt die Deputation die unveränderte Annahme, welche auch von der 1. Kammer erfolgt ist. Wird sofort angenommen. Zum §. 39. (s. dens. Nr. 85. d. Bl. S. 638.) bemerkt die Deputation: Die Fassung der I. Kammer: „Beurlaubte (Offiziere, Un teroffiziere und Gemeine) können bei dem Gericht ihres Aufent-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder