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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 191. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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durch die Cvncurrenz der Geistlichen bei Ehestreitigkeitsprocessen nicht herausgestellt; denn die Principien des Eherechtes müssen ihnen eben so bekannt sein, wie dem weltlichen Richter. Es wurde geäußert, es schade ihrem Ansehen, weil Gegenstände vorkamen, welche ost sehr unzarter Natur seien; allein dem Reinen ist Alles rein, und der Zweck, warum sie gegenwärtig sind, entfernt jeden Gedanken an irgend eine Entweihung, wenn auch Gegenstände vorkommen, die etwas Niedriges und Unwürdiges enthalten. Was die Collusionseide betrifft, und wobei erwähnt wurde, man wünsche nicht, daß Geistliche dabei gegenwärtig seien, so halte ich gerade dafür, daß ihre Gegenwart darauf hinwirken könne, solche Eide zu verhindern; denn es bleibt immer doch ein Unter schied zwischen den Vorstellungen und Ermahnungen, welche ein Weltlicher, und welche ein Geistlicher votträgt, da letzterer zu gleich alle Gründe der Religion aufzustellen vermag, und in der Regel mehr auf das Gewissen wirken kann. Ich halte, auch dafür, daß bei der Heiligkeit des Ehebandes für die Aufrechthaltung desselben nützlicher sei, wenn die Parteien vor einem Gerichte ste hen, wobei ein Geistlicher concurrirt, und es möchte dieß den Betheiligten selbst mehr zur Beruhigung gereichen. Auch ist nur zu wünschen, daß Ehescheidungen immer mehr verhindert werden sollen. Abg. Axt hat geäußert, es sei wenig Hoffnung vorhan den, daß der Sühtteversuch, welcher bei demAppellationsgerichte stattsinden soll, Wirkung haben würde, wenn dem Ortsgeistli chen nicht möglich gewesen sei, die Gemüther auszusöhnen; allein ich halte dafür, daß dieses Argument zu viel bcweis't^ denn als dann müßte man auch gleich den Ortsgeistlichen die Ehescheidung aussprechen lassen, und ich glaube, ein Sühneversuch kann doch immer noch stattsinden, wenn auch schon ausgesprochen ist, daß die Scheidung erfolgen soll; denn Personen verändern oft ihre Gesinnung, wahrend sie noch vor dem Richter stehen. Staatsminister v. Könneritzr Es ist nicht meine Absicht, und es würde mir schwer werden, dem geehrten Referenten im Allgemeinen etwas zu erwiedern, sondern ich beziehe mich nur auf einige gemachte Aeußerungen. Referent hat die Gründe, welche die Regierung selbst zu diesem Entwürfe bestimmten, zu beleuchten und zu widerlegen gesucht. Der Entwurf ging von der Ansicht aus, daß dem Rechte und der Theorie nach zulässig sei, die Ehesachen an einen weltlichen Richter zu überweisen. In Ansehung der protestantischen Kirche sind dagegen Vorschläge gethan worden; doch kann man nicht als protestantischen Grund satz aufstellen, daß sie nothwendig an ein weltliches Gericht kommen müssen. In Ansehung der gemischten Ehen hielt man dieß aber für nothwendig, um die Reibungen zwischen Prote stanten und Katholiken zu entfernen. In so fern habe ich den Gesetzentwurf gerechtfertigt, daß die Bestimmungen des Ent wurfs, der Theorie und der Praxis nach, zulässig seien. Allein die gründliche Discufsion in der 1. Kammer hat allerdings sehr erhebliche Bedenken heraus gestellt, und ich glaube, die Regie rung wird sich nicht zu entschuldigen brauchen, wenn sie auf die erhobenen Bedenken ihre Ansicht veränderte; denn das ist eben der Nutzen der Vorlegung der Gesetzentwürfe an die Stände, daß die Regierung erfahre, welche Bedenklichkeiten entgegen sichen. Wer der Discufsion in der 1. Kammer aufmerksam ge folgt ist, wird finden, daß wichtige Bedenken erhoben worden, die wenigstens praktisch von großer Wichtigkeit sind. Auf der andern Seite scheint aber auch durch die Zuziehung der Geistli chen kein Nachtheil zu entstehen. Es könnte jedoch die Frage erhoben werden, ob bei dem Appellationsgerichte Geistliche zu zuziehen seien. Allerdings ist der in dem Deputationsberichte gemachte Unterschied sehr wichtig. Privilegirte Gerichtsstände für gewisse Sachen haben den Nachthcil, daß, wenn sie auf gewisse Gegenstände beschränkt sind, die Ansichten des übrigen Rechtes für sie verloren gehen, und für diese Sachen sich gewisse Ansichten feststellen. So war es bei den Consistorien der Fall, und durch Uebertragüng dieser Gegenstände an die weltlichen Gerichte wird der Uebelstand gehoben, wie auch ferner dadurch, daß man die Administration von der Justiz ausscheidet. Refe rent hat noch mehrere Bedenken aufgestellt, und namentlich be merkt, daß auch in andern Staaten dieses der Fall sei; allein allerdings sind auch in Preußen wie in Würtemberg geistliche Beisitzer. Er erwähnt ferner, daß die Zuziehung der Geistli chen manches Unschickliche habe, und erwähnt auch der Collu sionseide. Da möchte ich freilich sagen, es ist auch für die weltlichen Richter nicht schicklich, wenn sie sehen, daß falsche Eide vorfallen. Was sonst für unzarte Gegenstände vorkommen mögen, so kommen sie immer bei einer gründlichen Erörterung dieser Gegenstände vor, also auch beim Sühneversuch. Er sagt ferner, die Zuziehung der Geistlichen würde keinen großen Ein fluß haben. Ich gebe zu, daß sie für die rechtliche Entschei dung einen großen Einfluß nicht haben, obwohl sie die Grund sätze des ehelichen Princips allerdings aufrecht erhalten können; allein in den Augen des Volkes wird der geistliche Beisitzer in einem weltlichen Gerichte doch immer von großem Einflüsse sein. Referent erwähnt, daß die Geistlichen dann bei jeder Sitzung zugezogen oder immer warten müßten, ob nicht ihre Wirksam keit erfordert werde. Allein da würde noch immer durch Ver ordnungen näher bestimmt werden können, daß sie nicht so häu fig zugezogen würden. Er erwähnt ferner das Bedenken, daß nicht immer zwei Geistliche vorhanden seien, und führt nament lich Zwickau an, wo nicht zwei katholische Geistliche vorhanden seien. Es ist allerdings nicht zu leugnen, daß für solche Falle ein entfernter geholt werden muß; übrigens werden diese Strei tigkeiten nicht so häufig sein, daß dieses ein so großes Hinderniß abgebe, und noch mehr möchte ich bezweifeln, daß es auf das Budget Einfluß hätte, da so viele Geistliche, als nothwendig sind, bereits im Lande sein werden. In Bautzen ist das ohne- dieß der Fall, in Dresden würde es auch kein Bedenken haben, in Leipzig auch nicht, und also nur in Zwickau würde dieser Umstand eintreten, jedoch wird der Fall nicht häufig semi Wenn nun allerdings der Theorie nach der frühere Vorschlag des Gesetzentwurfes zu vertheidigen ist, so haben doch die politischen und praktischen Bedenken der k. Kammer die Regierung veran laßt, dem Vorschläge der 1. Kammer beizutreten, und wie gesagt, ein Nachtheil scheint mir daraus nicht hervorzugehen. Staatsmmister l). Müller: Anch ich erlaube mir einige Bemerkungen zur Unterstützung des jetzt von der Staatsregie-
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