Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 190. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wohl eine solche Grube nm mit zwei odereinem Mann betreiben, wenn man nämlich nicht mehr frische Luft dahin bringen kann, als für mehr Arbeiter nöthig wäre. Es hieß ferner, wohl 7, '8, 9, 10, 11 Zwölftel der Gruberi würden betrieben, nm um betrieben zu werden. Ich glaube' nicht zu viel zu sagen, wenn ich das Quantum rohen Erzes, das gewonnen und zu Tage gefördert wird, um das Ausbringen beim Bergbaue zu gewahren, das in der Lhat statt findet, auf eine Million Zent ner anschlage. Nun erwäge man, ob, wenn der größere Theil der Gruben so planlos betrieben würde, oder wenn man überhaupt planlos verführe, dieses Ergebniß bewirkt werden könnte? Als gestern der verehrte Referent die Ursachen des ge sunkenen Nettoertrags des Bergbaues anführte, ließ er eine der Hauptursachen weg, nämlich den mit der zunehmenden Tiefe der Gruben gesunkenen Gehalt der Erze. Wenn der durch schnittliche Gehalt der Silbererze im ersten Lahrzehnd des jetzi gen Jahrhunderts sieben - bis achtlöthig war, ist er jetzt noch fünf- bis sechslöthig, so daß man ungefähr jetzt vier Zentner Erz braucht, um so viel Silber auszubringen, als sonst drei Zentner gaben. Ein Aehnlichcs findet bei den Kobalterzen statt, die früher häufig in reinen großen Stücken brachen, die man ganz, unter der Benennung Stuffwerk, an die Blaufarben werke liefern konnte. Letzt hat man den Kobalt fast nur in kleinen, punetähnlichen Theilen in große Massen unhaltiger Fos silien vertheilt, aus denen er mühsam herausgcwaschen werden muß. Es ist klar, daß bei jenem Verhältnisse die Productions- kosten um 30 bis 40 Procent höher ausfallcn müssen, als in früheren Zeiten, und es laßt sich leicht überschlagen , daß dieses Plus mehr als der absorbirte Ertrag betragen müsse. Die Er wägung dieses Umstandes und der sonstigen Erschwernisse würde zu dem Ergebnisse führen, daß nur durch von Tage zu Tage eingetretene Vervollkommnung des Oekonomischen unk Techni schen beim Betriebe des Bergbaues derselbe bis jetzt erhalten worden sei. Allein dicß hat der Hr. Referent verschwiegen. Eben so irrig, wie über den Bergbau selbst, ist über das Eisen hüttenwesen geurtheilt worden. Man hat mit dürren Worten gesagt, das Eisenhüttenwesen sei nicht vorwärts gekommen, es werde noch ganz nach dem alten Schlendrian betrieben. Wenn die Verbesserungen, die Vervoll kommnungen, die es seit 16 bis 18 Jahren erfahren, nur im Innern des Hüttenbetriebes, in seinem Technischen und Oekono mischen stattgefunden hätten, so dürfte man sich nicht wundern, wenn sie nicht allgemein bekannt waren. Allein sie zeigen sich an mehrern Orten in neuen, großen Anlagen, die an Straßen lie gen, wo sie täglich von Hunderten gesehen werden, und doch kennt man sie nicht. Es finden sich dergleichen Anlagen nament lich zu Morgenröthe, Schönheide, Wittigsthal, Pfeilhammer. Will man unsere Bergwerksverfaffung und Verwaltung richtig beurtheilen, so müssen ihre Leistungen im Ganzen erwogen wer den. Ich habe schon bei einer andern Gelegenheit darauf auf merksam gemacht, daß unser Bergbau mit mehr Hindernissen zu kämpfen hat, als irgend ein ausländischer, daß bei ihm na mentlich außer dem angeführten geringen Gehalt der Erze noch große Tiefe und Ausbreitung der Gruben, Zerstreutheit der ein zelnen Erzmkttel und hoher Preis des Holzes sich vereinigen, mn ihn zu erschweren. Daß er dieser Schwierigkeiten ungeachtet sich nicht nur erhält, sondern noch an Umfang zunimmt, dieß ver dankt er eben seiner im Ganzen höchst zweckmäßigen Verfassung und Verwaltung, die man deshalb schonend zu behandeln hat, damit man nicht bei Abstellung der Mängel und Unvollkommen heiten, die sie an sich trägt, auch ihr Gutes mit verloren gehen laße, daß nicht, wie man zu sagen pflegt, das Kindlein mit dem Bade ausgeschüttet werde. Allerdings hat jene Verfassung Un vollkommenheiten und Mangel; es werden bei der Verwaltung Fehlgriffe gemacht, es fallen Unordnungen und Ungebührnisse vor. Allein dieß ist eben so bei jeder andern Branche; kein mensch liches Institut ist vollkommen. Wenn bei dem Bergbaue öfter Plane mißlingen, als bei andern Unternehmungen, so liegt die Ursache in dem Mangel untrüglicher Anzeichen über das Vorkom men der Erze, also kn der Natur, nicht in der Veranstaltung. Wenn man nur auf den Hintergrund irriger oder halbwahrer Vorstellungen vom Bergbaue einzelne in Erfahrung gebrachte Ungebührnisse, die Unvollkommerrheiten und Mängel, ohne das Vollkommene und Gute aufträgt, die mißlungenen Plane dar stellt und die gelungenen übergeht, so erhält man nicht ein treues und wahres Gemälde, sondern ein Zerrbild des Originals. Ich muß die Kammer warnen, ihre Beschlüsse über die so wichtigen Theile unserer vaterländischen Industrie, das Berg- und Hütten wesen, auf so unrichtige Darstellungen zu gründen, wie sie ver nommen worden sind. Ich hatte mir vorgenommen, das, was ich so eben gesagt, bei der Berathrmg über das Budget vorzutra- gen, finde mich aber deshalb veranlaßt, die heutige Gelegenheit dazu zu benutzen, weil ich bei dieser Berathung nicht mehr die Ehre haben werde, in der Kammer gegenwärtig zu sein. — Wenn nun, um wieder auf die Hauptsache zu kommen, schon in der Kammer so irrige Begriffe und Ansichten über den Berg bau aufgestellt werden, wie kann man glauben, daß richtige, wie sie zu Erörterung bergmännischer Gegenstände nöthig sind, bei jedem, des Bergbaues nicht kundigen Richter und Actuarius gefunden werden? Deswegen wiederhole ich, halte ich nickt nm eigene Berggerichte, sondern auch die Ueberlassung der Criminal- sachen an solche für nöthig. Vicepräsident entgegnet: Alles, was er so eben gehört habe, beziehe sich auf die Verwaltung, und nicht aus die vorlie gende Frage, das Beispiel, welches angeführt worden sei, um das Dasein eigenerund absonderlicherBergverbrechen zu beweisen, überzeuge ihn nicht; denn im Grunde sei es nichts Anderes, als ein üomieiäinm vvljwsum, was vom Bergmanne während seiner Arbeit begangen worden sei.- Wenn man jederzeit einen beson- dern Gerichtsstand und besondere Criminalgerichte bilden wolle, sobald eine gewisse Person in Folge ihres Berufs ein tromkeWiw cnlxosuw oder sonst ein Verbrechen beginge, so müsse man sehr viele dergleichen besondere Criminalgerichte schaffen, z. B. für Aerzte; denn diese könnten auch durch falsche Behandlung deS Kranken eben so gut ein llowloilllum nüxosum begehen. So wie übrigens bei jeder Spruchbehörde Sachverständige zugezogm werden müßten, wenn dabei Dinge zur Erörterung kämen, die außerhalb der richterlichen Sphäre gelegen, eben so könne dich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder